Beerdigungskosten – müssen die Erben immer bezahlen?

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In erster Linie haben die Erben die Beerdigungskosten zu tragen.
In erster Linie haben die Erben die Beerdigungskosten zu tragen.

§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist einer der kürzesten Paragraphen. Er besteht nur aus einem kurzen Satz: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Aber ist es wirklich so einfach, wie diese Vorschrift vermuten lässt? Zahlreiche Urteile u. a. der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit scheinen vom Gegenteil zu zeugen. Es ist an der Zeit für einen kleinen Überblick zum Thema Beerdigungskosten.

Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten

Zum Lebensabend kommen Fragen auf, die bislang kaum eine Rolle spielten: Wie möchte ich beerdigt werden? Je nach Art und Ort der Bestattung und der Gestaltung der Beerdigung variieren auch die Beerdigungskosten. Sie umfassen nicht nur Sarg bzw. Urne und den Grabstein, sondern auch die Grabgestaltung und -pflege, die Trauerfeier sowie die Friedhofsgebühren, nicht zu vergessen die Kosten für die Einäscherung, das Bestattungsinstitut, Todesanzeigen und Danksagungen.

All diese Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die der Erbe nach § 1867 Abs. 1 BGB den Nachlassgläubigern gegenüber haftet. Das heißt, dass die Erben des oder der Verstorbenen sämtliche Bestattungskosten aufkommen müssen. Dabei gibt es eine bestimmte Rangfolge bei der Kostentragungspflicht:

  1. vertragliche Verpflichtung einer Einrichtung/Person, z. B. aufgrund einer Sterbegeldversicherung
  2. Erben nach der gesetzlich geltenden Erbfolge, d. h. zuerst die direkten Verwandten
  3. unterhaltspflichtige Personen
  4. öffentlich-rechtlich verpflichtete Institutionen

§ 1968 BGB spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Dritte (z. B. die Kommune) anstelle der Erben die Beerdigungskosten bezahlt haben. Diese können eine Kostenerstattung von den Erben verlangen.

Allerdings ist dieser Paragraph auch nicht zwingend. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten jemanden bestimmen, der seine Beerdigung regeln und diese bezahlen soll. Allerdings ist es dann auch sinnvoll, ihm einen entsprechend großen Vermögensanteil zu vererben, sodass dieser das Erbe trotzdem antritt.

Erbe ausgeschlagen – wer zahlt nun die Beerdigungskosten?

Wie soll ich die Beerdigungskosten bezahlen? Arbeitslose und Hartz-4-Empfänger können eine Sozialbestattung beantragen.
Wie soll ich die Beerdigungskosten bezahlen? Arbeitslose und Hartz-4-Empfänger können eine Sozialbestattung beantragen.

Vor allem bei einer Überschuldung des Nachlasses, also wenn der Verstorbene ausschließlich Schulden hinterlassen hat, werden die potentiellen Erben eher dazu neigen, das Erbe auszuschlagen. Sie gehen oft irrtümlich davon aus, dass sie dann auch die Beerdigungskosten nicht übernehmen müssen.

Trotz Ausschlagung des Erbes kann es passieren, dass Geschwister, Neffen, Nichten oder andere Verwandte zur Zahlung dieser Kosten herangezogen werden. Nur wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, greift die gesetzliche Erbenhaftung für die Beerdigungskosten nach § 1953 Abs. 1 BGB nicht mehr ein.

Wie kann ich die Beerdigung finanzieren?

Für Menschen, die die Beerdigungskosten nicht so ohne weiteres bezahlen können, bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

  • Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Bestattungsinstitut
  • Darlehen bei der Bank – eine ausreichende Bonität vorausgesetzt
  • Mittellose können Sozialbestattung beantragen

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Beerdigungskosten – müssen die Erben immer bezahlen?

  1. Mario

    Gut zu wissen, dass Mittellose trotzdem noch eine Sozialbestattung beantragen können. Meine Großmutter ist aufgrund ihres hohen Alters verstorben. Für eine würdige Beerdigung berate ich mich noch in ein Institut für Bestattungen.

  2. Jutta

    Bin auf der Suche nach Rat: Mein Schwager Hartz IV-Empfänger, ist plötzlich verstorben. Es gibt ein großes Hin und Her wegen der Bestattungskosten. Die eine Tochter bezieht Hartz IV-Leistungen. Die andere hat ein geringes Einkommen und es läuft ein Privat-Insolvenz Verfahren. Muss die Tochter mit der Privat-Insolvenz trotzdem die Bestattungskosten tragen, da die andere Hartz IV Bezieherin ist oder wird wieder mein Mann für die Bestattungskosten verpflichtet wie leider bereits für Bruder, Schwester und Mutter. Wir sind bereit der Nichte zu helfen, sehen es aber auch als ihre Pflicht an, wenigstens einen Teil der Bestattungskosten für Ihren Vater zu tragen. Sie ist noch jung und darf noch ca. 40 Jahre arbeiten, so dass es nach Beendigung der Insolvenz möglich ist, einen Teil zu tragen. Aber leider wird inzwischen davon ausgegangen, dass wir selbstverständlich erneut zahlen. Dies wurde schon so bekundet. Alles äußerst traurig vor allem für meinen Mann, der kaum noch schlafen kann und für mich sehr frustrierend, dass nicht den letzten sondern immer den gleichen „die Hunde fressen“. Kurz zusammengefasst: Kann die Nichte trotz Privat-Insolvenz für die Bestattungskosten herangezogen werden? Danke für Erläuterung

  3. Hendrik Voss

    Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Beerdigungskosten. Es ist gut zu wissen, dass ich die Beerdigungskosten als nächster Angehöriger doch tragen müsste, wenn ich das Erbe ablehne. Das Thema Erbrecht finde ich sehr interessant. Dazu werde ich mir noch weitere Artikel anschauen,

  4. Helena

    Als mein Nachbar gestorben ist, hatte wir kaum an Beerdigungskosten gedacht. Jetzt hat seine Frau die Kostenerstattung von den Erben bekommen. Danke für die Info über Rechte bei der Bestattungen der Verstorbenen.

  5. Julia Schwarzmann

    Interessant zu wissen, dass die Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören. Wenn die Art der Beisetzung im Testament nicht spezifiziert ist, kann man sich beim Bestattungsunternehmen für eine günstige Option beraten lassen. Meiner Meinung nach könnten nicht Gläubigen auf eine Beerdigung im Friedhof verzichten, mit gebundenen Friedhofsgebühren.

  6. Joachim

    Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Beerdigungskosten. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Neben der Berechnung der Beerdigungskosten denke ich, dass die Beratung für Beerdigungen auch für die Beerdigung meines Großvaters hilfreich wäre.

  7. Kyra

    Sie Sagen, dass es die Möglichkeit einer Sozialbestattung gibt, wenn man mittellos ist. Wie funktioniert dies? Und was passiert wenn die Familie die Bestattung zahlen kann?

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