Forderungen verkaufen: Was bedeutet Factoring?

Das Wichtigste zum Thema “Forderungen verkaufen”

Was bedeutet Forderungsverkauf?

Forderungsverkauf heißt laut Definition, dass ein Gläubiger seine Forderung auf einen neuen Gläubiger überträgt und dafür einen bestimmten Geldbetrag als Kaufpreis erhält. Damit gibt er häufig auch das Ausfallrisiko an den Käufer ab.

Welche Kosten fallen an, wenn Gläubiger ihre Forderungen verkaufen?

Bei einer Abtretung bzw. beim Forderungsverkauf hängen die Kosten vom geschätzten Risiko für den Käufer und von dessen Arbeitsaufwand ab. In der Regel liegen die Kosten bei 0,6 bis 2,5 Prozent des Forderungsbestandes.

Fallen beim Forderungsverkauf Steuern an?

Ein Forderungsverkauf unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, wenn Käufer und Verkäufer als Wirtschaftsteilnehmer agieren.

Was ist ein Verkauf von Forderungen?

Ein Gläubiger kann seine Forderungen verkaufen, um mit dem Kaufpreis seine Liquidität zu erhöhen.
Ein Gläubiger kann seine Forderungen verkaufen, um mit dem Kaufpreis seine Liquidität zu erhöhen.

Ein Gläubiger muss offene Schulden nicht unbedingt selbst eintreiben, sondern kann seine Forderungen verkaufen. Damit spart er sich den Aufwand fürs Forderungsmanagement und erhält stattdessen sofort den Kaufpreis.

Beim Verkauf einer Forderung wird diese auf einen neuen Gläubiger übertragen, wobei der Forderungsverkauf auf einem Vertrag zwischen dem neuen und dem alten Gläubiger basiert.

Der Verkäufer haftet laut Gesetz beim Forderungsverkauf nur für die Berechtigung der Forderung und nicht für deren Eintreibbarkeit. Mit dem Forderungsverkauf und der Abtretung gibt der Verkäufer auch das Ausfallrisiko an den neuen Gläubiger ab.

Banken sind als Darlehensgeber laut Risikobegrenzungsgesetz verpflichtet, einen Forderungsverkauf dem Darlehensnehmer unverzüglich zu melden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Darlehensnehmer als Schuldner durch die Abtretung nicht schlechter gestellt wird.

Forderungsverkauf – kostenloser Mustervertrag zum Download

Nutzen Sie für Ihren Forderungsverkauf unser Muster als grobe Orientierung. Sie können diese Vorlage herunterladen und Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Mustervertrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine Rechtsberatung darstellt. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel von einem Anwalt aufsetzen oder zumindest überprüfen.

Verkäufer
vollständiger Name
Anschrift

Käufer
vollständiger Name
Anschrift

Ort, Datum

Forderungskaufvertrag zwischen

[vollständiger Name des Verkäufers der Forderung und Anschrift]
– nachfolgend Verkäufer genannt –

und

[vollständiger Name des Käufers der Forderung und Anschrift]
– nachfolgend Käufer genannt –

Der Verkäufer versichert, Inhaber der Forderung aus dem Vertrag [nähere Bezeichnung und Vertragsdatum]

gegenüber dem Schuldner [vollständiger Name und Anschrift des Schuldners]

in Höhe von …… € zu sein.

Der Verkäufer tritt die soeben bezeichnete Forderung an den Käufer gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von …… € ab.

Das Ausfallrisiko trägt der [Verkäufer / Käufer – bitte angeben].

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Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers        

————————————————————-  
Ort, Datum und Unterschrift des Käufers     

Laden Sie hier den Mustervertrag zum Forderungsverkauf herunter:

NPL-Forderungen verkaufen und Liquiditätsengpass verhindern

NPL oder Non-Performing Loan bezeichnet einen notleidenden Kredit oder eine notleidende Forderung. Das sind Forderungen, bei denen der Schuldner mit der Zahlung bereits in Verzug geraten ist. Meistens besteht bei diesen Schulden ein langfristiges oder unsicheres Zahlungsziel. Für den Gläubiger kann das riskant werden, wenn er durch die ausbleibende Zahlung selbst in einen Liquiditätsengpass gerät oder ihm infolgedessen Kapital für neue Investitionen fehlt.

Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, kann der Gläubiger einem Inkasso derartige Forderungen verkaufen. Er erhält dann vom Käufer, also dem neuen Gläubiger, die offene Forderungssumme abzüglich eines Abschlags. Somit verbessert sich seine Liquidität und gleichzeitig auch seine Bilanz, da er nicht mehr auf die künftige Zahlung des Schuldners warten muss.

Regressloser Forderungsverkauf – wenn der Verkäufer nicht für das Ausfallrisiko haftet

Beim Forderungsverkauf hängen die Kosten u. a. vom Risiko des Forderungs- bzw. Zahlungsausfalls ab.
Beim Forderungsverkauf hängen die Kosten u. a. vom Risiko des Forderungs- bzw. Zahlungsausfalls ab.

Wenn Gläubiger ihre Forderungen regresslos verkaufen, bedeutet dies, dass der Käufer als neuer Gläubiger bei einem Forderungsausfall nicht auf den Verkäufer zurückgreifen kann. Demnach trägt der Käufer das Risiko des Forderungsausfalls, der Verkäufer haftet nicht dafür.

Sowohl bei der Forfaitierung als auch beim echten Factoring erfolgt der Forderungsverkauf regresslos. Der Käufer trägt das Risiko, das der Schuldner nicht zahlt.

Dafür ist ein regressloser Ankauf von Forderungen mit einigen Abstrichen verbunden. Denn der Altgläubiger erhält nicht die gesamte Forderungssumme als Kaufpreis, sondern einige Prozentpunkte wenige. Er bezahlt also dafür, dass der neue Gläubiger ihm das Risiko des Zahlungsausfalls abnimmt.

Regresslos Forderungen zu verkaufen, schützt den Verkäufer vor großen Verlusten und stellt deshalb ein wichtiges Argument für diese Art von Forderungsverkauf dar.

Jedoch ist beim Forderungsverkauf für die Bilanzierung wichtig, zwischen einer stillen oder einer offenen Abtretung zu unterscheiden. Bei einer stillen Abtretung wird der Forderungsverkauf dem Debitor nicht angezeigt, bei einer offenen Abtretung wird die Abtretung auf der Rechnung durch einen Abtretungsvermerk gekennzeichnet.

Gewerbliche und private Forderungen verkaufen: Vor- und Nachteile

Wenn Sie eine titulierte Forderung verkaufen möchten, müssen Sie dem Käufer den Titel und die Kostenbelege übergeben.
Wenn Sie eine titulierte Forderung verkaufen möchten, müssen Sie dem Käufer den Titel und die Kostenbelege übergeben.

Wollen Sie eine titulierte Forderung verkaufen, ob als Privatperson oder als ein Unternehmen, benötigen Sie in der Regel zunächst einen rechtskräftigen Schuldtitel, den Sie verkaufen. Der Forderungsverkauf kann privat oder geschäftlich erfolgen. In der Regel erfolgt ein Forderungsverkauf mit Titel an Inkasso-Unternehmen.

Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie Ihre Forderung verkaufen, ob privat oder geschäftlich? Ganz einfach:

  • Wenn Sie offene Forderungen verkaufen, steht Ihnen das Geld sofort zur Verfügung, was sich positiv auf Ihre Liquidität auswirkt.
  • Sie sparen zudem Zeit und Aufwand für das Eintreiben der Schulden.
  • Indem Sie einzelne Forderungen verkaufen, entlasten Sie damit auch das Personal, das ansonsten mit den aufsichtsrechtlichen Dokumentationspflichten befasst wäre.
  • Ein weiterer Vorteil beim Forderungsverkauf betrifft das Insolvenzverfahren. Meldet der Schuldner Insolvenz an, bekommen Sie unter Umständen gar nichts zurück. Wenn Sie die offene Rechnung rechtzeitig verkaufen, erhalten Sie Ihr Geld auf jeden Fall, wenn auch nicht in voller Höhe. Factoring-Gesellschaften übernehmen den Ausfallschutz. Damit steigt Ihre Eigenkapitalquote und somit auch Ihre Kreditwürdigkeit.

