Das Wichtigste zur Bonitätsauskunft
Die Bonitätsauskunft ist ein Beleg über die eigene Bonität bzw. Kreditwürdigkeit. Unternehmen verlangen eine solche Auskunft vor Vertragsabschluss, um die finanzielle Zuverlässigkeit ihres potentiellen Geschäftspartners einzuschätzen und um das Risiko von Zahlungsausfällen weitestgehend auszuschließen. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zur Bonitätsprüfung.
Eine positive SCHUFA-BonitätsAuskunft zeichnet sich durch einen niedrigen Orientierungswert aus. Je niedriger der zwischen 100 und 600 Wert, desto höher schätzt die Auskunftei Ihre finanzielle Vertrauenswürdigkeit ein.
Beantragen Sie online die BonitätsAuskunft über die Webseite der SCHUFA. Achten Sie bei der Bestellung darauf, dass es unterschiedliche Arten von Auskünften gibt. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.
Die SCHUFA-BonitätsAuskunft, die Sie online über die Webseite der SCHUFA anfordern können, kostet 29,99 €. Eine kostenlose Version der Bonitätsauskunft ist die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die Sie ebenfalls bei der SCHUFA erhalten.
Es gibt keine offizielle Gültigkeitsdauer. Allerdings kann sich die finanzielle Situation von Verbrauchern (und Unternehmen) und damit auch deren Kreditwürdigkeit sehr schnell ändern. Deshalb verlangen Vermieter und andere Unternehmen in der Regel eine aktuelle Bonitätsauskunft, die nicht älter als drei Monate ist.
Inhalt
Bonitätsauskunft: Was ist das?
Vermieter, Banken und andere Unternehmen verlangen von ihrem künftigen Vertragspartner häufig einen Nachweis über seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität.
Sie möchten seine finanzielle Zuverlässigkeit bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls einschätzen und so das Risiko eines Verlusts möglichst gering halten.
Die Bonitätsauskunft ist ein solcher Nachweis. Sie ermöglicht dem künftigen Vertragspartner, sich ein Bild von Ihrem Zahlungsverhalten zu machen und richtig einzuschätzen, ob Sie zahlungsfähig und somit auch kreditwürdig sind.
Damit kann er besser beurteilen, ob er ein zu hohes finanzielles Risiko eingeht, wenn er mit Ihnen ein Vertrag schließt. Umgekehrt überzeugt eine positive Bonitätsauskunft Ihren künftigen Vertragspartner Ihre Kreditwürdigkeit.
Unternehmen dürfen nur dann eine Bonitätsauskunft anfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn sich ein Geschäft anbahnt oder eine längst fällige Forderung besteht.
Darüber hinaus gibt es die sogenannte Selbstauskunft:
- Die Bonitätsauskunft zur eigenen Firma hilft zu verstehen, wie und aufgrund welcher Kriterien ein Unternehmen von anderen Unternehmen beurteilt wird.
- Auch für Verbraucher ist eine Selbstauskunft sehr hilfreich. Sie wissen damit, wie es um ihre eigene Bonität bestellt ist und können außerdem überprüfen, welche Informationen die Auskunftei speichert und ob diese Daten aktuell und korrekt sind.
Arten: Bonitätsauskunft über Unternehmen und Verbraucher
Es gibt im Wesentlichen zwei Auskunftsarten: die Auskunft über Privatpersonen bzw. Verbraucher und die Bonitätsauskunft über Firmen.
- Mithilfe der Auskunft über Privatpersonen informieren sich Unternehmen über die Kreditwürdigkeit eines Endkunden. Die Bonitätsauskunft für Vermieter gibt zum Beispiel darüber Aufschluss, ob der künftige Mieter überhaupt in der Lage ist, regelmäßig seine Miete zu bezahlen.
- Die Bonitätsauskunft über Unternehmen hilft, die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Geschäftspartners richtig einzuschätzen. Das ist insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen sehr wichtig oder wenn ein Unternehmen – etwa ein Lieferant – gegenüber dem künftigen Vertragspartner in Vorleistung gehen soll. Und im Falle einer längst fälligen Forderung hilft diese Auskunft einzuschätzen, ob sich die offene Verbindlichkeit eintreiben lässt.
Wie bekomme ich eine Bonitätsauskunft?
Wenn Sie bei der SCHUFA eine Bonitätsauskunft einholen möchten, können Sie zwischen verschiedenen Auskunftsformen wählen, zum Beispiel:
- Eigene Bonitätsauskunft bzw. Selbstauskunft: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie auf Antrag mindestens einmal pro Jahr kostenlos. Diese Auskunft ist sehr umfassend und dient nur der persönlichen Informationen. Vermieter und andere Unternehmen dürfen keine Selbstauskunft von ihren (künftigen) Mietern verlangen.
