Geschäftsfähigkeit einfach erklärt – §§ 104 ff. BGB

Das Wichtigste zur Geschäftsfähigkeit laut BGB

Was ist die Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit bedeutet laut Definition, dass eine Person eigenständig Verträge abschließen und z. B. eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen kann. An dieser Stelle lesen Sie mehr.

Welche drei Formen der Geschäftsfähigkeit gibt es?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen voller, beschränkter und partieller Geschäftsfähigkeit. Darüber hinaus definiert er, welche Personengruppen geschäftsunfähig sind.

Wann gilt man als nicht geschäftsfähig?

Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren und Menschen, die aufgrund einer krankhaften Geistesstörung keine vernünftigen Entscheidungen treffen können. Die Willenserklärung einer geschäftsunfähigen Person ist nichtig.

Was genau heißt beschränkte Geschäftsfähigkeit?

Beschränkte Geschäftsfähigkeit heißt laut Definition, dass Minderjährige zwischen ihrem 7. und 17. Lebensjahr eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen dürfen. Wie das genau funktioniert, erklären wir hier.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit? Das ist die Fähigkeit, wirksam Geschäfte abzuschließen.
Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit? Das ist die Fähigkeit, wirksam Geschäfte abzuschließen.

Laut Definition bedeutet Geschäftsfähigkeit, dass eine Person rechtswirksam Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen kann. Ein Mensch gilt als geschäftsfähig, wenn er in der Lage ist, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen, beispielsweise einen Miet- oder Darlehensvertrag oder einen Kaufvertrag über größere Anschaffungen.

Der Gesetzgeber geht zunächst einmal davon aus, dass eine volljährige Person grundsätzlich geschäftsfähig ist und selbstständig im Rechts- und Geschäftsverkehr handeln kann.

Kinder unter sieben Jahren und Menschen mit starken psychischen Beeinträchtigungen benötigen dort allerdings einen besonderen Schutz. Ihnen spricht der Gesetzgeber deshalb die Geschäftsfähigkeit ab und erklärt sie für geschäftsunfähig.

Exkurs: Was ist eine Willenserklärung? Jeden Tag äußern wir auf die eine oder andere Weise unseren Willen. In bestimmten Situationen möchten wir uns mit unseren Aussagen rechtlich binden, beispielsweise, wenn wir einen Kaufvertrag mit einem Händler abschließen oder bei der Bank einen Kredit aufnehmen möchten. Juristen bezeichnen unseren Äußerungen in solchen Fällen als Willenserklärung bzw. als eine Erklärung, mit der wir bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen wollen, beispielsweise die Abgabe oder Annahme eines Vertragsangebots oder eine Kündigung.

3 Stufen der Geschäftsfähigkeit

Wie hängen Alter und Geschäftsfähigkeit zusammen?
Wie hängen Alter und Geschäftsfähigkeit zusammen?

Der Gesetzgeber teilt die Geschäftsfähigkeit in drei Stufen auf: Eine Person kann demnach voll, beschränkt oder partiell geschäftsfähig sein.

Darüber hinaus gelten bestimmte Personen altersbedingt oder aufgrund ihrer geistigen Verfassung als geschäftsunfähig.

Inwiefern die Geschäftsfähigkeit vom Alter abhängt, zeigt diese Tabelle. In den folgenden Abschnitten erklären wir, ob und inwieweit Person, die nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig ist, am Rechts- und Geschäftsverkehr teilnehmen können.

