Auskehrungskonto: Bedeutung und Pfändung

Das Wichtigste zum Auskehrungskonto

Wie kann ich mein Konto vor einer Pfändung schützen?

Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank und lassen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (kurz: PSK oder P-Konto) umwandeln, sobald Sie von der bevorstehenden Kontopfändung erfahren.

Wie viel Geld darf auf ein P-Konto eingehen?

Das P-Konto sichert zunächst einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.340 € vor der Pfändung sicher. Mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung können Sie diesen Freibetrag erhöhen, um beispielsweise Kindergeld und Unterhaltszahlungen zu schützen. Darüber hinaus gehende Beträge sind pfändbar.

Was ist ein PSK-Auskehrungskonto?

Das Auskehrungskonto ist ein Unterkonto des Pfändungsschutzkontos, auf welches Beträge übertragen werden, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Ab diesem Abschnitt erfahren Sie mehr darüber.

Was bedeutet PSK-Auskehrungskonto?

Was bedeutet Auskehrungskonto und was hat das mit dem P-Konto zu tun?
Was bedeutet Auskehrungskonto und was hat das mit dem P-Konto zu tun?

Erfährt ein Schuldner von der bevorstehenden Kontopfändung, sollte er sein Konto umgehend in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln oder ein solches Konto einrichten lassen. Die Bank muss das Konto im Falle einer Pfändung innerhalb von vier Geschäftstagen umwandeln.

Nur wenn der Schuldner ein P-Konto hat, sind die darauf eingehenden Beträge vor einer Kontopfändung zumindest teilweise sicher:

  • Geschützt ist zunächst nur der Grundfreibetrag in Höhe von 1.410 €.
  • Bezieht der Schuldner ein Einkommen, das höher ist als dieser Grundfreibetrag und/oder gehen auf seinem Konto Kindergeld, Kindesunterhalt oder andere gesetzlich geschützte Geldbeträge ein, kann er den Grundfreibetrag mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung entsprechend erhöhen lassen. Ihre Bank erkennt diese Bescheinigung nicht an? Lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** prüfen.

Geldeingänge, die über die geschützten Beträge hinausgehen, sind pfändbar und werden an den Gläubiger überwiesen. Im Rechtswesen nennt man diesen Auszahlungsvorgang auch „Auskehren“. An dieser Stelle kommt das Auskehrungskonto ins Spiel, mit dessen Hilfe die Kontopfändung erfolgt. Es handelt sich dabei um ein Unterkonto des Pfändungsschutzkontos, auf das die Bank jene Beträge verschiebt, die den Freibetrag übersteigen.

Aufgrund der Moratoriumsfunktion des P-Kontos darf die Bank diese Beträge allerdings nicht sofort an den Gläubiger auszahlen. Hinsichtlich der Auskehrung bzw. Pfändbarkeit des Bankguthabens ist zwischen Übernahme- und Moratoriumsbeträgen zu unterscheiden, weil diese rechtlich unterschiedlich behandelt werden:

  • Übernahmebeträge sind Gelder, die auf das P-Konto eingehen, den im Eingangsmonat zum geschützten Freibetrag gehören und in diesem Monat nicht verbraucht, sondern in den Folgemonat übernommen werden.
  • Moratoriumsbeträge sind Geldeingänge, die den vom Pfändungsschutzkonto geschützten Freibetrag bereits im Eingangsmonat übersteigen.

Übernahmebeträge auf dem Auskehrungskonto: Unverbrauchtes Guthaben

Wann wird das Auskehrungskonto gepfändet?
Wann wird das Auskehrungskonto gepfändet?

Geschütztes Guthaben, das ein Schuldner im Eingangsmonat nicht aufbraucht, darf der Schuldner für drei Monate ansparen (sog. Übernahme- oder Ansparbeträge).

In dieser Zeit ist das Geld laut § 899 II ZPO vor der Kontopfändung geschützt – zusätzlich zu dem neu eingehenden Freibetrag.

Die Bank verschiebt solche aus dem Vormonat übernommenen Beträge, auf das Auskehrungskonto und überweist das Guthaben im Folgemonat zurück aufs Pfändungsschutzkonto, sodass der Schuldner frei darüber verfügen kann. Nur wenn er das Geld innerhalb von drei Monaten nicht verbraucht, unterliegt es im fünften Monat voll pfändbar.

Geregelt ist dies in § 899 II ZPO:

„Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.“

Beispiel: Ein Schuldner erhält monatlich den Grundfreibetrag in Höhe von 1.340 €. Im Mai spart er davon 250 € und nimmt diese mit in den Juni. Er hat dann folglich 1.590 € zur Verfügung. Diese 250 € muss er aber spätestens im August verbrauchen, weil sie sonst im September gepfändet werden dürften.

Der Gesetzgeber will also, dass Schuldner sich zumindest einen kleinen Geldbetrag ansparen können, um davon z. B. größere Anschaffungen zu finanzieren. Schuldencheck ** gibt Schuldnern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für den Fall, dass die Bank solche Sparbeträge unberechtigt zurückhält.

