Einrede der Verjährung richtig erheben – so funktioniert’s

Das Wichtigste zur Einrede der Verjährung laut BGB

Was bedeutet Einrede der Verjährung?

Mit der Einrede der Verjährung verweigert der Schuldner die Leistung, weil die Forderung des Gläubigers inzwischen verjährt ist. Der Gläubiger kann derart verjährte Schulden nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

Wie mache ich die Verjährungseinrede geltend?

Sie müssen dem Gläubiger gegenüber ausdrücklich erklären, dass Sie die Leistung aufgrund des Verjährungseintritts verweigert. Nutzen Sie unser Muster, um die Einrede der Verjährung geltend zu machen.

Kann der Schuldner auch auf die Verjährungseinrede verzichten?

Der Schuldner muss die Einrede der Verjährung nicht geltend machen, er kann auch darauf verzichten. Damit vergibt er aber die Chance, verjährte Schulden abzubauen.

Was ist die Einrede der Verjährung im BGB?

Einrede der Verjährung: Ihre Bedeutung liegt in klaren Rechtsverhältnissen, weil der Schuldner nicht ewig in Anspruch genommen werden kann.
Einrede der Verjährung: Ihre Bedeutung liegt in klaren Rechtsverhältnissen, weil der Schuldner nicht ewig in Anspruch genommen werden kann.

Die Einrede der Verjährung ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Er erklärt damit, dass er die Geldforderung nicht bezahlen wird, weil die die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Die Verjährungseinrede wird nicht von Amts wegen bzw. automatisch vom Gericht berücksichtigt. Der Schuldner muss sich ausdrücklich darauf berufen, dass die Forderung verjährt ist. Nur dann kann der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich nicht mehr durchsetzen, obwohl dieser weiterhin besteht – rein rechtlich betrachtet.

Die Einrede der Verjährung soll für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sollen Schuldner eben nicht mehr befürchten müssen, dass der Gläubiger seinen Anspruch noch erhebt.

Wie Sie die Einrede der Verjährung erheben: Kostenloses Muster

Die Einrede der Verjährung ist laut Definition ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners.
Die Einrede der Verjährung ist laut Definition ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners.

Als Schuldner müssen Sie Ihre Einrede der Verjährung ausdrücklich geltend machen, wenn Sie die von Ihnen geschuldete Leistung oder Zahlung verweigern wollen. Machen Sie das am besten schriftlich und versenden Sie Ihr Schreiben als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.

Bitte beachten Sie , dass dies nur ein Musterbeispiel ist, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen, ob die Forderung tatsächlich schon verjährt ist, und ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

Denn die Berechnung des Eintritts der Verjährung ist mitunter kompliziert, insbesondere wenn sich der Verjährungseintritt wegen hemmender Tatsachen verschiebt. Dies gilt auch für die Einrede der Verjährung hinsichtlich möglicher Zinsen.

Ihre Kontaktdaten
(Name, Anschrift)

Kontaktdaten des Gläubigers
(Name, Anschrift)

Ort, Datum

Einrede der Verjährung gegen Ihre Forderung beruhend auf dem Vertrag Nr. … vom …
(Kundennummer: …)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom … fordern Sie mich zur Zahlung eines Betrags in Höhe von … Euro auf. Allerdings ist diese Forderung inzwischen verjährt.

Deshalb berufe ich mich auf die Einrede der Verjährung gemäß § 214 Abs. 1 BGB.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie Ihren Anspruch nicht weiter verfolgen werden und hieraus auch keine anderweitigen Ansprüche gegen mich ableiten. Für den Eingang Ihrer Bestätigung notiere ich mir den …

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

Hier können Sie die Vorlage für die Einrede der Verjährung kostenlos herunterladen

Sie können für die Ihnen zustehende Einrede der Verjährung die folgende Formulierung im Anschreiben als erste Orientierung verwenden. Oder Sie nutzen die Gelegenheit für eine kostenlose und unverbindlichen Erstberatung auf Schuldencheck **.

Verjährungsfristen: Ab wann kann ich die Einrede der Verjährung geltend machen?

Einreden der Verjährung können schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen, weil die Berechnung der Verjährungsfristen mitunter schwierig ist.
Einreden der Verjährung können schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen, weil die Berechnung der Verjährungsfristen mitunter schwierig ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut § 195 BGB drei Jahre.

Diese Frist beginnt normalerweise mit Ende des Jahres, …

  • in welchem der Anspruch entstanden ist und
  • in dem der Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Person des Schuldners kennt oder kennen musste.