Geschäftsfähigkeit nach Alter:

  • 0 – 6 Jahre: Geschäftsunfähig
  • 7 – 17 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig
  • Ab 18 Jahre: Voll geschäftsfähig

Altersunabhängige Geschäftsunfähigkeit:

  • nicht nur vorübergehende Störung der Geistestätigkeit, z. B. bei Demenz, einer Alkoholerkrankung oder Drogensucht oder einer starken geistigen Behinderung

Jeder Mensch gilt in der Regel ab Vollendung seines 18. Lebensjahrs als voll geschäftsfähig. Er darf uneingeschränkt Willenserklärungen abgeben oder entgegennehmen und Verträge schließen. Der Gesetzgeber erwähnt die volle Geschäftsfähigkeit jedoch nicht ausdrücklich im Gesetz, sondern regelt stattdessen Ausnahmen hiervon, die wir im Folgenden genauer vorstellen.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 106 BGB

Die §§ 104 ff. BGB regeln die Geschäftsfähigkeit sehr ausführlich.
Die §§ 104 ff. BGB regeln die Geschäftsfähigkeit sehr ausführlich.

Minderjährige zwischen dem 7. und 17. Lebensjahr erklärt der Gesetzgeber für beschränkt geschäftsfähig. Sie können nach Maßgabe der §§ 107 – 113 BGB am Rechtsverkehr teilnehmen.

Diese Regelungen sollen die Kinder und Jugendliche vor den Nachteilen ihres Handelns schützen, weil sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit schnell Gefahr laufen, unvernünftige Geschäfte abzuschließen, und weil sie auch oft die Konsequenzen ihres Handelns noch nicht überschauen können.

Lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte im Sinne des § 107 BGB

Ein Minderjähriger darf trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit selbstständig und wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen, die ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen.

Durch das Geschäft darf also keine Verpflichtung des Minderjährigen begründet werden. Lediglich rechtlich vorteilhaft ist zum Beispiel, wenn ein zehnjähriges Kind ein Fahrrad geschenkt bekommt.

Ein bloßer wirtschaftlicher Vorteil, etwa ein besonders günstiger Kaufpreis für ein Fahrrad, genügt dafür nicht. Denn ein Minderjähriger, der ein Fahrrad kauft, muss trotzdem bezahlen und geht dementsprechend eine rechtliche Verpflichtung ein.

Vertragsschluss durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige

Beschränkte bzw. bedingte Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass die Person in einem gewissen Rahmen teilnehmen kann.
Beschränkte bzw. bedingte Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass die Person in einem gewissen Rahmen teilnehmen kann.

Einen Vertrag, der nicht nur rechtlich vorteilhaft ist, kann ein Minderjähriger mit beschränkter Geschäftsfähigkeit nur mit vorheriger Zustimmung seiner Eltern wirksam abschließen.

  • Fehlt diese Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Das heißt, die endgültige Wirksamkeit des Vertrags hängt von der nachträglichen Genehmigung der Eltern ab.
  • Bis zur Erteilung der Genehmigung kann der Vertragspartner den Vertrag widerrufen, wenn ich nicht wusste, dass ein Geschäft mit einem Minderjährigen eingeht, oder wenn der Minderjährige die Einwilligung seiner Eltern wahrheitswidrig vorgetäuscht hat.
  • Außerdem darf der Vertragspartner die Eltern des Minderjährigen auffordern zu erklären, ob sie den Vertrag genehmigen oder nicht. Dafür haben sie zwei Wochen Zeit. Äußern sie sich bis dahin nicht, gilt die Genehmigung als verweigert. Der Vertrag ist dann endgültig unwirksam.

Wird der Minderjährige volljährig, erwirbt er die volle Geschäftsfähigkeit. Dann darf er den Vertrag anstelle seiner Eltern genehmigen.

Taschengeldparagraph, § 110 BGB

Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Typische Beispiele sind geringfügige Geschäfte wie der Kauf von Eis oder Kinokarten.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Typische Beispiele sind geringfügige Geschäfte wie der Kauf von Eis oder Kinokarten.

