Das Wichtigste zum Thema „Delkredere“
Delkredere ist ein Vertrag, mit dem sich der Delkrederegeber dazu verpflichtet, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Es handelt sich also um eine Art Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners.
Handelsvertreter und Kommissionäre übernehmen ihren Auftraggebern gegenüber die Delkrederehaftung. Diese können im Falle eines Forderungsausfalls die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit verlangen, beispielsweise die Kaufpreiszahlung.
Beim echten Factoring übernimmt z. B. das Factorunternehmen die Delkrederefunktion. Es kauft die Forderung des Gläubigers und übernimmt damit gleichzeitig das Risiko, dass der Schuldner dieser Forderung nicht zahlt.
Inhalt
Delkredere – Definition und Bedeutung
Das Geschäftsleben birgt etliche Risiken, zum Beispiel jenes, dass der Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Da ist Vertrauen gut, eine Garantie aber noch besser. Und genau das ist ein Delkredere. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „des Glaubens“ oder „Vertrauen schenken“.
Auf das Geschäftsleben übertragen heißt das, dass jemand eine Art Garantie gibt für die Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dieser Delkrederegeber haftet gegenüber dem Gläubiger für den Fall, dass der Schuldner nicht zahlt.
Ein Delkredere ähnelt damit in gewisser Weise einer Bürgschaft, weil eine dritte Person – der Delkrederegeber – für fremde Schulden einstehen muss.
Im Folgenden schauen wir uns genauer an, wo die Delkrederehaftung eine wichtige Rolle spielt. Doch zuvor erläutern wir einige Begriffe, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind.
Exkurs: Glossar zum Thema Delkredere
- Debitor = Schuldner (Kunde, muss z. B. die Ware bezahlen)
- Kreditor = Gläubiger (Lieferant, Rechnungssteller)
- Kommissionär = selbstständiger Kaufmann, der gewerblich im eigenen Namen Waren kauft oder verkauft, allerdings auf fremde Rechnung, also zugunsten seines Auftraggebers.
- Kommittent = Auftraggeber des Kommissionärs
- Handelsvertreter = als selbstständiger Gewerbetreibender damit beauftragt, für seinen Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen
Delkredererisiken im Handelsrecht
Delkredere spielt vor allem bei Kommissionären und Handelsvertretern eine Rolle. Laut § 394 Handelsgesetzbuch (HGB) haftet der Kommissionär seinem Auftraggeber, dem Kommittenten, gegenüber für die Verbindlichkeiten des Schuldners.
Das Ganze funktioniert so: Ein Lieferunternehmen (Kommittent) stellt dem Kommissionär Waren zur Verfügung, die dieser auf Rechnung des Kommittenten verkaufen soll. Der Kommissionär steht in diesem Fall dafür ein, dass der Käufer (Debitor bzw. Schuldner) auch wirklich zahlt.
Im Gegenzug kann der Kommissionär für das Delkredere eine sogenannte Delkredereprovision verlangen. Das ist eine bestimmte Art der Provisionszahlung.
Delkredere beim Factoring
Auch beim echten Factoring ist das Delkredere von Bedeutung. Das Factoring ist nichts anderes als ein Forderungskaufvertrag. Sprich: Hier verkauft ein Gläubiger den Zahlungsanspruch gegen seinen Schuldner an jemand anders, etwa an ein Inkassounternehmen.
Dieses treibt anschließend die offene Forderung im eigenen Namen ein – oder versucht es zumindest. Denn beim echten Factoring trägt das Factoringunternehmen, welches die Forderung gekauft hat, das Risiko eines Zahlungsausfalls – und nicht der Verkäufer der Forderung.
Etwas anders verhält es sich mit dem Delkredererisiko beim unechten Factoring. Hier kann das Factoringunternehmen den Forderungskauf rückgängig machen, wenn der Schuldner nicht bezahlt. Folglich liegt das Delkredere beim Verkäufer der Forderung.