Das Wichtigste zum Drittschuldner
Der Begriff stammt aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Gemeint ist damit der Schuldner einer gepfändeten Forderung. Bei einer Abtretung ist der Schuldner der angetretenen Forderung damit gemeint.
Schuldner, gegen den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen, haben häufig eigene Forderungen gegen andere Personen, z. B. einen Gehaltsanspruch gegen ihren Arbeitgeber. Wenn ein Gläubiger diese Forderungen pfändet, muss der Arbeitgeber als Drittschuldner das (pfändbare) Gehalt an den Gläubiger seines Arbeitnehmers zahlen.
Drittschuldner dürfen dem Schuldner keine Zahlungen mehr leisten, die über die Pfändungsfreigrenze hinausgehen. Anderenfalls machen sie sich mitunter schadensersatzpflichtig.
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Weitere Informationen zum Drittschuldner
Wie wird man zum Drittschuldner?
Personen mit Verschuldung geraten zuweilen in die Situation, dass sie ihre Schulden nicht mehr zahlen können. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Gläubiger trotzdem an ihr Geld kommen. Eine dieser Optionen stellen Drittschuldner dar. Diese müssen unter Umständen für die offenen Forderungen eines Schuldners eintreten und dann Geld an die Klienten abgeben, welches eigentlich dem Schuldner zugestanden hätte.
In diesem Beitrag klären wir, wann Sie zu einem Drittschuldner werden, welche Verpflichtungen Sie dann haben und welche Angaben eine Drittschuldnerzahlung enthalten muss. Außerdem: Muss man als Drittschuldner zahlen?
Was ist ein Drittschuldner?
Einige Menschen kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach. Dann versuchen die jeweiligen Gläubiger oft, auf anderem Wege an das Geld zu gelangen. Eine Möglichkeit ist, sich dabei an einen Drittschuldner zu wenden. In diesem Fall werden unter Umständen Personen oder Unternehmen zu Drittschuldnern, die vorher gar keine Schulden hatten.
Zum Drittschuldner werden Sie also, ohne dass Sie wirklich etwas dazu beitragen. Vielmehr liegt die Verantwortung bei beispielsweise einem Ihrer Angestellten, wenn Sie ein Arbeitgeber sind. Kommt der Beschäftigte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, beispielsweise bei einem Autohändler, bei dem er seinen PKW auf Raten abzahlt, hat der Händler unter Umständen bei einem Drittschuldner, also in diesem Fall bei Ihnen als Arbeitgeber, die Befugnis, den Betrag für die offene Forderung einzuholen. Drittschuldner können beispielsweise sein:
- Arbeitgeber
- Kreditgeber
- oder Versicherer.
Der Vermieter tritt weniger als Drittschuldner denn als Schuldner auf. Hat der Eigentümer einer Wohnung beispielsweise Schulden bei einem Kreditinstitut, kann der Mieter ggf. in die Rolle des Drittschuldners treten, wenn der Vermieter die Raten nicht mehr zahlt. Der Mieter muss dann meist die Kaltmiete an den jeweiligen Gläubiger überweisen und nicht mehr an den Vermieter. Zahlen Drittschuldner weiter wie bisher, riskieren sie eine doppelte Zahlungsverpflichtung.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Drittschuldner
Wollen Gläubiger etwa eine offene Insolvenzforderung einer ihrer Schuldner geltend machen, können sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Einige Behörden dürfen den Beschluss ausstellen, ohne dass ein Richter dafür notwendig ist. Dieser Beschluss ermächtigt zur Pfändung beispielsweise das Finanzamt, das beim Drittschuldner so ein Pfandrecht erwirkt. Dieses beispielsweise ist bei der PfÜB nicht auf ein Gericht angewiesen. Hier ist die Rede von einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einem Drittschuldner.
Sind im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mehrere Drittschuldner aufgelistet, so werden jene zuerst kontaktiert, die ganz oben stehen.
Außerdem kann ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen den Drittschuldner erwirkt werden. Dabei handelt es sich um eine frühzeitige Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung, die den Drittschuldner auffordert, nicht mehr an den Schuldner zu bezahlen. Entspricht diese den rechtlichen Bestimmungen, die auch die PfÜB zu erfüllen hat, ist das Zahlungsverbot wirksam.
Drittschuldner: Welche Pflichten gelten für sie?
Der wichtigste Punkt ist, dass Drittschuldner ab Zustellung der PfÜB nicht mehr wie zuvor Zahlungen tätigen dürfen, da sie sonst eventuell zwei Mal zahlen müssen. Arbeitgeber beispielsweise dürfen nur noch den unpfändbaren Anteil des Gehaltes auszahlen.
