Die ELEMENT Insurance AG ist insolvent: Was heißt das für Verbraucher?

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Am 20. Dezember 2024 meldete sich die ELEMENT Insurance AG insolvent. Seit dem 8. Januar 2025 ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen den Versicherer im Gange. Weil neue Schadensfälle nicht länger finanziert werden können, hat das auch Konsequenzen für Verbraucher – egal ob sie direkt bei ELEMENT versichert sind oder nur über einen Kooperationspartner. Eine endgültige Entscheidung darüber, wann das Insolvenzverfahren offiziell beginnen soll, fiel jedoch bisher nicht.

Wen beeinträchtigt es, dass sich ELEMENT Insurance insolvent gemeldet hat?

Womit müssen Sie als Versicherter rechnen, nachdem ELEMENT Insurance sich insolvent gemeldet hat?
Womit müssen Sie als Versicherter rechnen, nachdem ELEMENT Insurance sich insolvent gemeldet hat?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 23. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag für die in Berlin ansässige ELEMENT Insurance AG. Insolvent meldete sich das Versicherungsunternehmen bereits drei Tage zuvor. Als Grund nannte es der BaFin, dass es sich gemäß § 19 der Insolvenzordnung (InsO) überschuldet hat und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht länger nachkommen kann. Am 8. Januar 2025 leitete das zuständige Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg schließlich ein Insolvenzverfahren gegen ELEMENT Insurance in die Wege – allerdings zunächst nur vorläufig.

Das bedeutet, dass es sich um ein Eröffnungsverfahren handelt und das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht offiziell begonnen hat. Grund dafür ist, dass das Amtsgericht zunächst nur eine Anordnung zur Sicherung des Vermögens der ELEMENT Insurance AG erlassen hat.

Wichtig: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun nicht nur für die Finanzen des Unternehmens zuständig, sondern überwacht auch den weiteren Geschäftsbetrieb bis zum Beginn des eigentlichen Verfahrens. So soll gewährleistet werden, dass kein Geld, das den Gläubigern (in dem Fall den Versicherten) zusteht, verloren geht oder anderweitig verwendet werden kann.

Davon, dass ELEMENT Insurance insolvent geworden ist, sind in erster Linie Bestandskunden betroffen. Auch wenn Sie bei einem anderen Anbieter versichert sind, kann dieser allerdings ein Kooperationspartner der ELEMENT Insurance AG sein. Das betrifft unter anderem Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Gebäudeversicherungen und viele weitere.

Dazu zählen z. B. die folgenden Versicherungsunternehmen:

  • asspario Versicherungsdienst GmbH
  • Auto Protect
  • direkt-AS
  • Die Bayerische
  • Friday
  • hepster
  • Intec AG
  • Manufaktur Augsburg GmbH
  • Panda
  • Parigon GmbH
  • Schutzgarant GmbH
  • ZenOwn UG

Wichtig: Warum hat ELEMENT Insurance sich nur insolvent gemeldet und nicht auch den Insolvenzantrag selbst gestellt? Hat das einen Einfluss auf Versicherte? 

  • In den meisten Fällen ist derjenige, der seine Insolvenz anmeldet, auch derjenige, der sie beantragt. Die Anmeldung und die Beantragung einer Insolvenz werden im umgangssprachlichen Gebrauch oft auch als Synonyme verstanden. Allerdings erfolgt nur letzteres per Antrag und soll formell ein Insolvenzverfahren einleiten. Für eine Anmeldung können Sie keinen offiziellen Antrag stellen. Sie ist somit eher als informelle Bekanntmachung der Insolvenz zu verstehen.
  • Im vorliegenden Fall war für ELEMENT Insurance aufgrund § 312 Abs. 1 S. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nicht beides möglich. Das VAG setzt dort nämlich voraus, dass Insolvenzanträge über das Vermögen von Versicherungsunternehmen ausschließlich von der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt werden können. ELEMENT informierte das BaFin also zwar über seine Überschuldung, durfte den Antrag aber selbst nicht stellen.
  • Einen Einfluss auf Versicherungsverträge oder entsprechende Zahlungen im Schadensfall hat dies allerdings nicht. Derzeit prüfen ELEMENT Insurance, die BaFin und der vorläufige Insolvenzverwalter, ob sich bestehende Verträge auf eine andere Versicherungsfirma übertragen lassen. Andernfalls würden sie einen Monat nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens nach § 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) automatisch kündigungslos verfallen. Das hätte für Betroffene zur Folge, dass sie ohne eine Versicherung dastehen und sich erneut bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichern lassen müssen.

Zahlungsstopp bei ELEMENT Insurance – was „insolvent“ für Ihre Schäden bedeutet

Stehen Ihnen trotzdem noch ausstehende Entschädigungszahlungen zu, obwohl ELEMENT Insurance insolvent ist?
Stehen Ihnen trotzdem noch ausstehende Entschädigungszahlungen zu, obwohl ELEMENT Insurance insolvent ist?

Da ELEMENT Insurance nun insolvent ist, beeinträchtigt das auch fällige Entschädigungszahlungen an alle Versicherten. Dabei wird unterschieden zwischen Schäden, die bereits vor Stellung des Insolvenzantrags entstanden sind bzw. gemeldet wurden und noch nicht eingetretene Schadensfälle:

  1. Für zukünftige Schadensfälle gibt es einen Zahlungsstopp – und das, obwohl alle Versicherungsverträge noch bis zum Insolvenzverfahren bestehen bleiben. Derzeit ist noch ungewiss, ob Sie für einen Schaden, der während der restlichen Vertragsdauer entsteht, entschädigt werden können. 
  2. Kam es zu einem Schaden, als ELEMENT Insurance noch nicht insolvent war, können Sie dafür grundsätzlich noch Geld bekommen. Bereits gemeldete Schäden werden nämlich priorisiert. Sobald das Amtsgericht das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet hat, müssen Sie lediglich alle Schäden beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Nachdem dieser Ihr Anliegen geprüft und bewilligt hat, bekommen Sie Ihr Geld in der Regel aus dem Sicherungsvermögen der ELEMENT Insurance AG ausgezahlt.

Es empfiehlt sich für Betroffene trotzdem, schon jetzt einen neuen Versicherungsschutz abzuschließen, um sich wieder gegen etwaige Schäden abzusichern. Sie sollten im Zweifelsfall nicht das Insolvenzverfahren abwarten.

Wichtig: Sie können einen Teil Ihres bereits gezahlten Versicherungsbeitrags zurückfordern, obwohl ELEMENT Insurance inzwischen insolvent ist. Das betrifft den Anteil, der einen Monat nach Beginn des Insolvenzverfahrens entfällt, weil Ihr Versicherungsvertrag aufgrund der Insolvenz vorzeitig aufgelöst wird. Melden Sie dies ebenfalls beim Insolvenzverwalter an.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

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