Das Wichtigste zum Forderungsausfall
Ein Forderungsausfall beschreibt laut Definition das Risiko eines Unternehmens, Verluste zu schreiben, weil sein Kunde nicht zahlen will oder zahlungsunfähig ist.
Sie haben Forderungsverluste? Die abgeführte Umsatzsteuer auf eine unbezahlte Rechnung kann bei einem nachgewiesenen Forderungsausfall zurückgefordert werden.
Eine pauschale Aussage darüber, wann die Zahlung auszubleiben droht, lässt sich kaum treffen, weil jeder Einzelfall anders gelagert ist. Mögliche Ursachen haben wir hier für Sie zusammengefasst – und einige Tipps, wie Sie sich hiergegen schützen können.
Inhalt
Forderungsausfall: Welche Ursachen und Folgen haben Forderungsverluste?
Das alltägliche Geschäftsleben ist immer mit Risiken verbunden. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss immer damit rechnen, dass sein Vertragspartner die Gegenleistung hierfür nicht erbringt. In Geschäftskreisen wird in diesem Zusammenhang auch von einem Forderungsausfall gesprochen. Dieser bezeichnet das Risiko eines Gläubigers, aufgrund unausgeglichener Forderungen Verlust zu machen.
Derartige Forderungsverluste können verschiedene Ursachen haben:
- Einerseits kann ein solcher Forderungsausfall in einer konjunkturellen Krise des Marktes begründet sein.
- Auch die schlechte Zahlungsmoral mancher Kunden begründet ein hohes Forderungsausfallrisiko.
- Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Geschäftspartner aufgrund einer Überschuldung bzw. Insolvenz nicht in der Lage ist zu zahlen. Dann können Gläubiger ihren Anspruch als Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren geltend machen.
Wann konkret derartige Ausfälle und Verluste drohen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Hierbei spielen immer die jeweiligen Umstände des Einzelfalls eine große Rolle.
Geraten Kunden permanent in Zahlungsverzug oder zahlen sie überhaupt nicht, kann das schnell zu Liquiditätsengpässen kommen, die das eigene Unternehmen gefährden.
Forderungsausfall im Rechnungswesen
Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen, müssen in ihren Rechnungen die gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Gewöhnlich geschieht dies im Wege einer Umsatzsteuervorauszahlung, manchmal auch mit einer entsprechenden Nachzahlung.
Dadurch kann es passieren, dass ein Unternehmen eine Rechnung stellt und die Umsatzsteuer bereits an den Fiskus abgeführt hat, obwohl der Kunde noch gar nicht gezahlt hat. Bei einem solchen Forderungsausfall kann die Umsatzsteuer zurückgefordert werden, wenn die folgenden Nachweise erbracht werden können:
- Bestätigung über die Insolvenzeröffnung des Schuldners
- eidesstattliche Vermögensauskunft des Schuldners
- erfolgloser Pfändungsversuch
- Schuldner bestreitet Forderung mithilfe einer Klage
Wirksamer Schutz vor einem Forderungsausfall – Tipps für Unternehmer
Um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu vermeiden, sollten Unternehmer sich schon vor einem Vertragsabschluss über ihre potentiellen Geschäftspartner informieren. Prüfen Sie dessen Bonität und Unternehmensdaten. Hierfür bieten sich verschiedene Auskunftsquellen:
- SCHUFA
- Creditreform
- Handelsregister
- Zuständige IHK
- Online-Bundesanzeiger
Auch wenn einige Informationsquellen etwas Geld kosten, lohnt sich diese Investition doch im Vergleich zu einem drohenden Forderungsausfall.
Es ist außerdem wichtig, Rechnungen für erbrachte Leistungen zügig zu erstellen, Zahlungseingänge regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls die Zahlung anzumahnen. Achten Sie bei Ihren Formulierungen auf den “guten Ton“ und setzen Sie Zahlungsfristen.
Ein konsequentes Forderungsmanagement ist unerlässlich für ein gut funktionierendes Unternehmen. Wer diesen Bereich abgeben möchte, kann sich hierfür an ein seriöses Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese können Sie dabei unterstützen, ausbleibende Zahlungen im Wege der Zwangsvollstreckungen durchzusetzen.
Trotz all dieser Maßnahmen bleibt immer noch ein Restrisiko. Unternehmen können eine Forderungsausfallversicherung abschließen, z. B. in Form einer Warenkreditversicherung. Sollte ein Kunde dann nicht zahlen können oder wollen, springt die Versicherung ein und zahlt die Forderungssumme abzüglich Selbstbehalt und Prüfgebühren. Die finanziellen Belastungen durch eine solche Versicherung sind bei weitem geringer als der Verlust bei einem Forderungsausfall.
Die Forderungsausfalldeckung wird bei stärkeren Tarifen als Zusatzleistung von privaten Haftpflichtversicherungen angeboten. Beinhaltet der Versicherungsvertrag eine solche Leistung, so kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die ein Dritter verursacht, vorausgesetzt, der Schädiger besitzt selbst keine Privathaftpflichtversicherung oder er kann für den Schaden nicht aufkommen. Die Versicherung erstattet den Forderungsausfall, wenn Sie einen gerichtlichen Titel gegen den Schadensverursacher erwirkt haben und keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt.
Ich bin prhaftflicht versichert Zeit 10Jahren. Ich bin auch35000€geshuldit. Bezahlte meine versicherung meine forderung. Danke.Sanjay