Verlangt der Gläubiger eine Drittschuldnererklärung (auch Drittschuldnerauskunft), muss diese binnen 14 Tagen ab Zustellung der PfÜB abgegeben werden. Sie muss laut § 840 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) folgende Angaben durch den Drittschuldner enthalten:
„1. ob und inwieweit der die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei;
4. ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, nach § 850l die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist, und
5. ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 handelt.“
Es besteht also eine Auskunftspflicht durch den Drittschuldner bei Abtretung von Forderungen gegenüber dem Gläubiger. Der Drittschuldner zahlt nicht oder gibt die Erklärung nicht fristgerecht ab? Der Gläubiger kann dann Klage gegen ihn einreichen.
Hallo ✋️ ich habe eine Haus vor 8 Jahren bezahlt ,davon 25% für eine andere Person bezahlt und 75% für mich also 100%bezahlt aber 75% auf meine Namen und 25% auf andere person „ד. Der andere hat jetzt aber Schulden beim Finanzamt ,die übertreffen den damalige von mir bezahlten Preis .Sagen wir 20 000 Euro damals für ganze Haus bezahlt, der“ד hat Schulden von 28 000 und Finanzamt pfändet die 25% von „ד obwohl das Haus von mir bezahlt ist.Was kann man da unternehmen? Lg
Hallo.
Es wurde vorletzten Monat nachts um 3 Uhr bei mir geklingelt. Es war ein Abschleppdienst, der angeblich von einem der Anwohner in meiner Straße gerufen wurde, weil ein Auto vor einer Garageneinfahrt geparkt hat. Der Mann vom Abschleppdienst konnte mir aber nicht sagen, wer den Abschleppdienst gerufen hat und hat deshalb bei mir geklingelt.
Er sagte zu mir, dass ich einen Zettel ausfüllen soll, mit der Bezeugung, dass das widerrechtlich geparkte Fahrzeug abgeschleppt wurde. Wessen Auto jetzt abgeschleppt wurde, weiß ich auch nicht.
Jetzt habe ich vor wenigen Tagen einen Brief vom Inkasso erhalten, in der ich als Drittschuldner aufgeführt bin und deswegen jetzt die offenene Forderung der Abschleppkosten zuzüglich der Inkassogebühren zahlen soll.
Warum muss ich denn jetzt den ganzen Spaß bezahlen?! Ich habe keine Ahnung, wer von meinen Nachbarn nachts um 3 Uhr den Abschleppdienst gerufen hat und ich weiß auch nicht, wem das Auto gehört, welches abgeschleppt wurde.
Ich habe also zu 100% nichts mit der Angelegenheit zu tun gehabt und werde dennoch als Drittschuldner zur Kasse gebeten? Das ist in meinen Augen extrem unfair!
Gibt es eine Möglichkeit, wie ich dagegen vorgehen kann?
Vielen Dank.
Guten Tag, wenn der Arbeitgeber, als Drittschuldner, im Rahmen einer Privatinsolvenz, seiner Verpflichtung zur Abführung des pfändbaren Gehaltes nicht nachkommt, wer haftet? PI (10’2021) wird dem Arbeitgeber am 25.11.2021 durch den IV mitgeteilt. Gehalt wurde bereits zum 17.11.2021 ungekürzt ausgezahlt, ebenso jedoch weiterhin in 12’2021 und 01’2022. Es wurden daraufhin am 11.01.2022, durch den Schuldner, der Arbeitgeber, das Gericht sowie die IV informiert. Daraufhin nahm der AG eine ‚kompensierende‘ Kürzung des Gehalts in 02’2022 vor, da man in Vorleistung getreten sei (welch‘ eine Verdrehung der Tatsachen). Dies wurde korrigiert/umgewandelt, ob Protest des Schuldners, in eine Ratenvereinbarung, sodass das Gehalt jeweils zusätzlich zur eigentlichen Pfändung gekürzt wurde. Nun stellt sich heraus, nach Abgeltung des Betrages, dass der Arbeitgeber den Betrag für 11’2022 nicht mit einbezogen hatte, was wiederum der IV erst 1 Jahr später auffiel, verbunden mit der Forderung, den Betrag, da widerrechtlich einbehalten, binnen Jahresfrist zu überweisen. Dies ist diesem nicht möglich, zumindest in einer Zahlung. Wie ist hier die Rechtslage? Wer handelte u.U. schuldhaft, ist haftbar, schadenersatzpflichtig etc.? Vielen Dank für ihre Unterstützung im voraus.