Das Wichtigste zur Grundsicherung für Menschen mit Behinderung
Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Sozialhilfe, welche Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, finanziell unterstützt. Offiziell heißt sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt sowohl vom jeweiligen Bedarf der Person als auch vom Einkommen und Vermögen ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Einen Anspruch haben Personen über 18 Jahren, die voll erwerbsgemindert sind. Das bedeutet, dass sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie an dieser Stelle.
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Inhalt
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Behinderte?
Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht oder nicht komplett für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, werden finanziell durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterstützt. Umgangssprachlich wird diese Leistung auch als Grundsicherung für Behinderte bezeichnet, weshalb wir im folgenden Text auch diesen Namen verwenden.
Doch wann haben Behinderte Anspruch auf Grundsicherung? Es müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die | Nähere Erläuterung |
---|---|
sich im erwerbsfähigen Alter befinden, | Sie sind älter als 18 Jahre und haben das Rentenalter noch nicht erreicht. |
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, | Sie können pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten und es ist zusätzlich nicht davon auszugehen, dass sich dieser Umstand ändern wird. |
ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und | Sie haben ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. |
bedürftig sind. | Sie haben nicht ausreichend Einkommen und Vermögen, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. |
Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind oder eine Tagesförderstätte bzw. Fördergruppe einer solchen Werkstatt besuchen, gelten grundsätzlich als voll erwerbsgemindert. Sie können die Grundsicherung für Behinderte beantragen, wenn sie die anderen genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wie hoch ist die Grundsicherung für behinderte Menschen?
Nicht für jeden Menschen mit Behinderung ist die Grundsicherung gleich hoch. Vielmehr entscheidet der Einzelfall, welche Leistungen eine anspruchsberechtigte Person erhält. Je nach Ausgangslage setzt sich die Grundsicherung für Behinderte aus den folgenden Leistungsposten zusammen, die wir im Folgenden näher erklären:
- Regelsatz
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“ oder „G“)
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Einmalige Bedarfe
Die Berechnung der Grundsicherung für Behinderte übernimmt das zuständige Sozialamt. Dieses wird Ihnen nach Bewilligung des Antrags eine entsprechende Übersicht zusenden. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass das Sozialamt zunächst Ihren tatsächlichen Bedarf ermittelt – also die Summe, die Sie benötigen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Davon wird dann Ihr eventuell vorhandenes Einkommen abgezogen. Das Ergebnis ist die Höhe der Grundsicherung.
Was ist der Regelsatz bei der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung?
Ein wichtiger Bestandteil der Grundsicherung für Behinderte ist der Regelsatz. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Betrag, mit dem unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere Dinge des Alltags bezahlt werden sollen.
Wie hoch der Regelsatz ausfällt, hängt von den Lebensverhältnissen des Anspruchsberechtigten ab, wie die folgende Übersicht aufzeigt:
Regelbedarfsstufe (RBS) | Erläuterung | Höhe des Regelsatzes |
---|---|---|
1 | Personen, die allein bzw. in einer Wohngemeinschaft leben | 563 Euro |
2 | Personen, die mit einem Partner zusammenleben (z. B. Ehe- oder Lebenspartner) | 506 Euro |
2 | Personen, die in einem Wohnheim oder eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderung leben | 506 Euro |
Welche Unterkunftskosten werden übernommen?
Neben dem Regelsatz umfasst die Grundsicherung für Behinderte auch die Miete. Dabei werden keine Pauschalen gezahlt. Vielmehr übernimmt das Sozialamt die Kosten, die tatsächlich anfallen – insofern diese angemessen sind.
Das bedeutet, dass eine Wohnung weder zu groß noch zu teuer sein darf. In der Regel wird für eine alleinlebende Person eine Wohnfläche von 45 bis 50 Quadratmetern angesetzt. Menschen mit schwerer Behinderung, beispielsweise Rollstuhlfahrer, dürfen etwa 15 Quadratmeter mehr in Anspruch nehmen.
