Das Wichtigste zur Fälligkeit von Forderungen
Fälligkeit beschreibt laut Definition den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger die ihm zustehende Leistung, z. B. die Bezahlung einer Rechnung, verlangen darf und ab der sein Schuldner leisten bzw. bezahlen muss.
Die Vertragsparteien können die Fälligkeit einer Forderung selbst vereinbaren. Nach § 271 BGB tritt die Fälligkeit sofort ein, wenn ein Zeitpunkt weder bestimmt ist noch sich aus den Umständen ergibt.
Wenn ein Schuldner die von ihm geschuldete Leistung nicht erbringt, obwohl sie fällig ist, gerät er spätestens mit der ersten Mahnung des Gläubigers in Verzug. Der Gläubiger darf danach z. B. Verzugszinsen und Mahnkosten für jede weitere Mahnung verlangen.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zur Fälligkeit:
Fälligkeit von Rechnungen einfach erklärt
Laut Definition bezeichnet die Fälligkeit den Zeitpunkt, zu welchem ein Schuldner die Leistung erbringen muss (auch Fälligkeitstermin).
Ab diesem Moment darf der Gläubiger die Leistung verlangen und der Schuldner muss diese sofort bzw. so schnell wie möglich leisten. Wenn Sie beispielsweise in ein Geschäft gehen und dort etwas kaufen, darf der Verkäufer verlangen, dass Sie sofort bezahlen.
Vor diesem Zeitpunkt darf der Schuldner die Leistung verweigern. Wenn etwa auf einer Rechnung steht: „zahlbar innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung“, kann der Rechnungssteller nicht verlangen, dass sein Schuldner vor Ablauf dieser Frist bezahlt.
Mit dem auf einer Rechnung vermerkten Hinweis „Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig„ macht der Rechnungssteller klar, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung sofort begleichen soll. Allerdings kann die Fälligkeit nur vertraglich, also beidseitig vereinbart werden. Eine einseitige Bestimmung in der Rechnung ist hierfür normalerweise nicht ausreichend, es sei denn diese beinhaltet einen Termin oder eine Frist, z. B. Zahlungsziel „14 Tage ab Zugang der Rechnung“).
Wann tritt die Fälligkeit einer Rechnung ein?
Der Fälligkeitstermin kann sich aus einem Vertrag ergeben oder aus dem Gesetz. Für bestimmte Verträge ist die Fälligkeit im BGB geregelt:
- Nach § 556b I BGB muss der Mieter den Mietzins zu Monatsbeginn, „spätestens bis zum dritten Werktag“ bezahlen. Bei diesem Dauerschuldverhältnis ist die Fälligkeit nach einem Kalender bestimmt, sodass es ein konkretes Fälligkeitsdatum gibt.
- Die erste Rate der Mietkaution ist laut § 551 II BGB zu Beginn des Mietverhältnisses zu leisten, die weiteren Raten „zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen“.
- Der Arbeitgeber muss das Gehalt seiner Arbeitnehmer erst nach der erbrachten Arbeitsleistung vergüten, gewöhnlich jeweils zum Monatsende oder spätestens am ersten Tag des folgenden Monats.
Es steht den Vertragsparteien wegen der Vertragsfreiheit aber frei, andere Vereinbarungen miteinander zu treffen.
Darlehens- und Kreditverträge enthalten oft eine sogenannte Fälligkeitsklausel. Danach wird die gesamte Kreditsumme inklusive Zinsen sofort fällig, wenn der Kreditnehmer seinen Ratenzahlungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kreditgeber darf den Kredit „fällig stellen“, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungspflichten nicht erfüllt. Außerdem hat er in diesem Fall das Recht, den Kreditvertrag zu kündigen. Dann tritt die Fälligkeit der noch offenen Kreditschulden mit Ablauf der Kündigungsfrist ein.
Schuldnerverzug – Folgen der Nichtleistung trotz Fälligkeit
Wenn Schuldner trotz Fälligkeit ihre Rechnungen nicht begleichen, geraten sie schnell in Zahlungsverzug. Hierfür ist normalerweise eine Mahnung erforderlich. Allerdings gerät der Schuldner sofort – also ohne Mahnung – in Verzug, wenn …
- die Leistung zu einem bestimmten Kalenderdatum erfolgen sollte
- der Schuldner sich weigert, seine Verbindlichkeit zu erfüllen
- oder wenn der sofortige Verzug „unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist“
Gerät der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug, darf der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn ihm infolge des Verzugs ein Schaden entsteht. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Mahnkosten, die ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt werden dürfen.
Exkurs: Fälligkeitsmitteilung – beim Immobilienkauf von wesentlicher Bedeutung
Bevor eine Immobilie den Eigentümer wechselt, können Wochen oder Monate verstreichen. Die Fälligkeitsmitteilung spielt bei diesem Prozedere eine wichtige Rolle. Dieses amtliche, von einem Notar beurkundete Dokument sichert sowohl den Verkäufer als auch den Käufer ab. Außerdem ist die Mitteilung für die Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich.
Auch wenn der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde, dauert es bis zum endgültigen Eigentumserwerb und der damit verbundenen Eintragung des Käufers im Grundbuch mehrere Wochen. In dieser Zeit könnte der Verkäufer sein Grundstück anderweitig verschenken, verkaufen oder belasten.
Um genau dies zu verhindern, wird normalerweise eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Anschließend erhält der Käufer die besagte Mitteilung zur Fälligkeit und kann den Kaufpreis überweisen. Seine Zahlung wird notariell beurkundet und ist damit sicher.