Das Wichtigste zum Unterschied zwischen Einzelvollstreckung und Gesamtvollstreckung
Im Rahmen der Einzelvollstreckung vollstreckt ein einzelner Gläubiger in jeweils einzelne Vermögensgegenstände oder Einkünfte eines Schuldners. Dies ist etwa bei der Lohnpfändung oder der Zwangsversteigerung einer Immobilie der Fall.
Im Gegensatz zur Einzelvollstreckung dient die Gesamtvollstreckung der Befriedigung aller Gläubiger Hier wird das pfändbare Schuldnervermögen herangezogen. Ein vollstreckbarer Titel ist dafür nicht notwendig. Die Gesamtvollstreckung findet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt.
Es gibt viele verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung. Dazu gehören unter anderem die Lohn-, die Sach- und die Kontopfändung, die Zwangsversteigerung sowie die Abgabe der Vermögensauskunft.
Inhalt
Grundlagen: Was bedeutet die Zwangsvollstreckung?
Bevor wir uns mit dem Unterschied zwischen Einzelvollstreckung und Gesamtvollstreckung befassen, klären wir zunächst einige wichtige Grundlagen.
Zahlt eine Person offene Rechnungen nicht, kann ein Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Diese Maßnahmen werden Zwangsvollstreckung genannt. Bekannte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind beispielsweise die Kontopfändung oder die Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher.
Einzelvollstreckung vs. Gesamtvollstreckung: Umfang und Anzahl der Gläubiger sind entscheidend
Es gibt zwei übergeordnete Arten der Zwangsvollstreckung, nämlich die Einzelvollstreckung und die Gesamtvollstreckung. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen beiden sind die folgenden Punkte von Bedeutung, auf die wir im Folgenden näher eingehen werden:
- Worin wird vollstreckt?
- Wie viele Gläubiger gibt es?
Wodurch zeichnet sich die Einzelvollstreckung aus?
Die Einzelvollstreckung wird von einem einzelnen Gläubiger gegen einen Schuldner betrieben. Hierbei erfolgt die Vollstreckung in einzelne Vermögensgegenstände des Schuldners.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Einzelvollstreckung und Gesamtvollstreckung liegt darin, dass der Gläubiger bei Ersterer einen vollstreckbaren Titel benötigt, um die Maßnahme durchführen zu lassen.
Zu den vollstreckbaren Titeln zählen unter anderem rechtskräftige Endurteile, Prozessvergleiche sowie Vollstreckungsbescheide.
Beispiele für eine Einzelvollstreckung wären die Kontopfändung oder eine Lohnpfändung durch einen einzelnen Gläubiger, der im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist. Auch die Zwangsversteigerung von Immobilien, die in §§ 864ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist, gehört unter den genannten Umständen dazu.
Bedeutung der Gesamtvollstreckung im Insolvenzverfahren
Während bei der Einzelvollstreckung nur in einzelne Vermögensgegenstände vollstreckt wird, trifft es bei der Gesamtvollstreckung das gesamte pfändbare Vermögen eines Schuldners – also je nach Einzelfall unter anderem sowohl das Gehalt, das Bargeld, das Kontoguthaben, wertvolle Gegenstände, Immobilien sowie Aktien etc.
Des Weiteren können, im Gegensatz zur Einzelvollstreckung, an der Gesamtvollstreckung eine Vielzahl von Gläubigern gleichzeitig teilnehmen. Dies geschieht beim Insolvenzverfahren.
Ein solches Verfahren wird durch die Insolvenzordnung – kurz InsO – geregelt. Im Rahmen der privaten Insolvenz wird das verwertbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt. Außerdem muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten, welcher dies wiederum an die Gläubiger weitergibt.
Hier wird noch einmal einer der Unterschiede zwischen Einzelvollstreckung und Gesamtvollstreckung deutlich: Bei der Gesamtvollstreckung im Insolvenzverfahren benötigen die Gläubiger keinen vollstreckbaren Titel. Es genügt laut Insolvenzrecht, wenn sie ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.