Das Wichtigste zur Einlagensicherung der Banken
Im Falle einer Bankenpleite würden die Bankkunden ihr gesamtes Guthaben verlieren, weil das Geldinstitut diese Einlagen nicht mehr auszahlen könnte. Genau das soll die deutsche Einlagensicherung der Banken verhindern, indem sie ihnen einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch gibt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.
Der Entschädigungsanspruch beträgt höchstens 100.000 € pro Kunde und Bank. Bei einem Gemeinschaftskonto verdoppelt sich der Betrag auf 200.000 €, weil jeder Kontoinhaber einen eigenen Anspruch hat.
Geschützt sind insbesondere Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie auf Sparbüchern – und zwar unabhängig von der Währung, in der das Konto geführt wird. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.
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Welche Systeme der Einlagensicherung gibt es in Deutschland?
Das deutsche Einlagensicherungssystem ist etwas verwirrend: Denn es gibt in Deutschland nicht nur private Banken, sondern auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen.
Für diese Gruppen sind jeweils unterschiedliche Einrichtungen für die Einlagensicherung und Entschädigung der Kunden zuständig:
- Privatbanken mit einem Hauptsatz in Deutschland gehören der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.
- Für die Genossenschaftsbanken übernimmt die Gesellschaft BVR Institutssicherung GmbH die gesetzliche Sicherung der Einlagen.
- Bei den Sparkassen läuft die Einlagensicherung über den Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).
Wie komme ich an mein Geld, wenn die Bank zahlungsunfähig ist? Wird eine Bank zahlungsunfähig, so stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest. Das jeweilige Einlagensicherungssystem führt das Entschädigungsverfahren dann automatisch durch, ohne dass sich die Kunden um irgendetwas kümmern müssen. Sie werden gewöhnlich schriftlich informiert und erhalten die Entschädigungssumme innerhalb von sieben Arbeitstagen. Im Einzelfall kann es auch etwas länger dauern, beispielsweise wenn die Kontaktdaten nicht mehr aktuell sind.
Was bedeutet freiwillige Einlagensicherung?
Neben dieser gesetzlichen Absicherung existiert ein freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), dem viele, aber eben nicht alle Privatbanken angehören.
Er schützt Guthaben, das die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung hinausgeht, wobei sich der Schutzumfang nach der Größe der Bank richtet. Auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen über eine freiwillige Institutssicherung, die den Kunden theoretisch sogar Schutz in unbegrenzter Höhe bietet.
Das bedeutet, im Entschädigungsfall erfolgt zuerst eine Entschädigung über das gesetzliche Sicherungssystem in Höhe von bis zu 100.000 € bzw. ausnahmsweise 500.000 €. Die freiwillige Einlagensicherung springt nur bei Schäden ein, die über diese Höchstgrenze hinausgehen.
Während Kunden ihren Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Einlagensicherung einklagen können, gewährt die freiwillige Einlagensicherung keinen Rechtsanspruch.
Höhe des Entschädigungsanspruchs bei der gesetzlichen Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen (Bankguthaben) in Höhe von bis zu 100.000 € pro Bank und Kunde. Personen, die ein Gemeinschaftskonto führen, haben ebenfalls jeweils einen Entschädigungsanspruch in Höhe von jeweils 100.000 €. Ein besonderer Nachweis der vorhandenen Einlagen ist bis zu diesem Betrag nicht erforderlich.
In besonderen Fällen besteht ein erhöhter Entschädigungsanspruch in Höhe von maximal 500.000 € innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift. Dies betrifft laut § 8 Abs. 2 Nr. 1 b) und c) EinSiG beispielsweise …
- „Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und beispielsweise verknüpft sind mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod“ und
- „Entschädigungszahlungen für aus Gewalttaten verursachte gesundheitliche Schädigungen“
Geschützte Vermögenswerte: Wann greift die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung deutscher Banken und Sparkassen schützt die Einlagen ihrer Kunden. Damit ist deren Bankguthaben bzw. Buchgeld gemeint, das jederzeit für den Zahlungsverkehr verwendet oder in Bargeld umgewandelt werden kann. Geschützt sind Einlagen auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbücher und Sparbriefe.
Ebenfalls geschützt sind Auszahlungsansprüche gegen die Bank, die auf einem Wertpapiergeschäft beruhen. Hierzu gehören beispielsweise die Ausschüttungen bzw. Auszahlung von Dividenden (Gewinnen) an die Aktieninhaber und Verkaufserlöse.
Und wann greift die Einlagensicherung nicht? Für Aktien, Zertifikate und Anteile an Investmentfonds gilt die Einlagensicherung nicht, weil es sich hierbei nicht um Einlagen handelt. Wenn die Bank diese Wertpapiere allerdings für ihren Kunden verwahrt, haben Letztere im Insolvenzfall jedoch einen Herausgabeanspruch, weil es ihr Eigentum ist. Sie können aber stattdessen auch die Übertragung ihres Depots auf ein anderes Finanzinstitut verlangen.