Das Wichtigste zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Ziel der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es, dass sich der Schuldner von all seinen Schulden befreit, ohne dass er ein Insolvenzverfahren durchlaufen muss. Hierfür einigt er sich mit seinen Gläubigern über die Art und Weise des Schuldenabbaus.
Zunächst muss eine Art Zahlungsplan erstellt werden. Dieser Schuldenbereinigungsplan muss von allen Gläubigern angenommen werden. Anderenfalls gilt sie die Schuldenbereinigung als gescheitert.
Wenden Sie sich zur Erstellung eines Plans für die Schuldenbereinigung an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt.
Inhalt
Was bedeutet außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Bevor ein privater Schuldner Privatinsolvenz anmelden kann, muss er versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Diese Vorgehensweise ist zwingend in der Insolvenzordnung (InsO) vorgeschrieben. Erst wenn diese außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist und der Betreffende eine entsprechende Bescheinigung hierüber vorlegen kann, ist sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig.
Dass der Schuldner zuerst ohne gerichtliche Hilfe auf eine Einigung mit seinen Gläubigern hinwirken soll, macht durchaus Sinn und bringt sogar einige Vorteile mit sich:
- Ein Insolvenzverfahren dauert drei Jahre und ist mit einigen Hürden und Stolpersteinen verbunden. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung läuft hingegen eher unbürokratisch ab.
- Es entstehen keine Gerichtskosten und keine Kosten für einen Treuhänder wie bei der Privatinsolvenz.
Gläubiger profitieren von einer solchen gütlichen Einigung mehr, weil sie unter Umständen ihre offenen Forderungen besser ausgeglichen bekommen als im Insolvenzverfahren. - Anders als ein Insolvenzverfahren bringt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung keinen SCHUFA-Eintrag mit sich.
- Die Abwicklung dieses Vergleichs wird – anders als ein Insolvenzverfahren – nicht bekanntgegeben.
In der Regel wird die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Unterstützung eines Anwalts oder einer Schuldnerberatungsstelle durchgeführt. Zu diesem Zweck wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser beschreibt den Weg, wie die verschuldete Person ihre Schulden abbauen möchte. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Je nach wirtschaftlicher und persönlicher Situation des Schuldners können z. B. folgende Lösungsansätze in Betracht kommen:
- Einmalzahlungen
- Vereinbarung einer Ratenzahlung
- Festlegung von Zinsen
Welche Variante für Sie optimal ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Schuldenberater. Dies hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten sowie der Anzahl Ihrer Verbindlichkeiten und Gläubiger ab.
Auch wenn keine Verbraucherinsolvenz angestrebt wird, kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung sinnvoll sein.
Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird diese Schuldenbereinigung umgangssprachlich auch außergerichtliches Insolvenzverfahren genannt.
Außergerichtliche Schuldenregulierung nur mit Schuldenbereinigungsplan
Jede außergerichtliche Schuldenregulierung folgt einem Muster bzw. einem festen Ablauf. Zuerst müssen alle Gläubiger ermittelt und gegebenenfalls angeschrieben werden. So wird ermittelt, welche Forderungen einschließlich Zinsen etc. noch offen sind. Hierfür können Sie Ihre Gläubiger übrigens um eine entsprechende Forderungsaufstellung bitten.
Die so ermittelten offenen Schulden können in eine Gläubiger- und Forderungsübersicht übertragen werden, die folgende Angaben enthält:
- alle Gläubiger mit Namen und Anschrift
- Höhe der Verbindlichkeit
- Status der Forderung (Rechnung, Mahnungsstufe, Pfändung)
- vom Schuldner geleistete Zahlungen mit Datum
- Gesamtsumme aller Schulden inkl. Zinsen, Mahngebühren und anderer Kosten
In einem zweiten Schritt muss sich der Schuldner – gegebenenfalls mithilfe einer Schuldnerberatung – einen Überblick über seine monatlichen Ausgaben und Einnahmen verschaffen.
Angenommen, Sie möchten sich mit Ihren Gläubigern auf eine Einmalzahlung einigen. Dann berechnen Sie in Schritt drei, welchen Anteil der jeweiligen Forderung Sie aufbringen können.
Weitere Ratgeber zum Schuldenbereinigungsverfahren:
- Wann ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nötig?
- Wie können Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen?
Beispiel für einen Zahlungsplan in Form einer Einmalzahlung
Erläutern wir dies an einem Beispiel: Eine Privatperson hat Schulden bei vier Gläubigern. Die Schulden bei allen Gläubigern belaufen sich auf insgesamt 50.000 Euro. Der Schuldner kann jedoch nur 10.000 Euro aufbringen, um alle Gläubiger zu bezahlen, also 20 Prozent aller Forderungen. Diese Summe stellt den Vergleichsbetrag dar.
Diese 20 Prozent ist die für die außergerichtliche Schuldenbereinigung maßgebliche Quote, die der Schuldner an alle Gläubiger bezahlen kann. Sie umschreibt den prozentualen Anteil jeder Forderung, die im Rahmen des Vergleichs bezahlt werden soll. Auf diese Weise werden die vorhandenen 10.000 Euro gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt.
Wenn z. B. der erste Gläubiger eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 7.000 Euro hat, würde er nach der Quote 20 Prozent, also 1.400 Euro, erhalten. Diese prozentuale Berechnung nehmen Sie nun für jeden Gläubiger vor und übertragen Sie in eine entsprechende Übersicht. Diese kann z. B. so aussehen:
Gläubiger | Forderungssumme (Euro) | Einmalzahlung (Euro) | Quote |
---|---|---|---|
Adam GmbH | 7.000 | 1.400 | 20 |
Bertram AG | 13.000 | 2.600 | 20 |
Cäsar | 10.000 | 2.000 | 20 |
Dora GmbH & Co. KG | 20.000 | 4.000 | 20 |
Gesamt | 50.000 | 10.000 |
Weitere Bestandteile des Schuldenregulierungsplans für die außergerichtliche Schuldenregulierung
Nun steht fest, was der Schuldner seinen Gläubigern anbieten kann. Diese Zahlungsaufstellung für die außergerichtliche Schuldenbereinigung sollte mit folgenden Informationen untermauert werden:
- Aktenzeichen, Kundennummer
- außergerichtliche Schuldenbereinigung als Anliegen
- Darstellung der wirtschaftlichen Situation und der wirtschaftlichen Aussichten des Schuldners
- Festlegung des für die Schuldenregulierung einzusetzenden Einkommens
- Zahlungsangebot wie oben dargestellt
- zeitliche und betragsmäßige Begrenzung des Zahlungsplans
- Begrenzung der Forderungen auf 100 %
- Verzicht der Gläubiger auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Beginn der Schuldenregulierung
- Vereinbarungen zur Planabsicherung
Wenn der Schuldenbereinigungsplan fertiggestellt ist, muss dieser von allen Gläubigern akzeptiert werden. Anderenfalls gilt die außergerichtliche Schuldenbereinigung als gescheitert. Dann bleibt unter Umständen nur noch eine Entschuldung über das Verfahren der Privatinsolvenz. Schuldenanalyse ** unterstützt Sie dabei mit einer Erstberatung, die kostenlos und unverbindlich erfolgt.
Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Insolvenzverfahren entbehrlich machen. Aber er erfordert auch einiges an Verhandlungsgeschick und rechtliches Knowhow. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Schuldenberater oder Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen, wenn Sie ein Angebot für die außergerichtliche Schuldenregulierung erstellen.
Aufgrund der zahlreichen individuellen Umstände, die bei der Erstellung des außergerichtlichen Zahlungsangebots berücksichtigt werden müssen, kann ein außergerichtlicher Schuldenregulierungsplan bzw. Nullplan nicht nach Muster angefertigt werden.
Hallo, wie verhält es sich wenn alle Gläubiger sowie Forderungen ermittelt wurden und ein Zahlungsplan steht, der unterschrieben ist und man ins Ausland zieht.
Läuft der Plan weiter ? Oder muss man die Gläubiger informieren darüber
Hallo ich habe das Problem,das die Gläubiger sich bei der Rechtsanwältin nicht melden.Es kommt deswegen auch kein Bereinigungsplan zu stande.
Was kann ich da tun.
Mit freundlichen Grüßen K.
Leider wird in dieser Erklärung über die außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht beschrieben, wie es weitergeht, wenn die Schuldenbereinigung mit der letzten Rate an alle Gläubiger abgeschlossen ist. Benötigt man von jedem Gläubiger einen Abschlußbericht? Damit man für sich die Angelegenheit auch abschließen kann? Wenn von einem Gläubiger vor dem Beginn der außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Sicherungshypohek auf das Haus eingetragen wurde, kann diese wieder gelöscht werden nach Zahlung der Vergleichssumme?
Danke für eine kurze Info.
Hallo A.,
Fragen dieser Art sind am besten mit der Schuldnerberatungsstelle oder dem Anwalt zu klären, der den Schuldenbereinigungsplan aufgestellt hat.
Ihr Team von schuldnerberatung.de