Das Wichtigste zu Energieschulden
Viele Menschen können aufgrund ihres geringen Einkommens und steigender Energiepreise ihre Energiekosten nur noch schwer bewältigen. Die genaue Problematik erläutern wir hier.
Energieversorger dürfen bei Energieschulden unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung einstellen. Bei Stromschulden etwa müssen unter anderem die offenen Verbindlichkeiten mindestens 100 Euro betragen. Es bedarf einer Mahnung mit Ankündigung der Versorgungseinstellung. Diese Sperre darf nicht unverhältnismäßig sein.
Stellen Sie dem Anbieter schriftlich die Gründe der Unzumutbarkeit einer Sperre dar und bieten Sie ihm eine Ratenzahlung zur Begleichung der Schulden an. Benötigen Sie Hilfe und möchten erfahren, wie Sie Ihre Schulden loswerden können? Beim kostenlosen und unverbindlichen Schuldencheck ** wird Ihnen weitergeholfen.
Inhalt
Energieschulden – Ausgangssituation und Darstellung der Problematik
Viele Menschen können aufgrund ihres geringen Einkommens ihre Strom- und Heizkosten kaum noch bezahlen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Preise steigen – auch für Energie. Eine Ursache für diesen Anstieg ist die Preisentwicklung bei flüssigen Brennstoffen (Heizöl und Kraftstoffe).
Außerdem ist Strom für private Kunden in Europa nirgendwo so teuer wie in Deutschland – außer in Dänemark. Händler gehen von einem weiteren Preisanstieg aus.
Damit gewinnt das Problem der Energieschulden privater Haushalte zunehmend an Bedeutung. Denn Menschen mit wenig Einkommen haben aus folgenden Gründen kaum eine Möglichkeit, Einsparpotentiale zu nutzen:
- Sie können sich in der Regel keine neuen energieeffizienten Haushaltsgeräte leisten.
- In vielen Wohnungen sind die Heizungen überaltert oder die Wohnungen in einem schlechten Bauzustand.
- Hinzu kommt, dass viele Betreffende nur wenig über Energieeffizienz wissen und auch nicht einschätzen können, wie sie durch eigenes Verhalten Strom, Gas oder Wasser sparen können.
Nicht jeder einkommensschwache bzw. geringverdienende Verbraucher muss dadurch in die Schuldenfalle geraten. Dennoch stellen die Energiekosten eine hohe finanzielle Belastung dar.
Voraussetzungen einer Sperre der Grundversorgung bei Energieschulden
Eine drohende Verschuldung, wenn nicht gar Überschuldung, aufgrund nicht zu bewältigender Strom- oder Gaskosten ist jedoch bei Weitem nicht das einzige Problem. Den Betroffenen wird unter Umständen auch „der Hahn abgedreht“. So kann nach § 19 Abs. 2 der Grundversorgungsverordnung für Stromkunden (StromGVV) bei Stromschulden die Stromversorgung unterbrochen werden.
Eine solche ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zahlungsverzug des Kunden
- Verbraucher muss mindestens 100 Euro Stromschulden haben.
- formlose Mahnung des Energieversorgers mit Androhung einer Sperre
- Die Energiesperre darf erst vier Wochen nach Zugang der Sperrandrohung erfolgen.
- Drei Tage vor Beginn der Sperre muss diese noch einmal angekündigt werden.
- keine Unverhältnismäßigkeit der Sperre
Für eine Unterbrechung der Gasversorgung bei Gasschulden gelten ähnliche Bedingungen. Diese ergeben sich aus der Grundversorgungsverordnung für Gas. Fragen Sie sich, ob eine Sperre in Ihrem Fall verhältnismäßig ist? Eine unverbindliche Beratung erhalten Sie hier **.
Der Vertrag zwischen dem Energieversorger und dem Kunden besteht trotz Sperre auch weiterhin. Das heißt, dass auch weiter Gebühren anfallen.
Unverhältnismäßigkeit der Sperrung trotz Energieschulden
Eine Energiesperre – egal ob von Strom oder Gas – darf niemals unverhältnismäßig sein. Hier sind die Energieversorger in der Pflicht, die Zumutbarkeit der Sperre in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine Unverhältnismäßigkeit kommt vor allem in folgenden Fällen in Betracht:
- Im Haushalt leben kleine Kinder, kranke, behinderte oder alte Menschen oder Schwangere.
- Den im Haushalt lebenden Personen drohen Gesundheitsschädigungen durch die Sperre.
