Das Wichtigste zur Abtretung von Forderungen
Bei der Forderungsabtretung, auch Zession genannt, wird ein schuldrechtlicher Anspruch von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. Der Schuldner muss darüber nicht zwingend informiert werden.
Wenn Gläubiger eine Forderung abtreten, dient dies häufig als Maßnahme der Kreditsicherung.
Das Verkaufen von Forderungen wird Factoring genannt. Es stellt eine besondere Form der Forderungsabtretung dar.
Inhalt
Was ist eine Forderungsabtretung? Eine Definition
Bei der Zession bzw. Forderungsabtretung handelt es sich um ein wichtiges Kreditsicherungsinstrument. Mittels eines Vertrages werden Rechte sowie Forderungen des ursprünglichen Gläubigers, Zedent genannt, auf einen anderen, Zessionar genannt, übertragen. Durch die Abtretung gehen auch alle mit der Forderung verbundenen Sicherungsrechte, wie beispielsweise Bürgschaften, Pfandrechte oder Hypotheken, auf den Zessionar über.
Voraussetzung für die Abtretungserklärung bezüglich Kredit & Co ist, dass kein entsprechendes Verbot gesetzlich bzw. vertraglich festgelegt ist. Des Weiteren muss die abzutretende Forderung wirksam entstanden sein.
Die gesetzliche Grundlage zur Forderungsabtretung ist im BGB – dem Bürgerlichen Gesetzbuch – zu finden:
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. (§ 398 BGB)
Es wird in diesem Zusammenhang zwischen zwei Formen der Zession bzw. Forderungsabtretung unterschieden. Der der stillen Zession wird der Schuldner nicht darüber informiert, dass der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung abgetreten hat. Bei der offenen Zession hingegen erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Schuldner. Er wird damit verpflichtet, Zahlungen direkt an den neuen Gläubiger, also den Zessionar, zu leisten.
Informative Ratgeber rund um die Abtretung (§ 398 BGB):
Was ist der Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Factoring?
Häufig ist im Zusammenhang mit der Abtretung einer Forderung auch vom sogenannten Factoring zu hören. Doch worum handelt es sich dabei genau und worin liegen die Unterschiede? Wir haben bereits erfahren, dass bei der Forderungsabtretung bzw. Zession ein Gläubiger eine Forderung an einen anderen Gläubiger überträgt. Häufig geschieht dies als Maßnahme der Kreditsicherung.
Das Factoring ist eine besondere Form der Forderungsabtretung. Dabei wird die Forderung nicht nur von einem Gläubiger an den anderen übertragen, sondern sie wird an ihn verkauft. Der Zedent erhält also einen bestimmten Betrag und hat dann mit der Forderung nichts mehr zu tun. Der neue Gläubiger, hier auch Factor genannt, wird sich dann bezüglich der Begleichung der ursprünglichen Forderung an den Schuldner wenden. Er übernimmt entsprechend das Ausfallrisiko, falls der Schuldner nicht zahlen sollte.
Beachten Sie: Haben Sie sich für eine gewöhnliche Forderungsabtretung entschieden, können sie diese in der Regel im Nachhinein nicht im Zuge des Factoring noch einmal verkaufen.
Wie sieht eine Forderungsabtretung aus? Ein Beispiel
Wie muss eine Abtretung einer Forderung gestaltet sein? In der Regel wird ein Vertrag dieser Art, der zwischen Zedent und Zessionar geschlossen wird, in schriftlicher Form festgehalten. Es muss jedoch laut Gesetz keine bestimmte Form eingehalten werden. Es gibt also für die Forderungsabtretung kein offizielles Formular oder ähnliches.
Grundsätzlich sollte der Forderungsabtretungsvertrag über die Abtretung Angaben zur Person, welche die Forderung abtritt, sowie zum Empfänger enthalten. Im Anschluss sollte die abgetretene Forderung so detailliert wie möglich beschrieben und in ihrer exakten Höhe angegeben werden. Genaue Angaben zum Schuldner sind ebenfalls hinzuzufügen.