Kinder und Jugendliche bekommen gewöhnlich Taschengeld von ihren Eltern, welches sie frei ausgeben können. Das berücksichtigt auch der Gesetzgeber im sogenannten Taschengeldparagraph:

  • Wenn Eltern ihrem Kind Taschengeld geben, über das es frei verfügen darf, so liegt darin eine Einwilligung in die Geschäfte, für die sie ihrem Nachwuchs das Geld gegeben haben.
  • Allerdings gilt diese Einwilligung nicht für alle erdenklichen Verträge, sondern nur für Ausgaben, die im Rahmen des Vernünftigen liegen. Waffen, Munition, Alkohol und Zigaretten darf ein in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkter Minderjähriger nicht erwerben.
  • Kreditverträge fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des § 110 BGB.
  • Bei Ratenkäufen richtet sich die elterliche Einwilligung im Sinne des § 110 BGB im Zweifel darauf, dass der Kaufvertrag erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises wirksam sein soll. Bis dahin können die Eltern ihre Einwilligung widerrufen.

Achtung! Erhält ein in seiner Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind von seinen Eltern Geld für einen ganz bestimmten Zweck – und eben nicht zur freien Verfügung, dann willigen die Eltern damit auch nur in die zu diesem Zweck geschlossenen Verträge ein. Gibt die Mutter ihrem 15-jährigen Sohn zum Beispiel Geld für eine neue Hose, dann ist auch nur der Kaufvertrag über eine Hose von Anfang an wirksam. Andere Käufe kann der Jugendliche davon nicht selbstständig wirksam vornehmen.

Einseitige Rechtsgeschäfte, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind

Für ein einseitiges Rechtsgeschäft, das nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, benötigt mit Minderjähriger mit beschränkter Geschäftsfähigkeit die vorherige Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, also seiner Eltern.

Ohne diese Zustimmung ist das Rechtsgeschäft unwirksam. In diesen Anwendungsbereich fallen zum Beispiel die Kündigung, die Anfechtung und der Rücktritt von einem Vertrag.

Partielle Geschäftsfähigkeit

Bei Demenz oder ähnlichen Erkrankungen kann eine Feststellung der Geschäftsfähigkeit bz. -unfähigkeit notwendig werden.
Bei Demenz oder ähnlichen Erkrankungen kann eine Feststellung der Geschäftsfähigkeit bz. -unfähigkeit notwendig werden.

In bestimmten Bereichen können Minderjährige partiell geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass sie in einem bestimmten begrenzten Bereich voll geschäftsfähig sind:

  • Minderjährige dürfen unter zwei Bedingungen selbstständig ein Gewerbe führen bzw. ein Erwerbsgeschäft betreiben: Sie benötigen erstens die Ermächtigung ihrer Eltern und zweitens die Genehmigung des Familiengerichts. Liegt beides vor, gelten sie alle Rechtsgeschäfte, die ein solches Unternehmen mit sich bringt, als geschäftsfähig – hiervon ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen die Eltern eine Genehmigung des Familiengerichts benötigen.
  • Ermächtigen die Eltern ein in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen, ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis (keine Ausbildung) einzugehen, so ist er unbeschränkt geschäftsfähig in Bezug auf solche Rechtsgeschäfte, die die Eingehung oder Aufhebung eines solchen Vertrags mit sich bringt. Hiervon ausgenommen sind Verträge, für die die Eltern eine Genehmigung des Familiengerichts benötigen.

Exkurs: Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Unsere Rechtsordnung unterscheidet streng zwischen Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, müssen die Beteiligten rechts- und geschäftsfähig sein.

  • Rechtsfähigkeit ist dabei die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Person selbst in der Lage ist, ihre Rechte auszuüben. Ein Neugeborenes ist demnach genauso rechtsfähig wie ein Mensch, der im Koma liegt oder wie dessen gesunde Angehörige. Auch die GmbH, die Aktiengesellschaft und der eingetragene Verein sind rechtsfähig.
  • Die Geschäftsfähigkeit hingegen betrifft die Frage, ob eine rechtsfähige Person als Inhaber von Rechten auch selbst rechtswirksam handeln und beispielsweise Verträge abschließen kann. Und das ist eben nicht immer automatisch der Fall.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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