- Durch die Sperre wird die Existenzgrundlage gefährdet, z. B. weil die betreffende Person ohne die Energieversorgung ihrer Heimarbeit nicht nachgehen oder ihre Diplomarbeit nicht zu Ende schreiben kann.
- Gerade im Winter können bei einer Sperrung Leitungen einfrieren und kaputt gehen.
- Auch eine volle Tiefkühltruhe, von der sich die gesamte Familie ernährt, kann eine Unzumutbarkeit der Sperre begründen.
Sind die Energieschulden beglichen worden und ist der Grund für die Sperre entfallen, muss die Versorgung mit Strom bzw. Gas sofort wieder aufgenommen werden.
Was können Schuldner bei einer drohenden Sperre tun?
Wenn Sie wegen Ihrer Energieschulden eine Mahnung mit Sperrandrohung erhalten, sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren. Anderenfalls sitzen Sie eines Tages wirklich „im Dunkeln“, wenn Ihr Anbieter Strom oder Gas abdreht. Um die Sperre abzuwenden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Legen Sie Ihrem Energieversorger zeitnah schriftlich dar, warum eine gegen Sie verhängte Sperre unverhältnismäßig ist und wie Sie Ihre Energieschulden und die laufenden Kosten in überschaubarer Zeit bezahlen wollen. Auch eine hinreichende Zahlungsaussicht schließt eine Liefersperre aus.
- Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder dem SGB XII können bei der zuständigen Behörde (Jobcenter) eine Übernahme der Energieschulden als Darlehen beantragen. Dies gilt z. B. für Hartz-4-Empfänger sowie Erwerbsunfähige und Sozialleistungsemfänger im Alter.
- Wenn der Energieversorger eine Ratenvereinbarung ablehnt oder die Versorgung trotz Unverhältnismäßigkeit einstellt, kann beim Amtsgericht ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden.
- Unter Umständen bietet sich ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters an. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass der neue Versorger Ihre Bonität prüft.
- Haben Sie auch bei anderen Gläubigern Schulden, so besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zu bereinigen. Sollte dies fehlschlagen, kann ein privates Insolvenzverfahren beantragt werden. Welche Optionen Sie haben, können Sie beim kostenlosen Schuldencheck ** prüfen lassen.
Wenden Sie sich bei Energieschulden umgehend an eine öffentliche Schuldnerberatung oder einen anwaltlichen Schuldenberater. Diese können Sie umfassend zum Thema beraten und mit Ihnen gemeinsam einen gangbaren Weg aus der Schuldenfalle erarbeiten.
Unsere Wohnung wird wohl ab diesen Winter kalt bleiben. Heute eine Preisanpassung bekommen, ab August für Gas knapp 350€ Abschlag im Monat, 210€ mehr als jetzt. Das können wir nicht, also bleibt die Heizung aus. Freue mich schon auf die dicken Erkältungen die mein Mann und ich dann haben werden…
Hallo, ich habe Gas Schulden von 670 Euro, und am Freitag
wollen sie mir den Gaszahler sperren. Ich weiß nicht mehr weiter.
Ich habe im März vorigen Jahres einen Antrag beim Jobcenter auf Aufstockung meiner Witwenrente sowie im Mai zwecks Übernahme der Gasnachzahlung beantragt. Bis zum heutigen Tag hat das Amt nicht reagiert. Das Gas wurde mir letztes Jahr natürlich abgestellt.
Nun sperrt mir die Stadtwerke meinen Stromanschluss wegen der Gasschulden. Habe alles versucht mit dem Hobcenter in Kontakt zu treten aber nix.
Ausrede: Corona :-(( Mein Antrag auf Aufstockung wurde natürlich auch noch nicht bearbeitet und nach 20 Min. fliegt man aus der Telefonleitung.
Strom habe ich keine Schulden.
Sind doch meiner Meinung nach zwei Verträge. Ist das eine neue Form der Erpressung.
Ist ein gesperrter Gasanschluss während der aktuellen Situation eigentlich noch zulässig??
Wir sitzen während der Pandemie Corona ohne warm Wasser und Heizung.
Der Versorger verweigert eine vorübergehende entsperrung und somit auch die Möglichkeit zur Einhaltung der Hygiene
Duschen ist auch nicht mehr möglich, da alles geschlossen ist.
Haben Betroffene da irgendwelche Rechte?
Gibt es Möglichkeiten zur Klage auf unterlassene Hilfeleistung in Ausnahmefällen zur Sicherung der Gesundheit und Vermeidung von Infektionen und Übertragung von Krankheiten wie zb momentan das Corona Virus?