Das Wichtigste zur Höhe der Grundsicherung
Ab Januar 2024 beträgt die Grundsicherung und deren Höhe für Single-Haushalte monatlich 563 Euro. Der Betrag variiert je nach Haushaltsgröße und persönlichen Umständen. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
Wenn die Rente nicht den gesamten Lebensbedarf deckt, wird der Differenzbetrag zur Grundsicherung ergänzt. Sie erhalten also den Betrag, der notwendig ist, um die festgestellten Bedarfe zu decken. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.
Neben dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt umfasst die Grundsicherung auch Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Bedarfe, wie z. B. Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen. Mehr dazu hier.
Inhalt
Grundsicherung – wie hoch ist der Regelsatz?
Die Höhe der sozialen Grundsicherung in Deutschland richtet sich nach den individuellen Lebensverhältnissen und setzt sich aus dem notwendigen Lebensunterhalt sowie den Kosten für Unterkunft, Heizung und eventuellen Mehrbedarfen zusammen.
Die Vorgaben für die Höhe der sozialen Grundsicherung sind wie folgt:
Die aktuelle Höhe der Grundsicherung für eine Einzelperson beträgt ab dem 1. Januar 2024 563 Euro, während die Höhe der Grundsicherung für ein Ehepaar jeweils 506 Euro pro Person beträgt. Weitere Bedarfe, wie etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Wohnkosten, kommen hinzu. Der Betrag wird regelmäßig angepasst, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die gesetzliche Grundsicherung und deren Höhe wird ebenfalls durch die individuellen Umstände der Antragsteller beeinflusst.
Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner? Auch Rentner können vom Sozialamt die Grundsicherung einer bestimmten Höhe ausgezahlt bekommen, wenn ihre Rente nicht den gesamten Bedarf abdeckt. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten alleinstehende und alleinerziehende Personen, die einen eigenen Haushalt führen, monatlich 563 Euro.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Personen, die entweder die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben (die stufenweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben wird) oder die voll erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
Voraussetzung ist, dass das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Für den Anspruch ist es wichtig, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Außerdem muss er über kein ausreichendes Einkommen verfügen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und von der sogenannten Altersarmut betroffen sein. Auch wenn eine Rente bezogen wird, besteht Anspruch auf die vorgesehene Höhe der Grundsicherung im Alter, sofern die Rente nicht den gesamten Bedarf abdeckt.
Die Zahlung erfolgt für zwölf Monate und muss danach neu beantragt werden. Eine Rückzahlung ist nicht möglich. Bei einem Aufenthalt im Ausland von mehr als vier Wochen wird die Leistung eingestellt.
Wofür gibt es die Grundsicherung?
Die Grundsicherung dient dazu, den Lebensunterhalt von bedürftigen Menschen zu sichern. Sie umfasst:
- Lebensunterhalt: Hierzu gehören Kosten für Nahrung, Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diese werden über die sogenannten Regelbedarfsstufen abgedeckt.
- Unterkunft und Heizung: Die tatsächlich anfallenden und als angemessen eingestuften Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung werden übernommen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Angemessene Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.
- Mehrbedarfe: Zu den möglichen Mehrbedarfen gehören z. B. zusätzliche Beträge für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.
Die Höhe der Grundsicherung hängt von individuellen Regelbedarfen und Wohnkosten ab. Die Grundsicherung ist keine Rente. Sie wird durch Steuern bezahlt und vom Sozialamt ausgezahlt. Die Grundsicherung für Arbeitslose zahlt das Jobcenter.
Was wird angerechnet?
Die Höhe der Grundsicherung wird auf Basis des individuellen Bedarfs und des vorhandenen Einkommens und Vermögens ermittelt. Dabei werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt, wie Rente, Mieteinnahmen oder Erwerbseinkommen, um die Grundsicherung im Alter in der Höhe zu bestimmen. Ebenso spielen Vermögenswerte wie Bargeld, Sparguthaben oder Immobilien eine Rolle, wobei es bestimmte Freibeträge gibt, die nicht angerechnet werden. Der allgemeine Vermögensfreibetrag für erwerbsfähige Personen liegt bei 5.000 Euro.
Berechnung der Grundsicherung
Um die Höhe der Grundsicherung zu berechnen, sind mehrere Schritte notwendig:
- Ermittlung des Bedarfs: Zunächst wird der Bedarf ermittelt, der aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie den tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung besteht. Aktueller Regelsatz der Grundsicherung beträgt ab dem 1. Januar 2024 für Alleinstehende 563 Euro und für Paare 506 Euro pro Person.
- Anrechnung des Einkommens: Das Einkommen des Antragstellers sowie des Ehe- oder Lebenspartners wird auf den Bedarf angerechnet. Zu den relevanten Einkommen zählen Renten, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen und Sozialleistungen. Vom Bruttoeinkommen können jedoch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sowie 30 Prozent des Erwerbseinkommens (höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) abgezogen werden. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten werden bis zu 3.000 Euro jährlich nicht angerechnet.
- Anrechnung des Vermögens: Neben dem Einkommen wird auch das Vermögen des Antragstellers und seines Partners berücksichtigt. Dabei gibt es Freibeträge: So bleiben bei Alleinstehenden 10.000 Euro und bei Paaren 20.000 Euro als sogenanntes Schonvermögen unangetastet. Zum Vermögen zählen z. B. Sparguthaben, Bargeld oder Immobilien. Bestimmte Vermögensgegenstände, wie z. B. angemessener Hausrat oder ein angemessenes Auto werden nicht angerechnet.
- Freibeträge für Rentenzeiten: Ein besonderer Freibetrag kann geltend gemacht werden, wenn der Antragsteller mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder vergleichbaren Systemen) Versicherungszeiten hat. In diesem Fall bleiben 100 Euro der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei, und von den darüberliegenden Beträgen werden 30 Prozent nicht angerechnet, maximal jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
- Ermittlung des Fehlbetrags: Wenn das gesamte Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht deckt, wird die Differenz als Grundsicherungsleistung gezahlt. Übersteigt das Einkommen jedoch den Bedarf, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Eine Beispielrechnung
Wie hoch ist denn die Grundsicherung im Alter? Hier ein Beispiel für eine Rechnung einer alleinstehenden Rentnerin:
Gerda M. ist 67 Jahre alt, lebt allein in einer Wohnung und hat einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „G“). Ihre monatlichen Kosten und Einnahmen sind:
- Lebensunterhalt: 563 Euro
- Miete: 285 Euro
- Heizkosten: 35 Euro
- Nebenkosten: 50 Euro
- Mehrbedarf wegen Behinderung: 95,71 Euro
Damit hat Gerda M. einen Gesamtbedarf von 1.028,71 Euro im Monat.
Einkommen:
Sie bekommt eine Witwenrente von 325 Euro.
Berechnung der Grundsicherung:
Ihr Gesamtbedarf (1.028,71 Euro) minus der Rente (325 Euro) ergibt einen Fehlbetrag von 703,71 Euro. Die Höhe der sozialen Grundsicherung von Gerda M. beträgt also 703,71 Euro, die sie ausgezahlt bekommt.
Wenn Sie einen Partner haben, wird die Berechnung ebenfalls für ihn durchgeführt – auch dann, wenn er keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat und keinen Anspruch auf Leistungen hat.