Moratoriumsbeträge auf dem Auskehrungskonto

Was passiert mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto? Die Bank überweist den Moratoriumsbetrag im Folgemonat wieder auf das P-Konto.
Was passiert mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto? Die Bank überweist den Moratoriumsbetrag im Folgemonat wieder auf das P-Konto.

Moratoriumsbeträge sind Geldeingänge, die schon im Eingangsmonat über den Freibetrag hinausgehen und deshalb nicht vor der Pfändung geschützt sind. Sie werden von der Bank gesperrt und zunächst auf das Auskehrungskonto verschoben. Diese Überschüsse werden also nicht sofort an den Gläubiger weitergeleitet.

Laut § 900 I ZPO darf die Bank „erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten“. Darüber hinaus erklärt § 900 II ZPO diesen Moratoriumsbetrag zum Guthaben für den folgenden Monat.

Vereinfacht gesagt, bedeutet dies Folgendes:

  • Übersteigen die Zahlungseingänge in einem Monat den geschützten Freibetrag, verschiebt die Bank diesen Überschuss auf das Auskehrungskonto.
  • Im Folgemonat wird dieser Moratoriumsbetrag so behandelt, als wäre er jetzt erst auf dem P-Konto eingegangen, sodass die Bank dieses Guthaben zu Monatsbeginn wieder auszahlt, allerdings nur bis zur Höhe des geschützten Freibetrags.
  • Dabei wird das Moratorium genauso behandelt wie das restliche Einkommen aus dem Folgemonat. Sprich: Alle eingehenden Zahlungen werden zusammengerechnet.
  • Liegen die eigentlichen Geldeingänge im Folgemonat unter dem Freibetrag, kann der Schuldner sein Guthaben mit dem Moratoriumsbetrag aufstocken, aber eben nur bis zur Höhe des ihm zustehenden Freibetrags.
  • Überschreiten das Einkommen des Folgemonats und der Moratoriumsbetrag zusammen den geschützten Freibetrag, so entsteht ein neuer Moratoriumsbetrag, der wiederum bis zum nächsten Monat auf dem Auskehrungskonto separiert wird.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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17 Gedanken zu „Auskehrungskonto: Bedeutung und Pfändung

  1. Rene

    Hey habe am 28.11 ein p Konto einrichten lassen bekomme immer den letzten Tag des Monats 840 Bürgergeld überwiesen aber habe die letzten Monate in jeden Monat von Freunden und Verwandten mehrmals Geld auf meine Konto überwiesen bekommen das es die Pfändungsfreisumme übersteigt … kann ich trotzdem eine Erhöhung der Pfändungsfreisummme beantragen ?

  2. Tim

    Hallo habe eine Frage zu den ansparen in den nächsten 3 Monate übertragen. Ist das Pro Jahr gültig oder seit der Einrichtung des P-kontos ?

  3. Michael

    Guten Tag,
    ich habe ein kleines Problem mit meiner Bank

    im Oktober 2022 habe ich noch Geld auf das Konto erhalten
    online banking pin verloren und bis zum 17.2.2023 es vor mir aufgeschoben das zu regeln
    dieses geld was bis dahin minus kontoführungsgebühren am 01.02.2023 auf das aufkehrungskonto geschoben wurde aufgrund von nicht nutzung will man mir einen monat später am 01.03.2023 nicht auf das girokonto wieder zurückbuchen
    begründung : Weil das guthaben ursprünglich (Girokonto) nicht genutzt wurde, es daraufhin auf das auskehrungskonto überwiesen worden ist …….. ist jetzt futsch

    stimmt das so
    ich dachte geld das auf dem auskehrungskonto landet …. weshlab auch immer ob „überschuss“ und „nicht nutzund“ oder welchen grund auch immer wird nach einem monat waren wieder auf das girokonto geschoben
    01.02.2023 Auskehrungskonto Gutschrift —–> 01.03.2023 aufs girokonto zurück…..

    Bitte um Hilfe habe ab dem zeitpunkt an dem ich erfahren habe das noch betrag X auf dem spiel steht fest damit gerechnet ungeachtet dessen das ich vergessen habe das ich das geld noch bessesen habe einen monat zuvor
    ohne einkünfte bin ich mit frau und kind auf das geld angewiesen

  4. Sandy

    Habe ein P Konto aber keine Pfändung drauf. Am Monatsende habe ich einen höheren Betrag bekommen als den Freibetrag. Kann ich auch nur über den Freibetrag verfügen? Oder wird das restliche Geld dann freigegeben?

  5. Carola

    Guten Tag ,
    Ich bin schizoprehn und Erwerbsfähigkeit,habe ein P Konto und nicht beachtet das immer etwas drauf geblieben ist ,die Bank hat mich nicht darüber informiert ,der Betrag beläuft sich auf 536.00 Euro nun soll das Geld an den Gläubiger gehen ,ich habe mehrfach versucht es zurück zu bekommen ,die Bank hat mir das Amtsgericht empfohlen,ich habe große Schwierigkeiten mein Leben so schon zu meistern, habe es aber geschafft einen Antrag zu stellen um mein Geld wieder zurück zu bekommen,wurde abgelehnt. Dieses Geld sind Restbestände meiner Grundsicherung und ich habe immer Angst alles abzuheben weil ich schon öfter Lastschriften bekommen habe .Mir war nicht bewusst das jeden Monat ein geringer Betrag drauf geblieben ist.Mir deswegen ein Teil meiner Grundsicherung nicht mehr auszuhändigen ist ungerecht .Ich regle mein Leben soweit ohne Betreuerin u.bin Stolz darauf aber mir deswegen mein Geld nicht zu geben halte ich für Sittenwiderieg.