Sollten weitere Einzelheiten zur Forderung von Bedeutung sein, ist es hilfreich, dem Formular über die Forderungsabtretung eine Anlage beizufügen, aus der sich weitere Informationen entnehmen lassen. Sollte es sich bei der Anlage um ein offizielles Dokument, wie zum Beispiel eine Urkunde, handeln, sollte der Zedent die Echtheit dessen bestätigen können.
Forderungsabtretung: Vorlage zum kostenlosen Download
Möchten Sie wissen, wie eine Forderungsabtretung aussieht? Unser Muster zeigt, wie ein solches Dokument aufgebaut sein kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, welche der Veranschaulichung dient.
Ein Formular für die Forderungsabtretung sollte nie unverändert und ungeprüft übernommen werden. Um sicherzugehen, dass das Muster der aktuellen Rechtsprechung genügt, sollte es von einem Anwalt erstellt oder zumindest geprüft werden.
Vereinbarung über eine Forderungsabtretung zwischen
Name
Adresse
(Abtretender / Zedent)
und
Name
Adresse
(Abtretungsempfänger / Zessionar)
Die oben genannten Parteien treffen folgende Vereinbarung:
Der Zedent tritt folgende Forderung mit sofortiger Wirkung in voller Höhe an den Zessionar ab:
Art der Forderung mit Angabe des Schuldners: _______________________________________________________________________
Höhe der Forderung: ______________________________________________________
Der Zessionar nimmt die Abtretung an.
Ort, Datum
Unterschrift Zedent
Unterschrift Zessionar
Laden Sie das Muster für die Forderungsabtretung hier kostenlos herunter
Haftung bei Forderungsabtretung: Wer zahlt Umsatzsteuer?
Das Steueränderungsgesetz 2003, welches zum 1. Januar 2004 in Kraft trat, brachte eine wichtige Änderung mit sich. Davor kam es häufig zu Steuerausfällen, weil abtretende Unternehmen oftmals nicht mehr finanziell dazu in der Lage waren, nach Einziehen der Forderung durch den Abtretungsempfänger die zu entrichtende Umsatzsteuer zu bezahlen. Letzterer war in diesem Fall wiederum nicht dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Durch die Einführung des § 13c UStG gilt nun aber Folgendes bei einer Forderungsabtretung:
Soweit der leistende Unternehmer den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 an einen anderen Unternehmer abgetreten und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat, haftet der Abtretungsempfänger nach Maßgabe des Absatzes 2 für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, soweit sie im vereinnahmten Betrag enthalten ist.
Der Zessionar haftet bei einer Forderungsabtretung also, wenn der ursprüngliche Schuldner die Umsatzsteuer nicht oder zu spät zahlt – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Dazu gehört es unter anderem, dass der Zessionar Unternehmer sein muss.
Guten Tag,
mein Vater hat einen Darlehensvertrag mt einem ehemaligen Angestellten unserer GmbH geschlossen.
Kann er eine Forderungsabtretung an meine GmbH durchführen?
Somit müsste der Schuldner seine Verbindlichkeiten an die bestehende GmbH zahlen- und nicht mehr an meinen Vater- als Privatperson.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vollabtretung und einer Abtretung zu Einzugszwecken?
.,Einzugs oder Inkassozession : Abtretung an eine Bank oder ein Inkassounternehmen zum Einzug der
Forderung .
., Vollabtretung oder auch Globalzession: Abtretung von vorhandenen und zukünftigen Forderungen .
MFG – RF
Guten Tag,
ich habe meine Dienstleistung und mein Knowhow an meinen Nachfolger verkauft und dafür eine Forderungsabtretung erhalten. Nun zahlt der Schuldner nicht, was kann ich tun?
Danke für eine Rückmeldung
Ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher , würde aber davon ausgehen dass es auf eine Zivilrechtliche Klage gegen den Schuldner rauslaufen wird .
Noch eine Möglichkeit ( oder eher Idee ) wäre es vielleicht , die Forderung erneut weiterzugeben .
Würde da an div. Inkassobüros denken
MFG – RF