Wie hoch eine angemessene Miete ist, legt die jeweilige Kommune fest. Dabei gilt in der Regel, dass in Großstädten aufgrund des höheren Mietenniveaus höhere Mieten übernommen werden als auf dem Land.
Doch nicht nur für Mieter werden im Rahmen der Grundsicherung für Behinderte die Unterkunftskosten übernommen. Auch Besitzer einer Eigentumswohnung bzw. eines Eigenheims können Anspruch auf Übernahme bestimmter Kosten haben. Dazu gehören unter anderem die folgenden Posten:
- Darlehenszinsen (jedoch nicht Tilgungszahlungen)
- Grundsteuer
- Müllabfuhrgebühren
- dringend nötige Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
- Beiträge für Wohngebäudeversicherungen
Sonderfall: Grundsicherung für behinderte Kinder im Haushalt der Eltern
Werden im Rahmen der Grundsicherung für behinderte erwachsene Kinder, die gemeinsam mit den Eltern in einer Wohnung leben, die Unterkunftskosten auch übernommen? Das kommt darauf an, wie der Mietvertrag gestaltet ist:
- Die anspruchsberechtigte Person wurde in den Mietvertrag aufgenommen: Hier werden die Wohnkosten durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil der Kosten, der auf die Person mit Behinderung entfällt. Leben beispielsweise drei Personen im Haushalt, erfolgt eine Übernahme eines Drittels der Kosten.
- Es gibt einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag mit den Eltern: Die Mietkosten, die dem Vertrag zu entnehmen sind, werden übernommen.
- Es gibt keinen Mietvertrag: In diesem Fall werden nicht die tatsächlich anfallenden Wohnkosten vom Sozialamt getragen. Vielmehr erhält der Anspruchsberechtigte einen pauschalen Betrag. Dieser wird unter Berücksichtigung der angemessenen Wohnkosten ermittelt.
Grundsicherung: Welcher Mehrbedarf ist bei Behinderung vorgesehen?
Wie wir bereits erwähnt haben, kann die Grundsicherung für Behinderte bezüglich der Höhe variieren. Dafür sorgen auch bestimmte Mehrbedarfe, die je nach Einzelfall und Lebenssituation gewährt werden können.
Wir listen im Folgenden einige der wichtigsten Mehrbedarfe auf:
- Wird das Warmwasser in Ihrer Wohnung dezentral erzeugt (also z. B. durch einen Durchlauferhitzer am Waschbecken bzw. der Spüle), haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 2,3 Prozent des für Sie gültigen Regelsatzes.
- Sind Sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ oder „G“, erhalten Sie zusätzlich einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes.
- Sind Sie aus medizinischen Gründen auf eine besondere Ernährung angewiesen, haben Sie Anspruch auf einen entsprechenden Mehrbedarf.
- Wenn Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in einer Tagesförderstätte am Mittagessen teilnehmen, erhalten Sie einen Mehrbedarf. Wie hoch dieser ausfällt, hängt davon ab, an wie vielen Tagen Sie pro Woche arbeiten. Er liegt im Jahr 2025 bei 4,40 Euro pro Mittagessen.
- Befinden Sie sich in einer Ausbildung, gibt es zusätzlich einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes.
- Auch werdende Mütter sowie alleinerziehende Eltern, die Grundsicherung für Behinderte beziehen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Einmalige Bedarfe: Wann gibt es mehr Geld für Grundsicherungsempfänger?
In gewissen Situationen benötigen Menschen, die Grundsicherung für Behinderte beziehen, einmalig eine Geldsumme, um damit besondere Ausgaben zu stemmen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie
- zum ersten Mal eine Wohnung einrichten,
- eine Erstausstattung für Bekleidung benötigen,
- ein Kind erwarten und dafür eine Erstausstattung brauchen,
- orthopädische Schuhe kaufen oder reparieren lassen müssen,
- therapeutische Geräte mieten müssen oder
- therapeutische Geräte bzw. Ausrüstungen reparieren lassen müssen.
