Das Wichtigste zu Inkassounternehmen
Inkassounternehmen sind per Definition Dienstleister. Sie setzen fremde Forderungen im eigenen Namen oder im Namen ihres Auftraggebers durch (sog. Inkasso).
Nur registrierte Inkassounternehmen dürfen diesen Beruf ausüben.
Befragen Sie gegebenenfalls einen Anwalt bzw. wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder die Verbraucherzentrale, denn nicht alle Inkassokosten dürfen dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. So ist eine erste Mahnung z. B. grundsätzlich gebührenfrei. Auch Zinsen dürfen nicht beliebig hoch sein.
Inhalt
Was ist ein Inkassounternehmen?
Ihr Ruf ist nicht immer der Beste und ihre Vorgehensweise sorgt in den Medien hin und wieder für einigen Wirbel. Auch Gerichte haben sich schon oft mit den Methoden dieser Branche auseinandergesetzt.
Die Rede ist von Inkassounternehmen. Diese Dienstleister haben sich darauf spezialisiert, Forderungen durchzusetzen.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass ihm eines Tages das Schreiben eines Inkassobüros ins Haus flattert, in dem er zur Zahlung aufgefordert wird.
Das Wort „Inkasso“ stammt aus dem Italienischen (incassare = einkassieren, Geld einziehen). Inkasso bedeutet daher das Einziehen fremder Forderungen im eigenen oder fremden Namen.
Was macht ein Inkassounternehmen genau?
Inkassobüros unterstützen den Gläubiger dabei, deren offene Geldforderungen durchzusetzen. Das kann auf zwei Arten geschehen. Dieser kann ein Inkassounternehmen beauftragen oder seine offene Forderung an dieses verkaufen. Im zweiten Fall macht das Inkassobüro den Anspruch anschließend im eigenen Namen geltend.
Hierbei kann der Inkasso-Dienstleister in verschiedenen Phasen tätig werden: In einem ersten Schritt wird das Unternehmen versuchen, die Schulden außergerichtlich einzufordern. Hierfür fordert es den Schuldner mit Mahnungen zur Zahlung auf.
Wenn diese Zahlungserinnerungen nicht fruchten, kann das Inkassounternehmen – wenn es entsprechend beauftragt wurde – die offenen Rechnungen auch in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Auf diese Weise erwirkt das Inkassobüro zunächst einen Mahnbescheid und auf dessen Grundlage einen Vollstreckungsbescheid.
Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger oder das beauftragte Unternehmen die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Schuldner müssen dann damit rechnen, dass plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder z. B. eine Kontopfändung angekündigt und durchgeführt wird.
Insbesondere Forderungen, deren Bestehen oder Höhe vom Schuldner bestritten werden, werden mitunter auch vor dem Zivilgericht in einem Klageverfahren geltend gemacht. Mit dem Urteil als Vollstreckungstitel können dann ebenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden.
Wenn ein Schuldner insolvent ist, bringen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Regel wenig, insbesondere wenn dessen Vermögen bzw. Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Für diesen Fall bieten manche Inkassounternehmen ein Überwachungsverfahren an und behalten die Vermögenslage des Schuldners im Blick.
Ein solches Verfahren macht durchaus Sinn. Denn der Vollstreckungstitel erlaubt die Zwangsvollstreckung innerhalb der nächsten 30 Jahre. So lange hat der Gläubiger bzw. das Inkassobüro Zeit, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Ein Inkasso, also das Eintreiben fremder Geldforderungen, setzt nicht zwingend eine Mahnung voraus. Schuldner können auch schon ohne eine Mahnung in Verzug geraten, nämlich dann, wenn eine sofortige Zahlung vereinbart wurde oder wenn der Schuldner ein vereinbartes Zahlungsziel (Fälligkeitsdatum) nicht einhält.
Wie unterscheidet sich ein seriöses Inkassounternehmen von unseriösen Schuldeneintreibern?
Ein guter Inkasso-Dienstleister wird sich beim Eintreiben von Schulden an die gesetzlichen Regeln halten und nur die Möglichkeiten ausschöpfen, welche die einschlägigen Paragraphen hergeben.
