Das Wichtigste zum Haus behalten bei Privatinsolvenz
Ein Haus oder Eigenheim kann nach Anmeldung einer Insolvenz gepfändet und anschließend versteigert werden. Das so eingenommene Geld wird den Gläubigern im Insolvenzverfahren ausgezahlt, um so einen möglichst großen Teil der Schulden zu tilgen.
Ein Haus darf nicht gepfändet werden, wenn es nicht Teil der Insolvenzmasse ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus noch nicht vollständig dem Schuldner gehört, also noch nicht abbezahlt ist. Welche Möglichkeiten es gibt, bei Privatinsolvenz das Eigenheim zu behalten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Privatinsolvenz angemeldet haben, ist Ihre Kreditwürdigkeit stark herabgesetzt. In der Regel werden Sie also keinen Kredit erhalten können. Und selbst, falls sich doch eine Möglichkeit auftut, können Ihre Gläubiger daraufhin einen Antrag auf Versagung der Restschuld stellen. Wird dieser Antrag genehmigt, ist das Insolvenzverfahren gescheitert und die Gläubiger dürfen wieder vollstrecken.
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Haus behalten bei Privatinsolvenz? Gar nicht so einfach
Die Anmeldung einer Privatinsolvenz bedeutet für die meisten Schuldner einen großen Einschnitt. Das Vermögen wird gepfändet, versteigert und das Geld anschließend an die Gläubiger ausgezahlt. Da einige Sachen per Gesetz zu den unpfändbaren Sachen gehören, dürfen sie nicht gepfändet werden. Darunter fallen etwa Sachen des täglichen Bedarfs, aber auch Arbeits- und unerlässliche Hilfsmittel (wie beispielsweise eine Sehhilfe). Doch wie sieht es mit Immobilien aus? Verliere ich bei einer Privatinsolvenz mein Eigenheim?
Die Antwort lautet in vielen Fällen: Ja. Eine Immobilie gehört zum Vermögen einer Person und ist damit Teil der Insolvenzmasse, also der Sachen, die gepfändet werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert § 165 der Insolvenzordnung, kurz InsO:
Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht.
Das hier benannte Absonderungsrecht bei Insolvenz bezeichnet das Recht eines Gläubigers, eine bevorzugte Begleichung seiner Forderung im Bezug auf einen bestimmten Gegenstand der Insolvenzmasse zu verlangen. Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter sich über dieses Recht hinwegsetzen.
Privatinsolvenz mit Eigenheim: Wie kann ich mein Haus retten?
Wer über ein Eigenheim verfügt, möchte sein Haus gerne behalten. Bei Privatinsolvenz ist das jedoch nur schwer möglich. Sofern eine Immobilie Teil der Insolvenzmasse ist, kann eine Pfändung nur schwer verhindert werden. Eine Möglichkeit, die der Schuldner hat, ist, den Gerichtsvollzieher um eine Freigabe des Hauses oder der Eigentumswohnung zu bitten. Zu einer Freigabe kommt es jedoch in aller Regel nur, wenn die Immobilie selbst überschuldet ist, der Insolvenzverwalter also davon ausgeht, dass der Erlös aus einer Versteigerung geringer ausfallen würde als der Schuldenbetrag, der auf der Immobilie liegt. In einem solchen Fall würde eine Versteigerung ihren Zweck verfehlen.
Falls der Schuldner verheiratet und der Ehegatte Miteigentümer der Immobilie ist, lässt sich eine Pfändung verhindern, indem der Ehegatte dem Schuldner seinen Teil des Hauses abkauft. Auf diese Weise gehört die Immobilie nicht mehr zum Vermögen des Schuldners und kann daher nicht mehr zur Insolvenzmasse gerechnet werden.
Wenn eine Immobilie beiden Eheleuten gehört und einer der Ehegatten Privatinsolvenz angemeldet hat, dann gehört die Immobilie vollständig zur Insolvenzmasse und kann gepfändet werden. Auch in einem solchen Fall kann um Freigabe gebeten werden. Diese wird jedoch in der Regel nur genehmigt, wenn der Insolvenzverwalter der Ansicht ist, dass durch eine Versteigerung ohnehin kaum Schulden getilgt werden können.