Der Nachteil beim Verkauf von Darlehensforderungen und anderer Rechnungen sind die Kosten, die dabei entstehen. Denn Factoring-Institute verlangen in der Regel zwischen 0,6 bis 2,5 Prozent des Forderungsbestandes. Beim Forderungsverkauf hängen die Kosten vom geschätzten Risiko und Arbeitsaufwand ab. Wenn Sie Ihre Forderungen verkaufen, müssen Sie des Weiteren für die Kosten der eventuellen Bonitätsprüfung Ihrer Kunden aufkommen.

Darüber hinaus ist der Verkauf von Forderungen privat selten möglich. Auch kauft nicht jedes Factoring-Institut jede Art von Forderung. Demnach kann es schwierig sein, wenn Sie eine Einzelforderung verkaufen möchten. Des Weiteren ist es nur schwer möglich, Mietforderungen zu verkaufen.

Wie wirkt der Forderungsverkauf auf die Umsatzsteuer?

Forderung verkaufen: Das kann privat oder geschäftlich erfolgen.
Forderung verkaufen: Das kann privat oder geschäftlich erfolgen.

Die Frage, ob der Verkauf von Forderungen die Umsatzsteuer beeinflusst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Rechtslage ist komplex und schwierig, sodass Sie sich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen sollten. Fakt ist, dass eine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer finanziell schaden würde.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass im Falle des echten Factoring die Geschäfte der nationalen Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Wenn jemand eine Forderung kauft und Gebühren dafür berechnet, dass er das Ausfallrisiko übernimmt, übt er eine wirtschaftliche Tätigkeit aus und muss gemäß Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG Vorsteuer zahlen.

Es gibt dagegen noch keine Regelungen dafür, ob der Forderungsverkauf der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, wenn es sich dabei um eine Zahlungsstörung handelt. Die Steuer- und Finanzverwaltungen gehen jedoch davon aus, dass der Käufer dem Verkäufer eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Forderungen verkaufen: Was bedeutet Factoring?

  1. Wilfried

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aus dem Jahr 1997 datierend, habe ich zwei Titel gegen meine damalige Lebensgefährtin. Einmal über eine Grundschuld in Höhe von 14500 DM sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß über 3718,25 DM. Lange hatte Inkassounternehmen versucht, hier positiv einzuwirken, die Titel jedoch vor drei Jahren an mich zurückgegeben, ohne Aussicht auf Erfolg. Bevor die Geltungsfrist 30 Jahre ausläuft, habe ich mich durchgerungen, die Titel zu verkaufen. Leider habe ich gar keine Informationen, an wen man sich hier wenden kann. Meine Hausbank vermeinte eine Anfrage bereits. Könnten Sie hier Auskunft geben, an wen man sich wenden Kann. Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Wilfried

  2. SIMON

    ca. 50t € zu verkaufen von Privat Person.
    Interesse?

  3. Thomas

    Guten Tag,
    ich habe privat einer Firma mit Darlehensvertrag Geld geliehen. Diese hat weder die vereinbarten Zinsen noch den Darlehensbetrag zurückgezahlt. Auf den gerichtlichen Titel hat ein Gerichtsvollzieher einen Teil der Forderungen eintreiben können. Den Titel habe ich Abtretungsvereinbarung für ca 50% des Restwerts an eine Firma verkauft (Käufer trägt Risiko vom Forderungsausfall).
    Der Verkaufspreis des Titels und eingetriebenes Geld des GV sind geringer als mein Darlehen.
    Frage: Können Sie mir sagen ob der Verkaufserlös der Abtretungsvereinbarung in irgend einer Weise steuerpflichtig ist und in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden sollte .
    Herzlichen Dank

  4. Lana

    Hallo , wie kann ich als privatperson eine Schuld eines Gläubigers kaufen? Kann ich diesen Gläubiger wegen der Sache schreiben und ihm ein Angebot geben? Der Schuldner ist in diesem Fall ein bekannter/ Verwandter / Freund von mir und ich möchte ihm dabei helfen.

