Die Grundsicherung erfolgreich beantragen

Das Wichtigste zum Thema: Grundsicherung beantragen

Wer kann Grundsicherung beantragen?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die Hilfebedürftigen ihren Lebensunterhalt sichert. Den Antrag auf Grundsicherung können zum Beispiel ältere Menschen beantragen, deren Rente nicht zum Leben ausreicht, oder Personen, deren Einkommen nicht zum Existenzminimum ausreicht. Wer genau die Grundsicherung beantragen kann finden Sie hier.

Was braucht man für den Antrag auf Grundsicherung?

Welche Unterlagen und Nachweise Sie für Ihren Antrag benötigen, hängt von der Art der Grundsicherung ab, die Sie beantragen. In der Regel müssen Sie dem zuständigen Amt Nachweise über Ihre persönlichen Lebensumstände vorlegen. Für die Grundsicherung im Alter benötigen Sie zusätzlich Ihren Rentenbescheid.

Wo kann ich Grundsicherung beantragen?

Den Grundsicherungsantrag stellen Sie entweder beim Sozialamt oder Jobcenter, je nachdem, welche Form der Grundsicherung Sie beantragen wollen. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung melden Sie sich beim Sozialamt. Der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende erfolgt beim Jobcenter.

Allgemeines zur Beantragung von Grundsicherung

Wo beantragt man welche Grundsicherung?
Wo beantragt man welche Grundsicherung?

Es werden drei Formen der Grundsicherung unterschieden: zum einen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (auch Bürgergeld genannt), die im SGB II festgehalten ist und zum anderen die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung, die beide im SGB XII geregelt sind.

Ein paar Punkte, die Sie zum Thema „Grundsicherung beantragen“ wissen sollten:

  • Die Grundsicherung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen.
  • Die Grundsicherung hat in der Regel eine Laufzeit von zwölf Monaten. Danach muss ein neuer Antrag erfolgen. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.
  • Um Grundsicherung zu erhalten, wird ein Wohnsitz in Deutschland vorausgesetzt.
  • Die Leistung wird eingestellt, wenn Sie sich länger als vier Wochen im Ausland aufhalten. Dies gilt für alle Leistungsbezieher.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld):

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist den meisten unter ihrem alten Namen bekannt. Was früher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II hieß, heißt heute Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Bürgergeld.

Laut § 7 SGB II erhalten Personen die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die:

  • zwischen 15 und 67 Jahren alt sind
  • erwerbsfähig sind
  • nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu decken
  • einen Wohnsitz in Deutschland haben

Ausländer, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen, müssen sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Den Antrag auf die Leistungen der Grundsicherung können nur Personen mit gültigen Aufenthaltstiteln stellen, z. B. EU-Bürger oder bestimmte Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis.

Wie kann ich Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen?

Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erfolgt beim Jobcenter
Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erfolgt beim Jobcenter

Den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Bürgergeld beantragen Sie online oder per Post, wobei der Online-Vorgang bevorzugt wird.

  • Den Vorgang im Internet rufen Sie beim Online-Portal Ihres zuständigen Jobcenters auf.
  • Anschließend beantworten Sie den Fragebogen, sodass dem Jobcenter alle relevanten Informationen vorliegen.
  • Nachweise oder sonstige Dokumente werden mit dem Online-Antrag hochgeladen. In der Regel benötigt das Jobcenter unter anderem Nachweise über Ihre Heiz- und Mietkosten sowie über Ihr Vermögen.
  • Das Jobcenter schickt Ihnen daraufhin eine Eingangsbestätigung.

Der schriftliche Vorgang erfordert etwas mehr Schreibarbeit.

  • Die notwendigen Formulare finden Sie zum Ausdrucken im Download-Center auf der Website Ihres Jobcenters. Alternativ können Sie diese auch telefonisch beim Jobcenter anfragen.
  • Das Antragsformular füllen Sie aus und fügen Ihre notwendigen Anlagen hinzu. Unter Anlage versteht das Jobcenter zusätzliche Formulare, die der Feststellung Ihrer persönlichen Lebenssituation dienen. Hierzu zählt zum Beispiel eine Anlage, die Heiz- und Unterkunftskosten feststellt. Diese finden Sie ebenfalls im Download-Center der Website oder auf Anfrage beim Jobcenter.
  • Wenn Sie alle Dokumente vollständig ausgefüllt haben, übermitteln Sie diese dem Jobcenter persönlich oder postalisch.

