Das Wichtigste zur Grundsicherung für Rentner
Bei der Grundsicherung im Alter handelt es sich um eine Sozialleistung, die Sie finanziell unterstützt und Ihnen das Existenzminimum sichern soll. Die Grundsicherung können Sie zusätzlich zur Rente anfordern, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und hilfsbedürftig sind. Welches Renteneintrittsalter für Sie gilt, finden Sie in dieser Tabelle.
Neben dem Regelsatz von derzeit 563 € für Alleinstehende wird die Grundsicherung für Rentner um die Kosten für Unterkunft, Heizung, Pflege- und Krankenversicherung sowie Mehrbedarfe erhöht. Welche Faktoren die Berechnung der Grundsicherung im Alter beeinflussen, erfahren Sie hier.
Es gibt keinen bundeseinheitlichen Betrag, der festlegt, wie hoch die Miete sein darf, um Grundsicherung im Alter zu erhalten. Es gibt aber eine gesetzliche Regelung, die festlegt, welche Miete als angemessen gilt: den Mietspiegel. Dieser ist von Ort zu Ort unterschiedlich. An der Entscheidung, welche Miete angemessen ist, sind Sozialämter, Landkreise und Kommunen beteiligt. Wie das die Grundsicherung beeinflusst, lesen Sie hier.
Inhalt
Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Die Grundsicherung für Rentner ist eine Sozialleistung, die betroffene Personen finanziell unterstützen und ihnen das Existenzminimum gewährleisten soll. Die Grundsicherung unterstützt Menschen, deren Rente nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Um die Grundsicherung im Alter beziehen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Den Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, laut SGB XII, grundsätzlich Antragsteller, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Sozialleistung bezogen werden?
Die Grundsicherung im Alter können Sie laut § 19 Abs. 2 SGB XII beziehen, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Ab wann Sie die Grundsicherung zusätzlich zur Rente beantragen können, finden Sie in unserer Tabelle.
Die Regelaltersgrenze wird durch das Geburtsjahr bestimmt. Wer 1947 geboren wurde, kann die Regelaltersrente mit 65 Jahren beziehen. Für den Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht auch ein Anspruch auf Grundsicherung neben der Rente. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben.
Neben Senioren, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, kann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch angefragt werden von:
- Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft und in vollem Umfang erwerbsunfähig sind. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass die betreffende Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Personen ab 18 Jahren, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern gefördert werden und an den entsprechenden Programmen teilnehmen, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
- Jenen, die im Rahmen eines Ausbildungsvertrages im Besitz eines Budgets für Ausbildung sind.
In manchen Fällen ist die volle Erwerbsminderung nur vorübergehend. Dann entfällt der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Unter Umständen stehen aber andere Leistungen zur Verfügung. Möglich ist unter anderem der Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Wie hoch darf die Miete bei der Grundsicherung im Alter sein?
Die Grundsicherung beinhaltet auch die Kosten der Unterkunft. Voraussetzung ist, dass die Miete als angemessen angesehen wird. Hier spielt der Mietspiegel eine zentrale Rolle, da er als Grundlage für die Bestimmung der Angemessenheit dient. Je nach Ort oder Stadt, in dem sich die Wohnung befindet, ist der Mietspiegel unterschiedlich.
Die Gemeinden oder Landkreise legen die genaue Höhe fest, bis zu dem Mieten als angemessen gelten. Diese Werte können von Region zu Region unterschiedlich hoch sein.
Das Sozialamt entscheidet, ob die Miete angemessen ist. Es kann den Betrag der Mietkosten kürzen, wenn er den angemessenen Wert überschreitet.
Wo kann ich die Grundsicherung für Rentner beantragen?
Die Grundsicherung im Alter beantragen Sie bei ihrem zuständigen Sozialamt. Der genaue Vorgang läuft wie folgt:
- Rufen Sie das „Antragsformular für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ auf der Website des zuständigen Sozialamts ihrer Gemeinde oder Stadt auf oder erhalten Sie es beim zuständigen Sozialamt.
- Füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei. Zu den Unterlagen gehören unter anderem Personalausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise, Krankenversicherungsnachweis und Mietvertrag. Welche sonstigen Unterlagen Sie beifügen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
- Das Formular samt Unterlagen reichen Sie beim Sozialamt ein.
Wenn Sie die gegebenen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach spätestens fünf Wochen eine Bescheinigung.
Die Zahlungen der Grundsicherung laufen grundsätzlich über zwölf Monate. Nach Ablauf der zwölf Monate, müssen Sie die Grundsicherung bei Bedarf erneut beantragen.
Die Grundsicherung im Alter: Wie hoch ist sie?
