Das Wichtigste zum Berichtstermin bei der Insolvenz
Der Berichtstermin stellt die erste Zusammenkunft der Gläubigerversammlung dar.
Der Insolvenzverwalter informiert die Gläubiger darüber, wie es um die wirtschaftliche Lage des Schuldners bestellt ist und ob sich eine Weiterführung des Unternehmens lohnen würde.
Im Anschluss entscheiden die Gläubiger, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert wird.
Inhalt
Was geschieht beim Berichtstermin?
In Deutschland gibt es zwei Formen der Insolvenz: Die Regel- und die Verbraucherinsolvenz. Erstere muss von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern durchlaufen werden. Letztere ist eher als Privatinsolvenz bekannt und richtet sich vor allem an Privatpersonen.
Die Regelinsolvenz – auch als Unternehmensinsolvenz bekannt – folgt einem gewissen Ablauf. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, ist es dazu verpflichtet, die Insolvenz anzumelden. Liegen die notwendigen Voraussetzungen vor, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei ergeht der sogenannte Eröffnungsbeschluss.
Darauf folgt der sogenannte Berichtstermin im Insolvenzverfahren. Dabei handelt es sich um einen nicht öffentlichen Termin. Das bedeutet, dass nur die entsprechenden Verfahrensbeteiligten daran teilnehmen. Dazu gehören:
- der Insolvenzverwalter,
- die Gläubiger und
- der Schuldner.
Doch was passiert dort genau? Das lässt sich § 156 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) entnehmen. Im Berichtstermin des Insolvenzverfahrens unterrichtet der Insolvenzverwalter die Gläubigerversammlung über die wirtschaftliche Lage des Schuldners. Weiterhin muss er darlegen, inwiefern eine Weiterführung bzw. Erhaltung des Unternehmens empfehlenswert wäre.
Außerdem muss der Insolvenzverwalter die Gläubiger beim Berichtstermin im Insolvenzverfahren darüber informieren, welche Möglichkeiten bestehen, einen Insolvenzplan aufzustellen und wie sich dies auf deren Befriedigung auswirken würde. Im Anschluss entscheidet die Gläubigerversammlung darüber, ob das Unternehmen weitergeführt oder ob die vorhandene Insolvenzmasse verwertet werden soll. Zuvor hat jedoch noch der Schuldner die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Gut zu wissen: Bei der Privatinsolvenz gibt es keinen Berichtstermin – schließlich können nur Privatpersonen und gewisse ehemals Selbstständige diese Form der Insolvenz durchlaufen. In diesem Verfahren geht es also nicht um die Zukunft eines Unternehmens.
Wann findet der Berichtstermin im Insolvenzverfahren statt?
Es ist gesetzlich genau festgelegt, wann der Berichtstermin im Insolvenzverfahren stattfinden soll. Laut § 29 Abs. 1 InsO gilt, dass das Gericht den Termin nicht früher als sechs Wochen und nicht später als drei Monate nach dem Eröffnungsbeschluss ansetzen soll. So soll gewährleistet werden, dass sich die Gläubigerversammlung schnell über die Weiterführung des Unternehmens einigt.
Bei weniger umfangreichen Insolvenzverfahren kann es auch dazu kommen, dass der Berichtstermin mit dem Prüfungstermin zusammengelegt wird. Letzterer findet eigentlich etwas später statt. Im Rahmen des Prüfungstermins werden die angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft. Werden diese nicht bestritten, sind die entsprechenden Gläubiger dazu berechtigt, sich an der Insolvenzmasse zu befriedigen.
Die Gläubiger haben auch die Möglichkeit, beim Berichtstermin im Insolvenzverfahren einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen. Das kommt häufig vor, wenn Gläubigerversammlung und Insolvenzverwalter sich bezüglich der Verwertung der Insolvenzmasse nicht einig sind.