    Wie hoch ist ein realistischer Angebot?
    Kann man die Schuld auch von Inkassobüro kaufen?

    Danke im Voraus

    1. Herbert

      Hallo Lana,
      da musst du dich bei den Inkassobetrieben informieren, die das professionell betreiben. Theoretisch darf das jeder. Doch wenn man sich nicht auskennt Finger weg. Das ist eine Branche mit unmenschlichen Methoden. Deshalb wurde das Inkassorecht auch reformiert zu Ende 2021.
      In der Regel wird die Forderungsstreitwert der Hauptforderung als Preisbasis genommen. Durch das Eintreiben können Gebühren verlangt werden, die aber jetzt gesetzlich gedeckelt sind. Lohnt sich nur professionell …

  5. Petek

    Wenn man das ganze aus Schuldnersicht betrachtet.

    Darf das Inkassounternehmen Gebühren erheben gegenüber dem Schuldner wenn bsp. ein Titel aus einer gescheiterten Immobilienfinazierung verkauft wurde?

    VG

    J.P.

  6. Herbert G.

    Mit letzter Mahnung aus einer Versandhaus – Rechtsabteilung vom 18.12.2020 hat die xxx, insgesamt mit der Aufsummierung etlicher Mahngebühren eine unberechtigte Summe von 56 € eingefordert.
    Dies habe ich durch mehrere Anrufe versucht zu klären. Zu keinem Zeitpunkt der Anrufe bei der Kundenbetreuung wurde mir erklärt auf welchen Kaufvertrag bzw. Rechnung sich die eingebuchte Forderung denn beziehe. Somit waren mir die Hände gebunden richtig recherchieren zu können. Denn: auch vor der letzten Lieferung vom xx.xx.2020 gab es (unberechtigte!) Mahnbeträge im Kontoauszug meines Kundenkontos.
    Insofern konnte ich nicht die Forderung prüfen, auf welchen Kaufvertrag die Forderung existieren solle und keine Richtigkeit nachvollziehen! Die Existenz der Forderung war nicht ausreichend bestimmt worden. Das (Alt-)Gläubigerunternehmen x hat nicht belegen können (bzw. nicht nachvollziehbar belegen wollen??), für welche Ware, aus welchem Kaufvertrag er tatsächlich eine berechtigte Forderung gegenüber mir bestimme. Eine Auskunft darüber hat man mir bei jedem meiner Anrufe verweigert. Oder reicht ein allgemeiner Verweis auf das Kundenkonto aus?
    Vom Grundsatz her lässt sich eine Forderung nur verkaufen, deren Existenz ausreichend zu bestimmen ist. Mir als Verbraucher gegenüber war dies nicht erfüllt. Ist die Annahme so richtig?
    Mit dem letzten Anruf bei der Kundenbetreuung des Versandhauses vom 14.01.2021 mit Aufforderung zur Herausgabe der Kontaktdaten der Rechtsabteilung für eine schnelle Übermittlung meiner in Textform zu fassenden Nachricht habe ich abschließend Klärung schaffen wollen. Stattdessen verwies man mich auf die allgemeine Sammel-Hauptmail unter der meine Nachricht vom 15.01.2021 nicht rechtzeitig an die betreffende Abteilung zugestellt werden konnte.
    Meine Mail- Nachricht hat das Versandhaus x am 15.01.2021 erreicht. Am gleichen Tag wurde diese Forderung verkauft.
    Ein Eigentumswechsel der Forderung hätte meiner Meinung nach nicht stattfinden dürfen. Teilen Sie meine Auffassung?

  7. Werner M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben 3 Schuldtitel die wir verkaufen möchten ,und bitten Sie um ein Kaufangebot.
    [Text editiert]
    Wir bitten Sie um eine kurze Nachricht.

    Mit freundlichen Grüße .
    Werner M.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Werner,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir bieten lediglich Informationen rund um das Thema Schulden an. Wir kaufen selbst keine Titel.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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