Das Wichtigste zur Hilfe bei Insolvenzverfahren
Insolvenzhilfe erhalten betroffene Schuldner bei der Schuldnerberatung. Sie berät Verbraucher zu allen Fragen rund um die Privatinsolvenz und stellt auch die hierfür erforderliche Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern aus. Sind Sie unsicher, ob die Privatinsolvenz die richtige Lösung für Sie ist? Ob andere Möglichkeiten des Schuldenabbaus bestehen, erfahren Sie bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung bei der Online-Schuldenanalyse **.
Auch ein Anwalt kann Schuldner zur Insolvenz und Restschuldbefreiung beraten sowie vertreten.
Benötigen Gläubiger zum Beispiel bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hilfe, kann ein Anwalt weiterhelfen.
Inhalt
Wer kann Hilfe bei der Privatinsolvenz leisten?
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, welches es Schuldnern ermöglicht, nach einem gewissen Zeitraum ihre Schulden loszuwerden. Vor der Anmeldung muss zunächst zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden. Scheitert dieser, kann ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt werden.
Im eigentlichen Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Schuldners verwertet. In der sich anschließenden bis zu drei Jahre langen Wohlverhaltensphase muss er den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben und strenge Regeln befolgen. Zum Schluss des Verfahrens kommt es dann zur Restschuldbefreiung – alle noch bestehenden Schulden werden erlassen und der Betroffene kann schuldenfrei in einen neuen Lebensabschnitt starten.
Der außergerichtliche Einigungsversuch muss von einer anerkannten Stelle nachgewiesen werden. Schon aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn sich Schuldner Hilfe bei anstehenden Insolvenzverfahren suchen. Beratend und unterstützend tätig werden können unter anderem professionelle Schuldnerberatungsstellen sowie Anwälte. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Sie hier ** in Anspruch nehmen.
Auch bei der Anmeldung der Insolvenz kann Hilfe durch einen Fachmann angebracht sein. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstelle oder Ihr Anwalt können Sie dabei unterstützen, alle Formulare korrekt auszufüllen und sämtliche benötigten Unterlagen einzureichen. Sollten im Verlauf des Verfahrens weitere Fragen, etwa zur Restschuldbefreiung, aufkommen, können die Experten Ihnen auch dann weiterhelfen.
Hilfe bei Insolvenzverfahren durch gemeinnützige oder staatliche Anbieter wird in der Regel kostenlos gewährt. Hier müssen Schuldner jedoch oft mit langen Wartezeiten rechnen. Anwälte haben meist schneller Zeit, Betroffene sollten allerdings beachten, dass für die Beratung Kosten anfallen.
Unterstützung für Gläubiger
Auch die Gläubiger spielen bei jeder Insolvenz eine Rolle. Zunächst ist Folgendes zu beachten: Nicht nur der Schuldner selbst kann einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Auch der Gläubiger kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, insofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Gläubiger hat ein rechtliches Interesse daran, dass die Insolvenz eröffnet wird.
- Er kann seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen.
Der Antrag für die Insolvenz muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Benötigen Sie als Gläubiger Hilfe bei Insolvenzverfahren und deren Anmeldung, so kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Dieser kann außerdem prüfen, ob sich die Insolvenz überhaupt lohnen würde. Sie sollten nämlich beachten, dass ein Antrag durch den Gläubiger auch Risiken bergen kann.
Doch auch wenn Gläubiger nicht selbst den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen, müssen sie selbst tätig werden. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen sie nämlich innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter – nicht beim Insolvenzgericht – anmelden.
Das dafür benötigte Formular erhalten Sie entweder beim zuständigen Gericht oder Sie können es im Internet herunterladen. Sie müssen unter anderem angeben, wie hoch der Forderungsbetrag ist, welche Zinsen anfallen und welcher Rechtsgrund der Forderung zugrunde liegt. Des Weiteren müssen entsprechende Nachweise hinzugefügt werden.
Benötigen Sie Hilfe, bei einem Insolvenzverfahren eine Forderung anzumelden, kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Dieser berät Sie auch dann, wenn Sie die Frist zur Forderungsanmeldung verpasst haben und nun einen nachträglichen Antrag stellen wollen.
Sehr geehrter Damen und Herren
Ich bin seit drei Monaten in eine privatinsolvenz. Mein Lohn wird durch den Insolvenzverwalter gepfändet ca.800 Euro. Kann der Insolvenzverwalter meine konto auch Pfänden damit meine ich vom Lohn nach der Pfändung was auf das Konto kommt.
Ich habe das Problem das ich zu Zeit nicht auf meine konto nicht zu greifen kann, das heißt ich kann denn mindest Betrag abheben aber den Rest bekomme ich nicht. Obwohl es keine Pfändung auftrag gibt bekomme ich das geld .Auf dem Lohn was ich nach Pfändung auf das konto bekomme ist auch weichnachts geld auch dabei und die Uberschicht hinzu noch Feiertag.
Es besteht ein p konto da kann nur den Freibetrag abheben nur wenn Pfändung bevor steht, aber zu Zeit ist keine Pfändung für konto da.
Was kann das sein oder anwas liegt es?
Mit freundlichen Grüßen
Kein Kommentar. Frage:
Wo finde ich Beratung beim Ausfüllen des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – Antrags?