Das Wichtigste zur Frankfurter Räumung
Eine Zwangsräumung ist erst nach einer wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses und erfolgreicher Räumungsklage des Vermieters zulässig.
Der Gläubiger muss zunächst den Gerichtsvollzieher mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme beauftragen. Dieser öffnet die Wohnung, lagert Hab und Gut des Mieters bei einer Spedition ein und lässt Abfall entsorgen. Die Kosten hierfür liegen oft im vierstelligen Bereich und müssen zunächst vom Vermieter vorgestreckt werden.
Neben der Berliner Räumung und der Hamburger Räumung gibt es die kostengünstige Frankfurter Räumung. Bei letzterem Modell räumt der Vermieter die Wohnung eigenhändig, muss dabei aber Auflagen des Gerichtsvollziehers einhalten. Dieser hat außerdem Zugang zu den Lagerräumen.
Inhalt
Zwangsräumung durch den Vermieter: Voraussetzungen, Formen und Ablauf
Mietschulden können dafür sorgen, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt und der Mieter sein Dach über dem Kopf verliert. Bei Mietrückständen ist eine Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aber nur unter bestimmten Umständen möglich, wenn nämlich ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter
- für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Dem Mieter zu kündigen, ist für den Vermieter allerdings erst der erste Schritt auf dem Weg zur Zwangsräumung. Es müssen auch nicht in jedem Fall Mietschulden vorliegen. Auch bei anderen Verletzungen des Mietvertrages ist eine Kündigung möglich.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnräume zu verlassen und diese an den Vermieter zu übergeben. Kommt es allerdings nicht zu einer freiwilligen Räumung, kann der Vermieter diese zwangsweise durchsetzen.
Damit es zur Zwangsräumung, zum Beispiel in Form einer Frankfurter Räumung kommt, muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben. Ein Gericht muss dieser stattgeben. Eine Räumungsklage ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn der Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt war.
Sobald der Räumungstitel vorliegt, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt. Dabei muss gemäß § 721 der Zivilprozessordnung (ZPO) eine gewisse Räumungsfrist eingehalten werden.
Es gibt außerdem verschiedene Formen der Zwangsräumung. Diese unterscheiden sich darin, auf welche Art die Räumung durchgeführt wird. Bekannte Modelle sind hierbei folgende:
- Berliner Räumung
- Frankfurter Räumung
- Hamburger Räumung
Auf die Frankfurter Räumung soll im Folgenden genauer eingegangen werden.
Die Besonderheiten der Frankfurter Räumung
Die Räumung nach dem Frankfurter Modell läuft etwas anders ab als eine klassische Zwangsräumung. Bei der sogenannten Frankfurter Räumung werden die Wohnräume durch den Vermieter eigenständig geräumt. Dabei muss er sich allerdings an die strengen Auflagen des Gerichtsvollziehers halten. Die Frankfurter Räumung zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:
- Der Vermieter muss selbst für die Kosten der Räumung (Räumungspersonal) aufkommen, diese selbst organisieren und dafür sorgen, dass die Sachen des Schuldners ordnungsgemäß inventarisiert und deren Zustand dokumentiert wird.
- Der Vermieter haftet in vollem Umfang für das Eigentum des Mieters sowie für eventuell daran entstandene Schäden oder bei Verlust.
- Die Besitztümer des Mietschuldners müssen in einem für den Gerichtsvollzieher zugänglichen und verschließbaren Raum zwischengelagert werden.
- Der Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher fällt bei der Frankfurter Räumung deutlich geringer aus, was insgesamt zu einer Kostenersparnis führt.
Hallo,
gemäß Räumungsklage muss der Mieter ausziehen, weil die Wohnung teilweise vollkommen verschimmelt und verschmutzt ist und renoviert werden muß. Schreibe ich an das Amtsgericht mit dem Aktenzeichen der durchgeführten Räumungsklage mit der Bitte zur Durchführung der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und ich um die Frankfurter Räumung bitte ? Da die Wohnung in keinem weiter vermietbaren Zustand ist und der Mieter nur ganz wenige Gegenstände besitzt, könnten die Gegenstände in der Wohnung erst mal verbleiben. Wäre das die Frankfurter Räumung ? Ich bekomme lediglich die Schlüssel.
Vielen Dank