Verbraucher sind mit dieser Materie in der Regel weniger vertraut und sind daher oft unsicher, wenn sie ein Inkassoschreiben oder gar Anrufe erhalten. Folgende Verhaltensweisen sprechen eher für einen unseriösen Schuldeneintreiber:
- Schuldner werden mit aggressiven Formulierungen und massiven Drohungen unter Druck gesetzt und zur Zahlung aufgefordert.
- Die Drohung mit der Polizei oder dem Staatsanwalt ist in der Regel haltlos. Die Zahlungsunfähigkeit an sich ist nicht strafbar. Gläubiger und Inkassounternehmen, die eine (berechtigte) Forderung geltend machen wollen, müssen sich hierfür an das Zivilgericht wenden und nicht an Institutionen der Strafverfolgung.
- Aus dem Inkassoschreiben geht nicht hervor, woraus die offenen Forderungen resultieren, ob und gegebenenfalls welcher Vertrag den vermeintlichen Schulden zugrunde liegt.
- Das Inkassounternehmen stattet dem Schuldner zuhause einen Besuch ab und setzt ihn dort unter Druck.
- Achtung! Die Androhung gerichtlicher Schritte ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht per se unzulässig. Sie ist es nur dann, wenn das Unternehmen verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren gegen unberechtigte Forderungen vorgehen kann (Az. I ZR 25/17).
Manche verunsicherte Verbraucher fragen sich, ob es für ein seriöse Inkassounternehmen in Deutschland eine Liste gibt. Tatsächlich können Sie kostenlos im Rechtsregistrierungsregister prüfen, ob ein Inkassounternehmen dort registriert ist.
Denn nur, wenn das der Fall ist, darf es in dieser Branche arbeiten. Anderenfalls begeht der Dienstleister eine Ordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Eine Garantie für Seriosität ist dies leider nicht, weil auch registrierte Unternehmen mitunter zu fragwürdigen Methoden greifen.
Die Mitgliedschaft in einem Branchenverband, der sich zu einer ordnungsgemäßen Inkassoausübung verpflichtet und Beschwerden annimmt und ihnen auch nachgeht, ist ein Zeichen von Seriosität. Auch wenn das Unternehmen sachlich und inhaltsbezogen auf Ihre Anfragen und Einwände antwortet, spricht dies für dessen seriöse Vorgehensweise.
Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU) setzt sich für eine gewissenhafte, redliche und ordnungsgemäße Berufsausübung in dieser Branche ein. Der Verband bezeichnet die Mitgliedschaft im BDIU als „Gütesiegel für seriöses Inkasso“, weil dessen Satzung „berufsrechtliche Richtlinien“ vorgibt. Zwar gibt es für seriöse Inkassounternehmen keine offizielle Liste, allerdings kann die Mitgliederliste des BDIU als Hinweis auf Seriosität dienen.
Anschreiben vom Inkassounternehmen erhalten – Was tun?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Schreiben eines Inkasso-Dienstleisters gerechtfertigt ist oder ob weitere Konsequenzen drohen, sollten Sie sich umgehend an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung wenden und sich dort beraten lassen. Auch ein Rechtsanwalt kann Ihnen hierzu Auskunft geben.
Die folgenden Punkte helfen dabei einzuschätzen, ob das Anschreiben von einem seriösen Unternehmen stammt und wie Sie sich im Einzelfall verhalten sollten:
Prüfen Sie zuerst genau, welche Forderung Sie bezahlen sollen und welche Kosten, Gebühren und Zinsen Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Zahlungsaufforderung muss für den Verbraucher nachvollziehbar sein.
Das Inkassounternehmen muss im Anschreiben folgende Informationen angeben:
- Name, Firma und vollständige Anschrift des eigentlichen Gläubigers
- Name, Firma und Anschrift des Auftraggebers
- Hinweis auf die behördliche Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Briefbogen
- Grund der geltend gemachten Forderung
- Vertragsgegenstand und Datum des Vertrags im Falle eines vertraglichen Anspruchs
- angemessene Zahlungsfrist, die noch nicht verstrichen ist
Lassen Sie sich die Original-Vollmacht bzw. die Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens vorlegen.
Hat der Gläubiger oder das von ihm beauftragte Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Vollstreckungstitel erwirkt, so müssen Sie die darin enthaltene Forderung auch bezahlen.
