Das Wichtigste zum Inkassoschreiben
Mit einem Inkassobrief fordert Sie ein Inkasso-Unternehmen dazu auf, eine unbezahlte Rechnung zu begleichen.
Erhalten Sie ein Inkassoschreiben über eine berechtigte Forderung, heißt das, dass Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben und in Schuldnerverzug geraten sind.
Hierbei ist wichtig, ob die Forderung begründet oder unbegründet ist. Bei einer begründeten Forderung ist die Zahlung des offenen Betrages unumgänglich. Bei einer unbegründeten Forderung sollten Sie hingegen gegen das vom Inkasso-Unternehmen aufgesetzte Schreiben Widerspruch einlegen.
Inhalt
Was ist ein Forderungseinzug durch Inkasso? – Wenn ein Brief über eine offene Forderung eintrudelt
Zahlen Schuldner offene Rechnungen nicht, müssen Gläubiger häufig viel Zeit investieren, um doch noch an den offenen Betrag zu kommen. Viele Gläubiger lagern das Einziehen offener Summen deshalb an darauf spezialisierte Unternehmen aus. Dies wird auch Inkasso genannt. Das Inkasso-Unternehmen kontaktiert dann im Auftrag des Gläubigers den betreffenden Schuldner und fordert ihn zur Zahlung auf.
Dafür setzt das Unternehmen in der Regel einen sogenannten Inkassobrief auf und versendet diesen per Post an den Schuldner. Dem Schreiben sind in der Regel unter anderem die folgenden Informationen zu entnehmen:
- Name und Anschrift des Inkasso-Dienstleisters
- Name des Gläubigers
- Nähere Angaben zu Art und Höhe der Hauptforderung
- Angaben zu den anfallenden Inkassokosten
- Informationen zu den möglichen Folgen, wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt
Grundsätzlich kann ein Inkasso-Unternehmen ein Schreiben auch per Mail versenden. Gesetzliche Regeln, die dies verbieten würden, gibt es nicht. Allerdings muss der Dienstleister hierbei einige wichtige Punkte beachten. Unter anderem ist er dazu verpflichtet, eine Transportverschlüsselung zu nutzen und keine personenbezogenen Daten im Betreff zu nennen. Des Weiteren muss benötigt er einen Nachweis darüber, dass das Inkassoschreiben, das per Email versendet wurde, tatsächlich beim Schuldner angekommen ist.
Inkassoschreiben erhalten: Was tun Sie in einer solchen Situation am besten?
Sie haben von einem Inkasso-Unternehmen ein Schreiben erhalten? Wie Sie richtig reagieren, erklären wir im Folgenden. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie den Brief gründlich prüfen. Dabei achten Sie in einem ersten Schritt nur auf die genannte Forderung.
Gehen wir zunächst davon aus, dass die im Inkassobrief genannte Forderung tatsächlich berechtigt ist. In diesem Fall haben Sie also in der Vergangenheit eine Rechnung nicht bezahlt und Sie befinden sich in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Zuvor sollten Sie jedoch prüfen, ob die angesetzten Inkassokosten angemessen sind.
Beachten Sie: Reagieren Sie nicht auf einen seriösen Inkassobrief und zahlen die berechtigte Forderung nicht, dann müssen Sie mit Folgen rechnen. Das Inkasso-Unternehmen kann dann ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen und im weiteren Verlauf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen.
Ist die Forderung jedoch unberechtigt, dann sollten Sie prüfen, ob der Inkasso-Dienstleister tatsächlich seriös ist. Hierzu ist es unter anderem ratsam, zu prüfen, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister zu finden ist.
Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, sollten Sie der im Inkassoschreiben genannten Forderung widersprechen. Setzen Sie dazu ein entsprechendes Schreiben auf und senden es per Einschreiben an das Inkasso-Unternehmen. Eine Kopie sollten Sie außerdem an den genannten Gläubiger schicken.
Können Sie ein Inkassoschreiben ohne vorherige Mahnung erhalten? Ja, in gewissen Fällen ist dies möglich. Zwar gilt grundsätzlich, dass Schuldner durch eine Mahnung in Zahlungsverzug geraten. Unter gewissen Umständen setzt der Verzug jedoch auch ohne Mahnung ein. Das ist unter anderem der Fall, wenn in der Rechnung explizit ein Datum zur Zahlung festgelegt wurde und der Schuldner nicht pünktlich gezahlt hat.
Betrügerische Inkassoschreiben erkennen und richtig reagieren
Haben Sie von einem Inkasso-Unternehmen einen Brief bekommen, aber nicht bestellt bzw. besteht keine offene Rechnung? Häufig versuchen unseriöse Unternehmen Verbraucher einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen.
Wie wir bereits erwähnt haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Unternehmen offiziell in Deutschland registriert ist. Dabei hilft das Rechtsdienstleistungsregister weiter. Aufmerksam sollten Sie außerdem werden, wenn es sich beim im Inkassoschreiben genannten Bankkonto um ein Auslandskonto handelt.
Fake-Inkassobriefe zeichnen sich außerdem häufig dadurch aus, dass die angebliche Forderung nur ungenau beschrieben wird und die anfallenden Kosten nicht genau aufgelistet werden. Ein Warnzeichen sind zudem Drohungen sowie das Unterdrucksetzen durch kurze Fristen.
Was tun bei unseriösen Inkassoschreiben? In diesem Fall ist es ratsam, nicht auf den Brief zu reagieren. Gehen Sie von Betrug aus, haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Wird ein Inkassobrief bei der SCHUFA vermerkt?
Ihr SCHUFA-Score ist in vielen Situationen von großer Bedeutung. Ein schlechter Wert kann unter anderem dafür sorgen, dass Sie keinen Kredit erhalten oder schlechte Chancen bei der Suche nach einer neuen Wohnung haben.
In diesem Zusammenhang mögen sich viele Betroffene fragen, ob sich ein Inkassoschreiben auf den SCHUFA-Score auswirkt. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen nicht automatisch bei der SCHUFA gemeldet wird und es deshalb auch nicht sofort zu einem Eintrag bei der Auskunftei kommt.
Mit einem negativen SCHUFA-Eintrag müssen Sie vielmehr erst dann rechnen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die betreffende Forderung ist berechtigt.
- Sie haben bereits zwei Mahnungen erhalten und bezahlen weiterhin nicht.
Beachten Sie: Wenn Sie gegen ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen Widerspruch einlegen, dann darf kein negativer Eintrag bei der SCHUFA erfolgen.