Manchmal gelten abweichende Verjährungsfristen, sodass die Einrede der Verjährung zu einem anderen Zeitpunkt entsteht:

An­spruch auf …Ver­jäh­rungs­frist
Mängel­an­sprüche des Käu­fers eines mangel­haf­ten Pro­dukts2 Jahre
Über­tra­gung des Ei­gen­tums an ei­nem Grund­stück10 Jahre
Scha­dens­ersatz auf­grund einer vor­sätz­lichen Kör­per­ver­letzung oder Ge­sund­heits­schä­di­gung 30 Jahre
Heraus­gabe­an­spruch des Ei­gen­tü­mers30 Jahre
Rechts­kräftig fest­ge­stell­te Ur­teile und An­sprüche aus voll­streck­baren Ur­kun­den30 Jahre

Bei diesen und anderen von § 195 BGB abweichenden Verjährungsfristen beginnt die Frist häufig auch zu einem anderen Zeitpunkt zu laufen. Wenn Sie nicht genau wissen, wie die Verjährungsfrist in Ihrem Fall zu berechnen ist, können Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** vornehmen lassen.

Achtung! Verschiedene Gründe führen dazu, dass die Verjährung gehemmt oder unterbrochen ist. Das heißt, sie wird vorübergehend gestoppt oder beginnt noch einmal von vorn, sodass Sie erst deutlich später die Einrede der Verjährung erheben können. Hemmungsgründe sind z. B. die Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheids.

Verzicht auf die Einrede der Verjährung: Wirkung & Muster

Einrede der Verjährung: Nach § 195 BGB beträgt die reguläre Verjährungsfrist drei Jahre.
Einrede der Verjährung: Nach § 195 BGB beträgt die reguläre Verjährungsfrist drei Jahre.

Der Schuldner kann auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dann bleibt die Forderung gerichtlich durchsetzbar, sodass der Gläubiger sie weiterhin per Zwangsvollstreckung eintreiben darf.

Der Schuldner sollte sich anwaltlich beraten lassen, bevor er seinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Denn ein solche Verzichtserklärung bedeutet in aller Regel den Verlust von Rechten.

Eine Verzichtserklärung könnte in etwa wie folgt lauten:

Ich, [Name des Schuldners], erkläre gegenüber [Name des Gläubigers] den Verzicht auf die Einrede der Verjährung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Forderung [genaue Bezeichnung des Anspruchs]. Mein Verjährungsverzicht gilt befristet bis zum [Datum], sofern die Forderung nicht bereits zum Zeitpunkt dieser Erklärung verjährt ist.

[Datum, Ort, Unterschrift]

Gut zu wissen: Der vorübergehende Verzicht auf die Einrede der Verjährung hemmt die Verjährungsfrist nicht

Wann ist ein Verzicht auf die Verjährungseinrede sinnvoll?

Ein Verjährungsverzicht bietet dem Gläubiger und die Schuldner die Möglichkeit, einen unklaren Sachverhalt noch einmal genau zu prüfen und gegebenenfalls neu zu verhandeln.

Für den Gläubiger spielt der Verzicht auf die Einrede der Verjährung eine besondere Rolle, wenn die Gefahr besteht, dass er seine Forderung infolge des Verjährungseintritts verliert. Der Schuldner hingegen kann mit seinem vorläufigen Verzicht möglicherweise eine Klage verhindern. Eine Win-Win-Situation, die sich wie folgt gestaltet:

  • In vielen Fällen kann der Gläubiger seinen Anspruch nur noch vor der Verjährung retten, indem er beim Gericht Klage erhebt. Diese hemmt die Verjährung, unterbricht also den Lauf der Verjährungsfrist. Allerdings sind Gerichtsverfahren auch sehr kostspielig und langwierig.
  • In einer solchen Situation hilft es, wenn der Schuldner zumindest für einen bestimmten Zeitraum auf seine Einrede der Verjährung verzichtet, bis beide Seiten die Sach- und Rechtslage noch einmal geprüft haben.

Diese Verzichtserklärung sollte schriftlich erfolgen und nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Danach können Gläubiger und Schuldner in der verbleibenden Zeit prüfen, ob und inwieweit die Forderung berechtigt ist, und sich gegebenenfalls außergerichtlich einigen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend am OLG Celle sein Referendariat. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er seine Leser zu Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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3 Gedanken zu „Einrede der Verjährung richtig erheben – so funktioniert’s

  1. Schmidt

    sehr geehrte Damen und Herren,
    erbitte Aufklärung , ob die absolute Verjährung auch für §93 abs. 3 GG gilt.
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
    Danke im Voraus

    Antworten
  2. augusto nori

    brauche dringend eine beratung

    Antworten
    1. Beisinghoff

      In einem Streitfall hat ein Schuldner implizit auf die Einrede der Verjährung verzichtet, da er sie nicht explizit geltend gemacht hat. Ich frage als Gläubiger, ob der Schuldner nach mehreren Jahren und umfangreichen Schriftverkehr, die Einrede der Verjährung geltend machen kann? gibt es dafür Fallbeispiele?

      Antworten

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