Bürgergeld bei Schulden: Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Schulden

Werden Schulden beim Bezug von Bürgergeld berücksichtigt?

Ja, Schulden können in bestimmten Fällen bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt werden, wenn sie das Vermögen beeinflussen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wer zahlt die Schulden bei Bürgergeld-Bezug?

Grundsätzlich sind Sie selbst für die Begleichung Ihrer Schulden verantwortlich, auch wenn Sie Bürgergeld erhalten.

Wie kann man Schulden vom Bürgergeld-Regelsatz abbezahlen?

Es gibt einige Möglichkeiten, Schulden schrittweise mit Bürgergeld-Leistungen abzubezahlen, allerdings stehen dafür nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

Bürgergeld mit Schulden angeben: Was müssen Sie wissen?

Bei Bezug von Bürgergeld spielen Schulden eine entscheidende Rolle in der Berechnung des Anspruchs.
Bei Bezug von Bürgergeld spielen Schulden eine entscheidende Rolle in der Berechnung des Anspruchs.

Beanspruchen Sie Bürgergeld und haben Schulden, bezieht sich der Begriff „Schulden“ auf finanzielle Verbindlichkeiten, wie offene Rechnungen oder Kredite, die nicht beglichen wurden. Das Bürgergeld dient primär der Sicherung des Lebensunterhalts. Es ist nicht dafür vorgesehen, Schulden zu tilgen, jedoch können Schulden eine Rolle spielen, wenn es um die Anrechnung von Vermögen geht.

Werden Schulden bei Bürgergeld-Bezug angerechnet?
Ja, unter bestimmten Umständen werden Schulden bei Bürgergeld-Bezug berücksichtigt. Wenn Ihre Schulden beispielsweise Ihr Vermögen reduzieren, wird dies bei der Berechnung des Bürgergelds beachtet.

Beim Bezug von Bürgergeld spielen Vermögen und Schulden eine Rolle, da es Freibeträge gibt, die festlegen, wie viel Vermögen Sie haben dürfen, um Anspruch auf Bürgergeld zu bekommen (§ 12 SGB II).

Werden Schulden vom Vermögen abgezogen bei Bürgergeld-Bezug?

Bürgergeld und Schulden: Hypothekenschulden beeinflussen Ihren Anspruch.
Bürgergeld und Schulden: Hypothekenschulden beeinflussen Ihren Anspruch.

Ja, in bestimmten Fällen können bei Bezug von Bürgergeld die Schulden vom vorhandenen Vermögen abgezogen werden, sodass Ihr Vermögen geringer ausfällt und Sie so eventuell einen Anspruch auf Bürgergeld erhalten.

Genauer bedeutet dies: Wenn eine Person Vermögen besitzt, zum Beispiel ein Haus oder ein Sparguthaben, das normalerweise angerechnet wird, können Schulden, die mit diesem Vermögen zusammenhängen (z. B. eine Hypothek), den Wert des anrechenbaren Vermögens reduzieren. Dadurch könnte die Person trotz des Vermögens weiterhin Bürgergeld erhalten, weil die Schulden den anrechenbaren Vermögenswert verringern.

Schulden abbezahlen als Bürgergeld-Empfänger: Möglichkeiten

Auch wenn das Bürgergeld nicht direkt zur Tilgung vorgesehen ist, gibt es einige Möglichkeiten, beim Bezug von Bürgergeld seine Schulden zu bezahlen. Hier sind einige Optionen:

  • Ratenzahlungen: Vereinbaren Sie mit Ihren Gläubigern eine regelmäßige aber erschwingliche Rückzahlungsrate.
  • Stundung: Sie können versuchen, die Rückzahlung der Schulden zu verzögern und später zu beginnen, wenn Ihre finanzielle Lage sich verbessert.
  • Jobcenter-Darlehen: Für bestimmte Schulden wie Miet- oder Energieschulden können Sie in Härtefällen ein Darlehen vom Jobcenter beantragen (§ 22 Abs. 8 SGB II), das Sie allerdings zurückzahlen müssen.

Wer zahlt Schulden bei der Krankenkasse bei Bürgergeld-Bezug?

Beziehen Sie Bürgergeld und haben Schulden bei der Krankenkasse, müssen Sie diese grundsätzlich selbst begleichen. Allerdings übernimmt das Jobcenter Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, solange Sie Bürgergeld beziehen. Für bereits aufgelaufene Schulden bei der Krankenkasse gibt es keine direkte Unterstützung durch das Jobcenter aber Sie können versuchen, mit der Krankenkasse eine Vereinbarung zur Rückzahlung zu treffen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Laura T.

Seit 2024 schreibt Laura T. bei Schuldnerberatung.de und widmet sich dabei verschiedenen Ratgeberthemen. Ihr Abschluss in Germanistik und Öffentlichem Recht hilft ihr, komplexe Inhalte verständlich zu vermitteln.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert