Das Wichtigste zur Privatinsolvenz für Beamte
Ja, die Verbraucherinsolvenz steht grundsätzlich allen natürlichen Personen offen, also auch Beamten.
Beamte haben ein sicheres und regelmäßiges Einkommen. Das macht es einfacher, die Schulden außergerichtlich zu bereinigen und so ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung dazu, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem speziellen Fall offenstehen, erhalten Sie bei der Online-Schuldenanalyse **.
Das Dienstrecht verpflichtet Beamte zu einem Leben in geordneten Verhältnissen, auch in finanzieller Hinsicht. Dennoch müssen sie in der Regel keine Disziplinarmaßnahmen befürchten, wenn sie sich verschulden.
Inhalt
Wann kann ein Beamter Privatinsolvenz beantragen?
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein vereinfachtes Verfahren, welches natürlichen Personen offensteht. Gemeint sind damit Privatpersonen, also beispielsweise Angestellte, Arbeitslose, Hausfrauen und -männer, Rentner, aber auch Beamte.
Die erste Voraussetzung, um die Insolvenzeröffnung beantragen zu können, ist die Zahlungsunfähigkeit. Was das heißt, definiert § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO).
- Danach gilt ein Schuldner als zahlungsunfähig, wenn er fällige Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann.
- Weiterhin ist von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen, wenn eine Schuldner seine Zahlungen einstellt.
Die Privatinsolvenz als Beamter ist also nur möglich, wenn dieser seine Schulden trotz des geregelten Einkommens nicht mehr bezahlen kann. Dieses Risiko besteht durchaus. Denn gerade weil Beamte einen Sonderstatus innehaben, bekommen sie schneller einen Kredit. Das ist verlockend, aber auch riskant, weil der Betreffende schnell den Überblick verlieren kann, vor allem wenn es nicht bei einem Darlehen bleibt.
Die zweite Voraussetzung ist der obligatorische außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern. Auch ein Beamter darf erst Privatinsolvenz beantragen, wenn er vorher erfolglos versucht hat, sich mit seinen Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen. Diesen gescheiterten Versuch muss er sich von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle bestätigen lassen und seinem Insolvenzantrag beifügen.
Hat eine Privatinsolvenz als Beamter dienstrechtliche Folgen?
Beamte haben als Staatsdiener eine Sonderstellung inne und sind der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verpflichtet. Demzufolge verlangt der Staat als Dienstherr von ihnen auch eine „reine Weste“. Sie müssen nicht nur fachlich, sondern auch persönlich geeignet sein für ihren Dienst. Konkret bedeutet das:
- Die betroffene Person darf nicht vorbestraft sein. Oft müssen Anwärter versichern, dass in den letzten Jahren kein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde.
- Der (potentielle) Beamte muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Gewöhnlich ist das der Fall, wenn keine Bankverbindlichkeiten oder andere nennenswerten Schulden bestehen und derjenige sein Konto ordnungsgemäß führt, also nicht (ständig) überzieht.
Durchläuft ein Beamter die Privatinsolvenz, steht die Frage im Raum, ob seine Finanzen wirklich noch geordnet sind. Wer wegen zunehmender Schulden seine Bezüge abtreten musste, lief früher häufig Gefahr, dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Bringen verbeamtete Schuldner ihre Finanzen wieder in geordnete Bahnen, haben sie gute Chancen, dass ihr Insolvenzverfahren dienstrechtlich keine Konsequenzen hat.
Der sicherste Weg ist es aber, es gar nicht erst bis zu einer Insolvenz kommen zu lassen und sich frühzeitig Hilfe bei einer Schuldenberatung zu suchen. Eine unverbindliche Erstberatung können Sie hier ** in Anspruch nehmen.