- SCHUFA-BonitätsAuskunft für Vermieter: Diese kostenpflichtige Auskunft wird in Papierform erteilt. Sie ist mit einem Zertifikat versehen und bei Vermietern allgemein anerkannt. Das Dokument beinhaltet nur Informationen, die für einen Vertragsabschluss bedeutsam sind.
- SCHUFA-Bonitätscheck für Vermieter & Co.: Dabei handelt es sich um eine – ebenfalls kostenpflichtige – kürzere Online-Variante der BonitätsAuskunft, den Sie als PDF-Datei herunterladen können. Danach steht die Auskunft weitere 60 Tage digital zur Verfügung.
Eine Kopie des Personalausweises ist nur dann als Identitätsnachweis erforderlich, wenn sich Ihre Identität nicht zweifelsfrei feststellen lässt. Für Ihre Identifizierung genügen Name, Anschrift und Geburtsdatum. Wenn Sie der Auskunftei eine Ausweiskopie zur Verfügung stellen, sollten Sie vorher alle anderen Daten schwärzen.
Kostenlose Selbstauskunft anfordern
Um eine Selbstauskunft zu erhalten, wenden Sie sich direkt an die Auskunftei. Am besten beantragen Sie die Bonitätsauskunft online kostenlos über die Webseite www.meineschufa.de.
Dafür navigieren Sie zu dem Menüpunkt „Datenkopie bestellen“, der sich derzeit ganz unten auf der Website befindet.
Achten Sie darauf, dass Sie auch wirklich die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bestellen, sonst entstehen Kosten. Diese Option steht Ihnen mindestens einmal jährlich offen. Die Selbstauskunft wird Ihnen per Post zugesandt.
BonitätsAuskunft oder Bonitätscheck bestellen
Alternativ bietet die Auskunftei den Bonitätscheck oder die SCHUFA-BonitätsAuskunft für Vermieter für 29,99 € an.
Diese Auskünfte sind für die Weitergabe an Dritte, beispielsweise an den (neuen) Vermieter bzw. Vertragspartner konzipiert.
Beide Formen der Bonitätsauskunft können Sie online beantragen über die Webseite www.meineschufa.de. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Produkte“ und wählen Sie anschließend die von Ihnen gewünschte Auskunftsform.
Während Ihnen die BonitätsAuskunft per Post zugesandt wird, steht der Bonitätscheck lediglich für einen begrenzten Zeitraum digital zur Verfügung.
Was steht in der SCHUFA-BonitätsAuskunft?
- Die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft für Vermieter beinhaltet zunächst den vollständigen Namen, Geburtsdatum und die Anschrift zur zweifelsfreien Identifizierung der Person.
- Außerdem trifft die SCHUFA schon auf der ersten Seite eine Aussage darüber, ob ihr ausschließlich positive oder auch negative Vertragsinformationen vorliegen.
- Ein sehr wichtiger Bestandteil der Auskunft ist der sogenannte SCHUFA-Orientierungswert zur Beurteilung der Bonität. Je niedriger dieser zwischen 100 und 600 liegende Wert ausfällt, desto besser ist die Kreditwürdigkeit der Person.
- Darüber hinaus beinhaltet die SCHUFA-BonitätsAuskunft erläuternde Informationen darüber, welche Daten die SCHUFA zur jeweiligen Person gespeichert hat und welche Informationen ihr demzufolge von ihren Vertragspartnern gemeldet wurden.
Welche Daten speichert die SCHUFA für die Bonitätsauskunft?
Die SCHUFA bezieht die Daten von ihren Vertragspartnern und aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis. Hierzu gehören insbesondere folgende Informationen:
- Bankkonten und Kreditkarten
- Kreditkarten- und Kreditanfragen
- Laufende Kredite
- Ratenzahlungsverträge
- Mobilfunkverträge
- Leasingverträge
- Accounts bei Online-Händlern und anderen Dienstleistern
- Online-Einkäufe auf Rechnung
- Bürgschaften
- Mahnungen (nur unstrittige Forderungen ab der zweiten Mahnung)
- Zahlungsausfälle innerhalb der letzten drei Jahre
- Laufende Insolvenzverfahren, Erteilung und Versagung der Restschuldbefreiung
- Vermögensauskunft
- Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide
Einkommen und Vermögen, den Beruf und Familienstand einer Person sowie deren politische oder religiöse Anschauung speichert die Auskunftei nicht.
Folgende Daten führen eher dazu, dass Sie eine negative Bonitätsauskunft erhalten:
- Offene, unbestrittene Forderungen
- Informationen zur Privatinsolvenz
- Summe der aller Rechnungskäufe im Versandhandel
- Zahlungsausfälle innerhalb der letzten drei Jahre
- Zu viele Girokonten und Kreditkarten
- Zu viele Kreditanfragen
- Anzahl laufender Darlehen und Ratenkredite
- Laufender Immobilienkredit
- Höhe der monatlichen Belastungen durch Ratenzahlungen
- Insolvenzverfahren
- Vermögensauskunft
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide