Wenn Sie Schulden haben und diese nicht mehr begleichen können, besteht eine Situation der Überschuldung. Laut dem Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) waren 2022 etwa 5,88 Millionen volljährige Menschen in Deutschland überschuldet. Die Hansestadt Hamburg stellt dabei keine Ausnahme dar. Menschen die sich einer Überschuldungssituation wiederfinden, haben die Möglichkeit sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Osdorf oder anderen Teilen Hamburg-Altonas zu wenden.
Eine Auswahl der Schuldnerberatungsstellen in Hamburg-Osdorf
Schuldenanalyse-kostenlos.de
deutschlandweit tätig
✅ Termin ohne Wartezeit
Kontakt:
Telefon: 030 / 22 066 23 88
Fax: 030 / 22 066 23 89
E-Mail: kanzlei@schuldenanalyse-kostenlos.de
Webseite **Diakonie Hamburg – Schuldnerberatung Altona
Königstraße 54,
22767 Hamburg
Kontakt:
Tel: 040/30620385
E-Mail: Siehe Webseite
VESIR Gemeinnütziger Hamburgischer Schuldner- und Insolvenzberatungsverein e.V.
Rugenbarg 17,
22549 Hamburg
Kontakt:
Tel.: 040/8007612
Wie läuft die Schuldnerberatung in Hamburg-Osdorf ab?
Bereits vor dem Ersttermin sollten Sie damit beginnen, sich einen Überblick über Ihre Finanzen (Einnahmen und Ausgaben) zu verschaffen. Wichtige Dokumente und Unterlagen sollten gesammelt und geordnet werden. In einem ersten Beratungsgespräch verschafft sich Ihr Schuldnerberater in Osdorf/Altona einen Überblick über Ihre Schuldensituation. Nachdem geprüft wird, ob die vorhandenen Ansprüche berechtigt sind, gilt es gemeinsam einen Plan zur Tilgung der Schulden zu erarbeiten. Dabei können Schuldner von den Erfahrungswerten der Schuldnerberater in Osdorf/Altona profitieren, etwa indem Sie bei der Kommunikation mit dem Gläubiger helfen.
Abgesehen von den Angeboten zur Schuldnerberatung in Hamburg-Osdorf existieren weitere Beratungsangebote in den anderen Teilen Altonas.
Wann sollte ein Insolvenzberater in Osdorf/Altona aufgesucht werden?
Wenn Ihre Schuldensituation sich soweit zuspitzt, dass die Zahlungsunfähigkeit droht, sollten Sie einen Insolvenzberater in Osdorf/Altona aufsuchen. Am Ende eines Insolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit, Restschulden erlassen zu bekommen. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei einem Gericht gestellt werden. Zuvor muss jedoch versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Eine Insolvenzberatung in Osdorf/Altona zeigt Ihnen auf, ob und wie Sie ein Insolvenzverfahren angehen können.
Über weitere Angebote zur Insolvenz- und Schuldnerberatung in Hamburg-Osdorf und ganz Hamburg informiert auch die Verbraucherzentrale. Diese erreichen Sie unter Tel. 040/24832109.