Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Ablauf und Zweck

Das Wichtigste zum Thema „Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren“

Was ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren?

Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern und beantragt der Schuldner anschließend die Privatinsolvenz, so führt das Gericht zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durch. Die Grundlage hierfür bildet der Schuldenbereinigungsplan, der einem geordneten Schuldenabbau dient.

Welche Wirkung entfaltet der Schuldenbereinigungsplan im gerichtlichen Verfahren?

Hat das gerichtliche Verfahren Erfolg, so wirkt der Schuldenbereinigungsplan wie ein gerichtlicher Vergleich zwischen Schuldner und seinen Gläubigern.

Was passiert, wenn die Gläubiger dem Plan auch im gerichtlichen Verfahren nicht zustimmen?

Das Insolvenzgericht kann unter den Voraussetzungen des § 309 InsO die Zustimmungen einzelner Gläubiger zu diesem Plan ersetzen und ihnen so den Plan „aufzwingen“.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren – Einordnung in das Verfahren der Privatinsolvenz

Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist ein erneuter Einigungsversuch über den Schuldenabbau vor Gericht.
Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist ein erneuter Einigungsversuch über den Schuldenabbau vor Gericht.

Bevor ein Verbraucher die Eröffnung der Privatinsolvenz beantragen kann, muss er versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen. Hierfür erstellt er – gewöhnlich mithilfe einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt – einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser Plan erklärt genau, wie, in welcher Höhe, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitraum die Schulden zurückgezahlt werden sollen.

Scheitert dieser Einigungsversuch, so stellt der Schuldenberater oder der Anwalt eine Bescheinigung hierüber aus, mit welcher der Schuldner die Verbraucherinsolvenz beantragen kann. Das Insolvenzgericht prüft alle Unterlagen des Antragstellers und entscheidet, ob ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolgsversprechend ist.

Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass dieser erneute gerichtliche Einigungsversuch keine Aussicht auf Erfolg hat, entscheidet es sofort über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn es jedoch gewisse Erfolgschancen sieht, so führt es zunächst das Schuldenbereinigungsverfahren durch. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird also noch nicht eröffnet, denn zuerst versucht das Insolvenzgericht, eine Einigung über die Schuldenregulierung zwischen dem Schuldner und dessen Gläubigern herbeizuführen.

Außer dem Eröffnungsantrag zur Privatinsolvenz und der Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Vergleich muss der Schuldner noch weitere Unterlagen einreichen:
  • Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
  • Forderungs- und Gläubigerverzeichnis
  • Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben
  • Schuldenbereinigungsplan

Wie läuft ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ab?

Bis zur Entscheidung über die gerichtliche Schuldenbereinigung ruht das Verfahren zur Privatinsolvenz. Dabei soll diese Phase des Verfahrens nicht länger als drei Monate dauern. Grundlage des erneuten Einigungsversuchs ist in der Regel der Schuldenbereinigungsplan, der auch schon dem außergerichtlichen Versuch zur Schuldenbereinigung zugrunde gelegt wurde.

Das Insolvenzgericht stellt allen Gläubigern diesen Schuldenbereinigungsplan und die Vermögensübersicht des Schuldners zu. Es fordert die Gläubiger auf, innerhalb eines Monats hierzu Stellung zu beziehen. Dabei weist das Gericht auch ausdrücklich auf die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Stellungnahme hin:

Gemäß § 309 InsO kann das Insolvenzgericht die fehlende oder verweigerte Zustimmung eines Gläubigers ersetzen.
Gemäß § 309 InsO kann das Insolvenzgericht die fehlende oder verweigerte Zustimmung eines Gläubigers ersetzen.

Äußert sich ein Gläubiger nicht rechtzeitig, so gilt dessen Einverständnis zum Schuldenbereinigungsplan als erteilt. Geltend gemachte Forderungen erlöschen. Hierin unterscheidet sich ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren maßgeblich vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Das Schweigen eines Gläubigers kommt im gerichtlichen Einigungsversuch einer Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan gleich.

Weitere Ratgeber zum Schuldenbereinigungsverfahren:

Doch es gibt noch einen weiteren Unterschied, der sich aus § 309 Insolvenzordnung (InsO) ergibt. Das Insolvenzgericht kann eine verweigerte Zustimmung eines Gläubigers ersetzen und ihm so den Schuldenbereinigungsplan gegen seinen Willen aufzwingen. Denn nach Absatz 1 dieser Vorschrift ersetzt das Gericht die Zustimmung eines Gläubigers, wenn

  • mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt hat,
  • die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger über die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger beträgt (sog. „doppelte Mehrheit“) und
  • ein Gläubiger oder der Schuldner die Ersetzung der Zustimmung beantragt.

Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren kann damit eine sehr wirksame Methode sein, um eine Überschuldung abzubauen.

Stimmen alle Gläubiger zu oder ersetzt das Gericht die fehlenden Zustimmungen, so setzt es anschließend die Annahme des Schuldenbereinigungsplans per Beschluss fest. Die Anträge auf die Insolvenzeröffnung und die Restschuldbefreiung gelten als zurückgenommen. Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, sodass sich der Schuldner den mühsamen und langwierigen Weg durch die Privatinsolvenz spart.

Er muss nun seine Schulden entsprechend dem Schuldenbereinigungsplan abbauen. Dieser wirkt gemäß § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO wie ein gerichtlicher Vergleich. Gleichzeitig stellt er einen Vollstreckungstitel dar. Das heißt: Hält sich der Schuldner nicht an die Abmachungen aus dem Plan, kann jeder Schuldner die Zwangsvollstreckung geben ihn betreiben.

Scheitert ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, so eröffnet das Insolvenzgericht das (vereinfachte) Privatinsolvenzverfahren. Dies gilt auch, wenn es aufgrund zu geringer Erfolgsaussichten von einem solchen Einigungsversuch absieht.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Ablauf und Zweck

  1. Rudert

    Dazu darf ich noch anmerken:
    Das Schuldenbereinigungsverfahren hatte zur Folge, das ich , statt mind. 35 % meiner Schulden , nun 100 % dieser Schulden an die Gläubiger zurück zahlte.
    Und das in 36 Monaten, ohne Restschuld !

  2. Unbekannte Person

    Antrag Februar 2019 abgeschickt
    Bei mir ist das Insolvenzgericht leider auch untätig bzw. sehr sehr langsam.
    Nach 7 Monaten eine Antwort das Angaben eines Gläubigers fehlerhaft sind. So kam ich auch in die 2.Runde
    Nun ist es Ende Januar 2020 und bis jetzt immer noch keinen Bescheid. 🙁

  3. Unbekannt

    Bei mir hat es fast 5 Monate gedauert bis ich eine Antwort vom Gericht bekam. Und wegen fehlender Angaben laut eines Gläubigers gebt es in die 2. Runde also wieder so lange warten… und dann hoffentlich den Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan genehmigt bekommen.

  4. Suza

    Die Dauer des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan sollte nicht länger als 3 Monate dauern – ich bin im 13. Monat und nichts tut sich . Bin total verzweifelt … alles soweit geklärt – nur Richterin kommt nicht in die Gänge !!!!!!

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