Die Höhe der Grundsicherung ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen und orientiert sich am Existenzminimum. Neben dem festgelegten Regelbedarf kann sich die Grundsicherung ebenfalls aufgrund weiterer Leistungen erhöhen. Zusätzlich zum Regelbedarf erhalten Sie die Kosten für:
- Unterkunft und Heizung
- Möglichen Mehrbedarf
- Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Zusatzbeiträge
Der Regelbedarf wird jährlich angepasst. Aktuell beträgt er für Einzelpersonen 563 €. Verheiratete Personen bekommen 506 € pro Person. Die Grundsicherung im Alter berechnen die jeweiligen Sozialämter indem sie die zusätzlichen Komponenten der Grundsicherung individuell anpassen.
Erlaubt die Grundsicherung im Alter einen Zuverdienst?
In § 82 Abs. 3 SGB XII ist festgelegt, dass ein Zuverdienst bei der Grundsicherung im Alter möglich ist. Der Zuverdienst beeinflusst jedoch die Höhe der Grundsicherung. Nach § 82 Abs. 3 SGB XII gilt, dass 30 % des Brutto-Einkommens abgezogen werden, wenn der Zuverdienst über 100 € ist. Die Obergrenze der möglichen Abzüge liegt bei 50 % vom Regelbedarf.
Bei der Grundsicherung für Rentner ist der Hinzuverdienst also nicht ausgeschlossen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da bei einem zu hohen Zuverdienst der Anspruch auf Grundsicherung im Alter entfallen kann.
Wessen Einkommen und Vermögen werden bei der Grundsicherung im Alter berücksichtigt?
Bei der Grundsicherung im Alter werden Vermögen und Einkommen angerechnet, um zu ermitteln, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Dabei wird nicht nur Ihr eigenes Einkommen und Vermögen berücksichtigt, sondern auch das Ihres Partners, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben.
Was genau bei der Grundsicherung im Alter als Schonvermögen und Einkommen zählt, zeigt folgende Liste. Das Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter bezeichnet das Vermögen, das bei Sozialleistungen nicht angerechnet wird.
Darüber hinaus erhalten Rentner, die mindestens 33 Jahre in einer Rentenkasse versichert waren, zusätzlich zur Grundsicherung im Alter einen Freibetrag. Dieser beträgt 50 % des Regelbedarfs, also 281,50 €. Der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und hat somit keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung.
Eine genaue Mindesthöhe der Rente, um Grundsicherung zu erhalten, lässt sich nicht festlegen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie jedoch bei einem Einkommen von weniger als 1016 € prüfen, ob Sie Anspruch auf die Grundsicherung neben der Rente haben.
Was zählt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Einkommen und zum Vermögen?
Anbei eine Liste, die zusammenfasst, was bei der Grundsicherung als Einkommen oder Vermögen angerechnet wird, und was nicht.
Als Einkommen/Vermögen angerechnet
Nicht als Einkommen/Vermögen angerechnet
- Gehalt
- Renten (nicht nur deutsche, sondern auch ausländische)
- Miete
- Kinder-, Kranken- und Elterngeld (letzteres nur, wenn der Betrag 300 € übersteigt)
- Zinsen (nur, wenn diese sich auf über 26 € im Jahr belaufen)
- Bargelder und Wertpapiere
- Sparguthaben
- Häuser
- Grundstücke
- Grundrente, Riester-Rente und gesetzliche Renten
- Pflege- und Elterngeld (Letzteres nur, wenn es unter 300 € liegt)
- 30 % des Hinzuverdienstes
- verschiedene steuerfreie Tätigkeiten (z. B. Ehrenamt)
- Schonvermögen (maximal 10.000 € bei Alleinstehenden, 20.000 € bei Partnern)
- Familienerbstücke
- Nur, wenn deren Wert als angemessen angesehen wird: Hausrat, Grundstück oder Kraftfahrzeug
Ab wann bekommt ein Rentner Grundsicherung?
Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie das Regelalter erreichen und die Grundsicherung zusätzlich zur Rente beantragen können.
Geburtsjahrgang | Renteneintrittsalter nach |
---|---|
1947 | 65 Jahren und 1 Monat |
1948 | 65 Jahren und 2 Monaten |
1949 | 65 Jahren und 3 Monaten |
1950 | 65 Jahren und 4 Monaten |
1951 | 65 Jahren und 5 Monaten |
1952 | 65 Jahren und 6 Monaten |
1953 | 65 Jahren und 7 Monaten |
1954 | 65 Jahren und 8 Monaten |
1955 | 65 Jahren und 9 Monaten |
1956 | 65 Jahren und 10 Monaten |
1957 | 65 Jahren und 11 Monaten |
1958 | 66 Jahren |
1959 | 66 Jahren und 2 Monaten |
1960 | 66 Jahren und 4 Monaten |
1961 | 66 Jahren und 6 Monaten |
1962 | 66 Jahren und 8 Monaten |
1963 | 66 Jahren und 10 Monaten |
ab 1964 | 67 Jahren |