  6. Sunny

    @jens (Warenretoure) K.A. ob du es noch liest oder hilft; schreib mal den Gläubiger an wg. einer einmaligen Freigabe.

  7. Schneider

    Auf meinem Konto befanden sich 4600e auf Grund einer Rentennachzahlung nun ist eine Pfändung eingegangen über 2300e. Jetzt wurden 3400 auf dieses unterkonto gebucht. Meine Frage ist warum so viel und wann bekomme ich den Rest wieder.?
    Dankeschön für eine Antwort.

  8. Elvira

    Guten Morgen,mein Vater hat ein Pkonto bei der Sparkasse. Er erhält insgesamt 779€ ,also ist er unter der Pfändungsgrenze. Er bekam dazu im November und Dezember jeweils 250€ auf sein Konto zurück überwiesen. Trotz des Pkontos, würde das Geld weggepfaendet. Mein Vater ist im Altenheim und das Sozialamt ist für ihn zuständig. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt,das Geld muss sofort zurück überwiesen werden. Doch die Sparkasse sagt,das Geld ist ausgekehrt. Wie bekommen wir dieses Geld zurück. Mein Vater steht dieses Geld zu. Mit freundlichen Grüßen Elvira

  9. Sven

    Hallo….ich habe ein p konto( am Geldautomat steht -3.500).ich möchte es kündigen und woanders ein neues p Konto einrichten..und zudem in privat Insolvenz…das ständige …Minus…zu sehen stört mich und der Service dieser Bank ist mangelhaft…kann ich das tun und was könnte passieren??? Danke

  10. Jens

    Guten Tag,
    ich habe im Internet etwas bestellt und anschließend retourniert. Bezahlt habe ich es ja mit meinem Verfügbaren Einkommen. Die Gutschrift aus der Retoure geht dann jedoch auf das Auskehrungskonto. Somit geht mir ja Geld verloren, welches eigentlich in meinem Freibetrag enthalten war.
    Gibt es dazu eine Regelung? Kann man es wieder zurück bekommen?

    Vielen Dank!

  11. Sandra

    Ich habe auch mal eine Frage, was passiert mit dem Geld auf einem Auskehrkonto, wenn ich die Insolvenz erreicht habe?

  12. Lui

    Hallo…
    Ich würde gerne wissen ob am 30.12.20 das Geld von Auskehrungskonto aufs normale Konto gut geschrieben wird oder erst 02.01.21??
    LG

  13. Holger

    Ich bin stinkt sauer
    Ich habe seit August eine Pfändung auf meinem P. Konto. Ich bekomme nur Harz lV Geld. 351.00 Euro…
    Da ich genau zu der Zeit der Pfändung in Haft musste wegen einer Geldbuße konnte ich mich 3 Monate kaum darum kümmern . Aber seit meiner Entlassung Versuche ich an mein Geld zu kommen….ich habe dem Gläubiger sogar 15 Euro Monatlich angeboten,um mehr Schaden zu vermeiden. Der komplette Betrag ist 561 Euro. Sie wollen aber 20 Euro monatlich und 100 Euro sofort dazu bin ich garnicht in der Lage!!! Was solll ich mit einem Pfändungsfreihen Konto wenn man mir sogar mein Harz lV von 351 Euro pfändet !? Ich war gestern nochmals bei meiner Bank aber ich bekomme nicht mal den Pfändungsfreien Betrag ausgezahlt. Ich bin ratlos Gruß Holger

  14. P

    Ich habe heute vom Finanzamt einkommensteuer in Höhe von 549.33 Euro zurückkommen meine Frage ist jetzt kann das gepfändet werden habe 3 Gläubiger die Pfändung schon beantragt haben bekomm mein Lohn am 29.11 wird mir das zugeschrieben oder gepfändet?🤔😔

  15. Sophie

    Guten Tag ich habe dazu eine Frage. Ich habe momentan 800€ auf mein Auskehrungskonto. Am 29. Bekomme ich mein Geld d.h. es geht auch auf das auskehrungskonto. Nächsten Monat kann ich ja dann über den Freibetrag 1179€ darüber verfügen aber mehr als 200 bleiben ja dennoch auf den auskehrungskonto. Wird dann das Geld im April gepfändet? Der Geldeingang vom 29.02. Übersteigt ja jetzt diese Grenze.

    Vielen Dank

    1. Dorothee

      seit wann gibt das denn über internet sehten keien genau angaben , mir ist das passiert .

  16. Volker

    Gläubiger pfänden trotz P- Konto kleinen Beträge
    SPARKASSE KÜMMERT ES NICHT.

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