Macht das Inkassounternehmen unberechtigterweise eine Forderung geltend, so sollten Sie dieser umgehend widersprechen und nicht bezahlen. Begründen Sie Ihren Widerspruch und legen Sie möglichst entsprechende Belege bei
Darf ein Inkassounternehmen zusätzliche Kosten neben der eigentlichen Forderung geltend machen?
Wenn Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, entstehen weitere Kosten für den Schuldner. Diese sind gewöhnlich im Inkassoschreiben neben der Hauptforderung des ursprünglichen Gläubigers aufgelistet:
- Zinsen auf diese Forderung
Bei Zinsen im zweistelligen Bereich sollten Sie hellhörig werden und sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. - Mahnkosten
Achtung! Die erste Mahnung muss immer kostenfrei sein. Ab der 2. Mahnung können höchstens 2,50 Euro berechnet werden. - Inkassogebühren
Es dürfen nur die Kosten geltend gemacht werden, die entstanden wären, wenn der Gläubiger einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt hätte. - Pauschale Telefon-Inkasso-Gebühren, Kontoführungsgebühren, Kosten für einen beauftragen Anwalt und die Zusendung einer Forderungsaufstellung sind in der Regel unzulässig und müssen nicht bezahlt werden.
Dürfen Inkassounternehmen einen SCHUFA-Eintrag veranlassen? Manche Inkassobüros drohen auch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag. Dieser darf aber nur erfolgen, wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner auch nach der 2. Mahnung nicht bezahlt. Bestreitet der Verbraucher die Forderung und teilt dies dem Inkassounternehmen mit, so darf dieses keine Daten an die SCHUFA übermitteln.
Im Video zusammengefasst: Inkassounternehmen in Deutschland
Hallo,
wenn ein über 10 jahre alter Titel vorliegt ist das Inkasso nicht verpflichtet den Anspruch auch nach Treu und Glauben mit einem Gerichtsvollzieher zu vollstrecken? Denn m.e. sind Gerichte und Schuldnerberatungen der Meinung,dass die Titel nach ca..10 Jahren verwirkt aber nicht verjährt sind.
Denn wenn der Gläuiger berechtigtes Interesse und Anspruch hat,muss dieser auch in einem zeitlichen Rahmen auch vollstrecken,wenn z.b. das Inkasso 3x fragt und ich sage nein,muss doch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Meine Willenserklärung ist doch klar,wenn dann jahrelang nichts passiert,darf man nach Treu und Glauben davon ausgehen,dass der Gläubiger zw. Inkasso kein tatsächliches Interesse hat den geschuldeten Betrag geltend zu machen?
Hallo,
wann kriegt man einen negativen Schufa Eintrag bei einem Inkassounternehmen?
Nachdem man eine Mahnung erhalten hat oder nachdem ein gerichtlicher Mahnverfahren ausgeführt wird?
Mein Exmann schuldet unserem heute 19 jährigen Sohn über 42.000 EUro, laut Mitteilung vom Jugendamt, aufgelaufen Unterhalt. Können wir diese Forderung verkaufen?
Superbeitrag zum Thema Inkassounternehmen. Mein Onkel hat seine eigene Firma und ein Kunde hat schon eine Weile nichts gezahlt. Nun möchte er ein Inkassounternehmen beantragen. Er findet es wichtig, dass das Unternehmen sich an die Regeln halt, wie Sie auch schon erwähnen.
Hallo, ich hab ein Problem und zwar schuldet mir mein Exchef 5400€ dafür habe ich einen Titel und ich würde diese Schulden gerne verkaufen… ich kenn mich mit sowas wirklich garnicht aus. 😟 Auf jeden Fall bin ich komplett ruiniert und frage einfach mal unverbindlich nach ob es da eine Lösung gibt. Lg Jacqueline
Hallo Jaqueline,
Sie können einen Titel unter anderem an ein Inkassounternehmen verkaufen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Im jahr 2014 habe ich erfolgreich meine insolvenz abgeschlossen und jetzt verlangt das gleiche inkassounternehmen von meinem mann und unter anderem az die gleiche summe , die aber schon in der insolvenz vorlag.
ist das überhaupt rechtens?? ich glaube nicht, da ich ja die damalige summe ( 693€) mit in die insolvenz übernahm, da dies jahrelang auf meinem namen gefordert wurde. gibt es da möglichkeiten sich kundig zu machen??
Hallo Kerstin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerbeartung.de