Welche Unterlagen Sie beim Antrag der Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Unterlagen, die das Jobcenter in der Regel immer braucht, wenn Sie die Grundsicherung beantragen, sind Auskünfte zu persönlichen Angaben, den Heiz- und Mietkosten, Vermögen und Kontoauszüge. Die Auskünfte weisen Sie wie folgt nach:

  • Persönliche Angaben werden anhand Ihres Personalausweises oder Geburtsurkunde nachgewiesen.
  • Für die Heiz- und Mietkosten benötigt das Jobcenter Nachweise in Form der jährlichen Heizkostenabrechnung, der Nebenkostenabrechnung, Quittungen und des Mietvertrages.
  • Um Einkommen und Ausgaben zu verfolgen, verlangt das Jobcenter ebenfalls die Kontoauszüge der letzten drei Monate.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Das Sozialamt berät zur Grundsicherung und zum Antrag
Das Sozialamt berät zur Grundsicherung und zum Antrag

Laut § 19 SGB XII können Sie einen Antrag auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung stellen, wenn:

  • Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • bei Ihnen volle und dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder Krankheit in der Lage sind, maximal drei Stunden täglich zu arbeiten
  • Sie ein Einkommen und Vermögen haben, das zum Lebensunterhalt nicht ausreicht

Sie können Grundsicherung bei Erwerbsminderung nur bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung beantragen. Das heißt, nur voll erwerbsgeminderte Personen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, nicht jedoch Menschen, die nur auf begrenzte Dauer erwerbsgemindert sind. Letztere können andere Sozialleistungen beziehen, wie beispielweise die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Wo stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

Für die Beantragung der Grundsicherung bei Erwerbsminderung wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt. Hierzu verwenden Sie das Antragsformular für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieses Formular können Sie auf den jeweiligen Webseiten des Sozialamtes herunterladen oder direkt beim Sozialamt anfordern.

Um bei Erwerbsminderung die Grundsicherung zu beantragen, braucht das Sozialamt folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Das auszufüllende Formular finden Sie im Online-Portal Ihres Sozialamtes.)
  • Personalausweis
  • Nachweise zur dauerhaften, vollen Erwerbsminderung
  • Einkommens– und Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis
  • Sonstige Unterlagen, die sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation richten

Um die Grundsicherung korrekt zu beantragen, muss das Formular gemeinsam mit den beizufügenden Unterlagen beim Sozialamt eingereicht werden.

Die Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind beide in §19 SGB XII geregelt. Ab wann kann man als Rentner Grundsicherung beantragen? Die Voraussetzungen der Grundsicherung im Alter erfordern, dass:

  • Sie das Rentenalter erreicht haben. Momentan beträgt die reguläre Rentenaltersgrenze 67 Jahre.
  • Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ein Leben über dem Existenzminimum zu führen
Den Antrag auf die Grundsicherung im Alter stellen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt
Den Antrag auf die Grundsicherung im Alter stellen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt

Wollen Sie Grundsicherung im Alter beantragen, führt der Weg über das zuständige Sozialamt. Für die Beantragung ist das gleiche Formular zu verwenden wie für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Für die Grundsicherung im Alter benötigen Sie fast die gleichen Unterlagen wie beim Antrag zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Es entfällt der Nachweis der dauerhaften, vollen Erwerbsminderung. Beziehen Sie Rente, benötigt das Sozialamt jedoch auf jeden Fall den Rentenbescheid.

Anhand dieser Unterlagen prüft das Sozialamt die individuellen Lebensumstände und entscheidet, ob Sie die Grundsicherung beziehen können und welchen Betrag Sie erhalten.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Cathrine M.

Cathrine M. hat ihren Master am Trinity College Dublin gemacht und unterstützt seit 2024 das Team von Schuldnerberatung.de. Sie erstellt Ratgeber zu verschiedenen Themen rund ums Schuldenrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert