Die Schuldnerberatungsstellen in St. Ingbert im Saarland beraten verschuldete Menschen und unterstützen diese beim Schuldenabbau. Darüber hinaus bietet jede Schuldnerberatungsstelle auch eine Insolvenzberatung in St. Ingbert an, die Menschen in Anspruch nehmen können, die entweder Privatinsolvenz anmelden wollen oder bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen.
Eine Auswahl der Schuldnerberatungsstellen in St. Ingbert und Umgebung
Schuldenanalyse-kostenlos.de
deutschlandweit tätig
✅ Termin ohne Wartezeit
Kontakt:
Telefon: 030 / 22 066 23 88
Fax: 030 / 22 066 23 89
E-Mail: kanzlei@schuldenanalyse-kostenlos.de
Webseite **Schuldnerberatungs- und Insolvenzberatungsstelle des Caritas-Zentrums Saarpfalz
Kaiserstraße 63
66386 St. Ingbert
Kontakt:
Telefon: 06894 – 9263 – 0
E-Mail: caritas-zentrum.saarpfalz@caritas-speyer.de
Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale des Saarlandes
Ursulinenstraße 63
66111 Saarbrücken
Kontakt:
Telefon: 0681 – 54019
Der Saarpfalz-Kreis (Schuldnerberatung und Insolvenzberatung)
Am Forum 1
66424 Homburg
Kontakt:
Telefon: 06841 – 104 – 7146
Fax: 06841 – 104 – 7522
E-Mail: schuldnerberatung@saarpfalz-kreis.de
Diese Hilfe bietet die Schuldnerberatung in St. Ingbert
Die Schuldnerberatung wird mit Ihnen zusammen einen Schuldentilgungsplan entwickeln und Sie bei den jeweiligen Schuldenregulierungsverfahren mit allen Gläubigern begleiten. Deshalb beinhaltet der Ablauf einer Schuldnerberatung folgende Schritte:
- ein Erstgespräch, in dem der Schuldnerberater mit Ihnen Ihre finanzielle Situation sowie das Ausmaß der Schulden analysiert,
- das Erstellen eines Haushalts– und Tilgungsplan für die Schuldenbereinigung,
- den außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern und, wenn der Einigungsversuch scheitert,
- eine Insolvenzberatung sowie Unterstützung bei der Privatinsolvenz.
Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen Schuldnerberater in St. Ingbert, damit Sie Ihrem Schuldenproblem schnellstmöglich entgegenwirken können. Das Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an Menschen, die Hilfe bei der Schuldenprävention benötigen.
Welche Unterlagen muss ich zur Beratung mitbringen?
Der Schuldnerberater benötigt alle Unterlagen, die Ihre Einnahmen und Ausgaben belegen. Hierzu gehören etwa:
- jegliche Art von Einkommensnachweis (Gehalts- oder Lohnabrechnungen, bezogene Sozialleistungen, Kindergeld, Krankengeld, etc.)
- Vermögensnachweise (bspw. Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge)
- Belege sämtlicher Ausgaben (Lebensmittelkosten, laufende Kosten, Verträge, Kredite etc.)
Außerdem sind sämtliche Dokumente erforderlich, die in Zusammenhang mit Ihren Gläubigern bzw. den Gläubigerforderungen stehen. Dies sind beispielsweise:
- eine Liste mit allen Gläubigern
- alle Forderungen bzw. Rechnungen (offen und bereits beglichen)
- Inkassoschreiben
- Mahnbescheide
- Vollstreckungsbescheide
Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihre Unterlagen bereits vor dem ersten Termin in der Schuldnerberatungsstelle sortieren und geordnet abheften (bspw. nach Gläubigern und Datum). Das erleichtert sowohl Ihnen als auch dem Schuldnerberater die Arbeit.
Ist die Schuldnerberatung in St. Ingbert kostenlos?
Einige Schuldnerberatungsstellen in St. Ingbert werden mittels Geldzuschüssen finanziert und können eine kostenlose Beratung anbieten. Hierzu gehören die staatliche Schuldnerberatung oder gemeinnützige Beratungsstellen in St. Ingbert und der näheren Umgebung.
Allerdings betreuen die kostenlosen Beratungsstellen in der Regel sehr viele Fälle und können aus diesem Grund keine kurzfristigen Termine vergeben. Bemühen Sie sich deshalb so früh als möglich um einen Termin, wenn Sie eine unentgeltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Zeitnahe oder auch kurzfristige Termine erhalten Sie in der Regeln bei Fachanwälten für Schulden, Anwälten für Insolvenzrecht oder Anbietern, die eine gewerbliche Schuldnerberatung in St. Ingbert betreiben. Zwar fallen hierbei Kosten an, diese können Sie nach Absprache eventuell weitestmöglich reduzieren.
Sollten Sie kein Geld für eine anwaltliche Schuldnerberatung in St. Ingbert haben, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie lediglich eine Gebühr von 15 Euro zahlen, während Ihre Anwaltskosten vom Staat übernommen werden.