Das Wichtigste zur Finanzsanierung
Die Finanzsanierung ist eine kaufmännische Dienstleistung. Die Sanierungsunternehmen bieten ihren Kunden Hilfe bei der Regulierung ihrer Schulden an. Hier erfahren Sie mehr.
Der Kunde bezahlt gewöhnlich monatliche Raten, die das Sanierungsunternehmen verwaltet und an die Gläubiger weiterleitet, wenn eine Einigung über die Schuldenregulierung zustande kommt. Für diese Dienstleistung verlangen die Anbieter oft sehr hohe Gebühren.
Eine Finanzsanierung umfasst nur Hilfestellungen bei der Schuldenregulierung. Es wird kein Geld ausgezahlt und kein Kredit gewährt. Eine gute Alternative hierzu bietet eine herkömmliche Schuldnerberatungsstelle.
Inhalt
Was ist eine Finanzsanierung?
Finanzsanierung – das klingt ein bisschen nach „Finanzierung“, also wie ein Kredit – oder wie „Sanierung“, also der Wiederherstellung der eigenen Zahlungsfähigkeit und dem Schuldenabbau. Aber was konkret dahinter steckt, ist für Verbraucher kaum sofort ersichtlich.
Genau deshalb machen sich unseriöse Unternehmen diese schwammige Formulierung zunutze. Im Internet und auf Social-Media-Plattformen locken sie vor allem Kunden mit hohen Schulden und/oder schlechter Bonität an. Sie erwecken den Eindruck, dass sie ihren Kunden entweder einen Kredit vermitteln oder sie bei der Schuldenregulierung unterstützen.
Für die Finanzsanierung bezahlen die Kunden sehr viel Geld, das wie folgt verwendet wird: Das Sanierungsunternehmen …
- beauftragt damit teure Partneranwälte, die einen Vergleich mit den Gläubigern des Kunden aushandeln,
- verwaltet das vom Kunden eingezahlte Geld, bis eine Einigung mit den Gläubigern zustande kommt, und
- gibt das Geld zur Schuldentilgung an die Gläubiger des Kunden weiter.
Das ist eine etwas fragwürdige bzw. überflüssige Dienstleistung, weil der Schuldner nach einem erfolgreichen Vergleich direkt an seine Gläubiger zahlen kann – ohne Zwischenschaltung einer dritten Partei.
Mitunter umfasst die Finanzsanierung Maßnahmen, die auch eine Schuldnerberatungsstelle ergreifen würde. Ein Berater analysiert die finanzielle Situation des Ratsuchenden, stellt mit ihm einen Plan für den Schuldenabbau auf und verhandelt mit den Gläubigern über die Schuldenregulierung. Aber es wird kein Kredit vergeben oder vermittelt.
Achtung! Einige Anbieter locken zwar mit einem Kredit „ohne SCHUFA“, jubeln ihren Kunden dann aber einen teuren Finanzsanierungsvertrag unter. Einen Kredit erhalten die Betroffenen trotzdem nicht. Ein solches Vorgehen ist unseriös und unzulässig – auch weil die Banken keinen Kredit ohne vorherige Bonitätsprüfung vergeben dürfen.
Wie läuft eine Finanzsanierung ab?
Das Vorgehen der Finanzsanierer ist oft intransparent und für Verbraucher sehr verwirrend. Sie glauben, sie würden einen Kredit ausgezahlt oder zumindest vermittelt bekommen.
Doch in Wirklichkeit geschieht Folgendes:
- Nach einem ersten Kontakt schließt der Kunde einen Vermittlungsvertrag mit dem Anbieter ab. Später erhält er einen Finanzsanierungsvertrag als Nachnahmesendung. Nimmt der Empfänger die Sendung an, bezahlt er viel Geld für die Zusendung der Vertragsunterlagen.
- Der Kunde unterschreibt die zugesendeten Vertragsunterlagen in der Annahme, dass es sich um einen Kreditvertrag handelt. Tatsächlich schließt er aber eine Vertrag über eine Finanzsanierung ab. Die Vertragsbedingungen sind für Laien kaum zu verstehen, sodass sie schnell in eine neue Schuldenfalle tappen: Denn nach Vertragsabschluss wird der Kunde aufgefordert, Honorare sowie Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren zu bezahlen.
Wird eine Finanzsanierung ausgezahlt? Ein Finanzsanierungsvertrag ist kein Kreditvertrag und auch kein Kreditvermittlungsvertrag. Der Kunde bekommt also kein Geld ausgezahlt.
Finanzsanierungsvertrag unterschrieben – was tun?
Wer einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen hat, sollte schnell handeln und sich unabhängig von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
- Zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall ungeprüft. Denn einmal bezahlt, bekommen Sie das Geld kaum wieder zurück.
- Widerrufen Sie den Vertrag sofort. Erklären Sie außerdem Ihren Rücktritt vom Vertrag.
- Fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung an.
Tipp: Lesen Sie sich alle Vertragsangebote und Vertragsunterlagen genau durch, bevor Sie sie unterschreiben. Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung, wenn Sie Schulden haben.