Über 6,9 Millionen Menschen in Deutschland sind nicht in der Lage, ihre Rechnungen dauerhaft zu bezahlen. Das Bundesland mit den meisten überschuldeten Privatpersonen ist mit Abstand Nordrhein-Westfalen. 2017 war auch in Krefeld jeder Sechste überschuldet, das heißt über einen längeren Zeitraum nicht fähig, fällige Zahlungsforderungen zu begleichen. Sind Sie auch in die Schuldenfalle getappt, sollten Sie sich unbedingt bei einer Schuldnerberatung in Krefeld Unterstützung suchen.
Eine Auswahl der Schuldnerberatungsstellen in Krefeld
Schuldenanalyse-kostenlos.de
deutschlandweit tätig
✅ Termin ohne Wartezeit
Kontakt:
Telefon: 030 / 22 066 23 88
Fax: 030 / 22 066 23 89
E-Mail: kanzlei@schuldenanalyse-kostenlos.de
Webseite **Diakonie Krefeld & Viersen
Schuldner- und Insolvenzberatung Krefeld
Dreikönigenstraße 48
47799 Krefeld
Kontakt:
Telefon: 0 21 51 – 36 32 038
Fax: 0 21 51 – 36 32 060
E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-krefeld-viersen.de
SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste in Krefeld e.V.
Hubertusstr. 97
47798 Krefeld
Kontakt:
Telefon: 02151/8412-11
E-Mail: glaser@skm-krefeld.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Krefeld
Dionysiusplatz 22
47798 Krefeld
Kontakt:
Telefon: 02151/ 62910
Fax: 02151/ 629135
E-Mail: schuldnerberatung@skf-krefeld.de
ABE-Schuldnerhilfe Krefeld
Ritterstraße 229
47805 Krefeld
Kontakt:
Telefon: (02151) 767 2 656
Handy: 0160 995500 60
Schuldnerberatung Vitovec
Kölner Straße 603
47807 Krefeld
Kontakt:
Telefon: 02151 3261408
Handy: 0163 7432957
Weitere Schuldnerberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen (alphabetisch sortiert):
Verbraucherinsolvenzverfahren – Letzter Ausweg?
Wenn Sie überschuldet sind und den Überblick über Ihre finanzielle Situation komplett verloren haben, können Sie noch nicht sofort ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen. Ein Insolvenzverfahren hat die Funktion, dass überschuldete Menschen die Schulden, die am Ende noch offen sind, nicht mehr zahlen müssen. Das wird Restschuldbefreiung genannt.
Um einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen zu können, müssen Sie beweisen, dass der Schuldenregulierungsplan gescheitert ist. Die Schuldnerberatung in Krefeld kann so einen Plan gemeinsam mit Ihnen ausarbeiten. Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO benötigen Sie:
eine Bescheinigung, die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt ist und aus der sich ergibt, daß eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist
Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Sie eine Schuldnerberatung in Krefeld aufsuchen, sobald Sie merken, dass Sie den Schuldenhaufen nicht mehr alleine loswerden. Die Schuldnerberatung in Krefeld greift Ihnen nicht nur bei der Ausarbeitung des Schuldenregulierungsplans unter die Arme, sondern hilft Ihnen auch dabei, die Kontrolle über Ihre finanzielle Situation zurückzugewinnen, einen Haushalts- und Budgetplan zu erstellen und die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen.
Was beinhaltet der Schuldenregulierungsplan?
Die Schuldnerberatung in Krefeld kann mit Ihnen gemeinsam einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan erstellen. Im Schuldenregulierungssplan werden alle Gläubiger und ihre Forderungen aufgelistet und die finanzielle Situation des Schuldners, bestehende Unterhaltsverpflichtungen und sein Einkommen offengelegt.
Da der Schuldner im Regelfall nicht alle Forderungen abbezahlen kann, gehört meist auch ein teilweiser Erlass der Schulden zu dem Plan. Dann muss er eine Quote festlegen, die den Anteil der Forderungen bezeichnet, die er seinen Gläubigern bezahlen kann. Das Zahlungsangebot, das er seinen Gläubigern unterbreitet, kann eine Einmalzahlung, eine Ratenzahlung, eine Stundung oder einen Zahlungsaufschub beinhalten.
Beispiel für die Quote: Eine Privatperson hat Schulden bei zwei Gläubigern, bei Gläubiger A 10000 € und bei Gläubiger B 20000 €. Der Schuldner kann aber nur 7500 € aufbringen, also 25 Prozent aller Forderungen. Der Schuldner würde mithin jeweils 25 Prozent der Einzelforderungen begleichen können: Gläubiger A erhielte mithin 2500 € und Gläubiger B 5000 €.