Das Wichtigste über echtes Factoring
Echtes Factoring ist laut Definition nichts anderes als ein Forderungskauf (Rechtskauf) bzw. die Abtretung einer Forderung an einen neuen Gläubiger. An diesem Geschäft wirken also drei Parteien mit: Der Forderungsverkäufer (Factor-Kunde), der Forderungskäufer (Factor) und der Schuldner (Debitor).
Ein solcher Rechtskauf hat für den Verkäufer der Forderung zwei Vorteile: Er kann damit seine Liquidität verbessern, weil er sein Geld sofort erhält. Und er gibt das Delkredererisiko, das Risiko, dass der Schuldner nicht bezahlt, an den Factor ab.
Inhalt
Echtes Factoring – eine einfache Erklärung des Begriffs
Echtes Factoring bedeutet nichts anderes, als dass der Inhaber einer Geldforderung diese an jemand anders verkauft, um dafür seine Rechnung sofort bezahlt bekommt. Wozu das, wenn doch der Schuldner sowieso bezahlen muss? Weil er damit das Risiko, dass der Schuldner nicht oder zu spät zahlt, auf einen neuen Gläubiger abwälzt. Das hat folgenden Hintergrund:
Die meisten Unternehmen wickeln ihre Geschäfte per Rechnung ab. Sie erbringen Leistung und stellen ihrem Kunden dafür eine Rechnung aus. Oft weisen sie darin ein Zahlungsziel aus, zum Beispiel einen Monat. Solche langfristigen Zahlungsziele erfordern ein gutes Forderungsmanagement, weil sonst die Gefahr besteht, den Überblick über die Forderungen zu verlieren.
Außerdem fehlt dieses Geld in der eigenen Kasse, was auch zu einem Liquiditätsengpass führen kann, weil ihnen Kapital fehlt, um eigene Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Bessere Liquidität und kein Risiko dank Factoring
Dieses Problem löst echtes Factoring: Die Rechnungssteller müssen mithilfe eines solchen Forderungsverkaufs nicht mehr so lange auf den Zahlungseingang warten. Sie erhalten ihr Geld sofort und garantiert. Das funktioniert wie folgt:
- Ein Factor, z. B. eine Bank oder ein Unternehmen, kauft die offene Rechnung. Aus juristischer Sicht läuft das über die Abtretung der Forderung. Dadurch wir das Factoring-Unternehmen zum neuen Gläubiger der Forderung.
- Im Gegenzug für diese Forderungsübertragung erhält der alte bzw. ehemalige Gläubiger sofort das Geld für diese Forderung als Kaufpreis.
- Schließlich muss der Schuldner die Forderung an das Factoring-Unternehmen als neuen Gläubiger bezahlen.
Echtes Factoring erfordert also immer drei Beteiligte:
- Schuldner (Debitor)
- Rechnungssteller als Altgläubiger (Factor-Kunde bzw. Verkäufer) und
- Factoring-Unternehmen als Neugläubiger (Factor bzw. Käufer)
Der Altgläubiger kann zwar das Risiko eines Zahlungsausfalls auf den Käufer seiner Forderung abwälzen, aber der übernimmt dieses Risiko nicht umsonst. Die Factoring-Gesellschaft verlangt als Gegenleistung einen gewissen Prozentsatz des Rechnungsbetrags als Gebühr. Dieser wird im Vorfeld vertraglich vereinbart.
Wo liegt der Unterschied? Echtes und unechtes Factoring
In der Regel entscheiden sich Factor-Kunden für das echte Factoring, weil sie dann nicht befürchten müssen, dass sich der Factor wieder an sie wendet, wenn der Schuldner nicht bezahlen sollte. Denn der Factor trägt dieses Ausfallrisiko und lässt sich dafür auch bezahlen. Das echte Factoring erfolgt nach den Regeln des Kaufrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das unechte Factoring ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eher mit einem Darlehen zu vergleichen. Der Factor kauft die Forderung nicht. Er zahlt zwar auch einen bestimmten Geldbetrag an seinen Factor-Kunden. Aber dieses Geld gewährt er nur als Darlehen. Zur Sicherung des Darlehens lässt er sich die Forderung abtreten. Beim unechten Factoring verbleibt das Risiko des Zahlungsausfalls (Delkredereausfall) also beim Factor-Kunden.
Es gibt noch eine weitere Unterscheidung: Echtes Factoring kann still oder offen erfolgen. Bei der offenen Form wird der Schuldner über den Rechtskauf informiert, bei der stillen Form hingegen nicht.