Beachten Sie: Einen solchen einmaligen Bedarf müssen Sie beim zuständigen Sozialamt beantragen.
Wo beantrage ich die Grundsicherung für Behinderte?
Den Antrag auf Grundsicherung für Behinderte müssen Sie beim zuständigen Sozialamt stellen. Dieses finden Sie in der Regel bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung.
Möchten Sie für die Grundsicherung für Behinderte einen Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Dokumente einreichen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
- Grundantrag (diesen erhalten Sie entweder beim Sozialamt oder online über die Homepage Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung)
- Identitätsnachweis (Z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Kontoauszüge
- Nachweis über eine bestehende Pflege- und Krankenversicherung
- Einkommensnachweise (z. B. aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Unterhalt, Kindergeld, Ausbildungsgeld etc.)
- Vermögensnachweise (z. B. Sparbuch, Versicherungen, Kraftfahrzeuge, Aktien, Eigentumswohnung, staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen etc.)
- Nachweise über Unterkunftskosten (z. B. Mietvertrag, Heizkosten)
Diese Unterlagen werden zum einen verlangt, damit das Sozialamt prüfen kann, ob Sie überhaupt Anspruch auf die Grundsicherung für Behinderte haben. Zum anderen werden die verschiedenen Nachweise dafür benötigt, um die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen zu ermitteln.
Beachten Sie außerdem, dass die Grundsicherung in der Regel für ein Jahr bewilligt wird. Denken Sie daran, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen.
Möchten Sie die Grundsicherung beantragen? Menschen mit Behinderung müssen nicht immer die gleichen Unterlagen einreichen. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall – unter anderem die Wohnsituation – an. Unser Tipp: Fragen Sie am besten direkt beim zuständigen Sozialamt nach, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen des Antragstellers?
Wie wir bereits erwähnt haben, erhalten nur bedürftige Personen die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung. Sind Einkommen oder Vermögen zu groß, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Doch wann genau ist das der Fall?
Bei der Grundsicherung für Behinderte beträgt das Schonvermögen 10.000 Euro. Dieser Betrag muss nicht angetastet werden. Zusätzlich gehört unter anderem auch eine angemessene selbstbewohnte Immobile sowie ein Kraftfahrzeug mit einem Verkehrswert von maximal 7.500 Euro zum Schonvermögen.
Hinsichtlich des Einkommens ist zu berücksichtigen, dass jemand, der selbst Geld verdient, in der Regel nur aufstockende Grundsicherung erhält. Es gibt jedoch gewissen Einkommensarten, die nicht berücksichtigt werden. Diese sorgen also nicht dafür, dass sich die Höhe der Grundsicherung für Behinderte verringert. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen (bis 3.000 Euro jährlich)
- Mutterschaftsgeld
- Schmerzensgeld
- Bei selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit: 30 Prozent des Einkommens, welches aus einer Tätigkeit erzielt wird
- Bei Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung: ein Achtel der ersten Regelbedarfsstufe (2025: ein Achtel von 563 Euro, also rund 70 Euro) plus zusätzlich 50 Prozent des Betrags, der die erstgenannte Summe übersteigt
- Ausbildungsgeld
Bei der Grundsicherung für behinderte erwachsene Kinder wird das Einkommen der Eltern in der Regel nicht berücksichtigt. Ausnahmen bestehen allerdings, wenn das Gesamteinkommen des Vaters oder der Mutter eine Höhe von 100.000 Euro im Jahr überschreitet. In diesem Fall muss der Elternteil einen Teil zum Unterhalt beitragen. Demgegenüber kommt es hinsichtlich des Vermögens der Eltern ausnahmslos zu keiner Berücksichtigung.