Das Wichtigste zu den Auflagen während der Privatinsolvenz
Während der Privatinsolvenz sollen Auflagen des Schuldners für ein geordnetes und faires Insolvenzverfahren sorgen, sodass alle Insolvenzgläubiger gleichermaßen zum Zuge kommen.
Zu den wichtigsten Auflagen während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit. Weitere Obliegenheiten haben wir hier zusammengefasst.
Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.
Inhalt
Gut zu wissen: Was ist eine Privatinsolvenz?
Warum müssen Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Auflagen erfüllen?
Mit der Verbraucherinsolvenz bietet der Gesetzgeber überschuldeten Verbrauchern die Chance, nach einem geordneten Schuldenabbau wieder schuldenfrei neu zu beginnen. Hierfür stellt der Schuldner zusammen mit seinem Antrag auf die Insolvenzeröffnung einen weiteren Antrag auf Restschuldbefreiung.
Eröffnet das Insolvenzgericht daraufhin das Insolvenzverfahren, muss der Schuldner während der Privatinsolvenz einige Auflagen erfüllen. Sprich, er muss sich an bestimmte Regeln halten, …
- die einerseits für ein geordnetes Verfahren sorgen sollen und
- andererseits auch den Interessen der Gläubiger dienen.
Dem Schuldner werden diese Auflagen in der Privatinsolvenz deswegen auferlegt, weil der Schuldenerlass, der ihm im Anschluss gewährt wird, zu Lasten seiner Gläubiger geht. Werden diese – wie in den meisten Fällen – im Verfahren nicht vollständig befriedigt, so verlieren sie mit der Restschuldbefreiung ihre restlichen Ansprüche. Sie können die Restschulden dann nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen.
Dieser Verlust ist nur gerechtfertigt, wenn der Schuldner seinerseits während der gesamten Verbraucherinsolvenz alles tut, um seine Schulden weitestgehend abzubauen, und alles unterlässt, was den Interessen der Gläubiger an einer gleichmäßigen Schuldenregulierung zuwiderläuft.
Bei diesen Auflagen während der Privatinsolvenz handelt es sich streng genommen um sogenannte Obliegenheiten. Das sind keine rechtlichen Pflichten im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr Dinge, die der Schuldner tun oder unterlassen muss, wenn er vermeiden will, dass ihm Nachteile entstehen – nämlich die Versagung der Restschuldbefreiung.
Erwerbsobliegenheit in der Privatinsolvenz als wichtigste Auflage
Die wohl wichtigste Pflicht in diesem Zusammenhang ist wohl, dass der Schuldner während des gesamten Verfahrens einer angemessenen Berufstätigkeit nachzugehen hat. Ist er arbeitslos, muss er sich um eine Arbeit kümmern und darf zumutbare Jobs nicht ablehnen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dass der Schuldner möglichst viel Geld heranschafft, um seine Schulden zu bezahlen.
Das funktioniert aber nur dann, wenn er ein Arbeitseinkommen erzielt, dass oberhalb der Pfändungsgrenze liegt. Diesen Teil muss der Schuldner während der Verbraucherinsolvenz an den Insolvenzverwalter abtreten, der damit die Forderungen der Gläubiger ausbezahlt.
Die Erwerbsobliegenheit während der Privatinsolvenz umfasst folgende Auflagen:
- ständiger Kontakt zum Betreuer der Arbeitsagentur
- regelmäßiges Recherchieren und Suchen von geeigneten Stellenanzeigen
- Bewerbungen – in der Regel genügen zwei bis drei pro Woche
- Einladungen zu Vorstellungsgesprächen wahrnehmen
- Keine Ablehnung zumutbarer Tätigkeiten
Der Schuldner muss seine Bemühungen nachweisen und dokumentieren. Kommt er der Erwerbsobliegenheit nicht (ausreichend) nach, können seine Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Welche Auflagen während der Privatinsolvenz muss der Schuldner einhalten?
Die Erwerbsobliegenheit ist aber nicht die einzige Bedingung, die Verbraucher erfüllen müssen, um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen. Während der Privatinsolvenz gelten weitere Auflagen, insbesondere:
- keine Zahlungen an einzelne Insolvenzgläubiger
- Leistung nur an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder
- Herausgabe der Hälfte einer während der Wohlverhaltensphase erlangten Erbschaft oder Schenkung an den Insolvenzverwalter (gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind hiervon ausgenommen)
- Herausgabe des gesamten Gewinns aus einer Lotterie oder einem vergleichbaren Gewinnspiel an die Insolvenzverwalter (mit Ausnahme von geringwertigen Gewinnen)
- unverzügliche Anzeige eines Arbeits- und Wohnungswechsels beim Verwalter und dem Insolvenzgericht
- keine unangemessenen Verbindlichkeiten
Nicht immer ist für den Verbraucher klar erkenntlich, was er während der Privatinsolvenz darf und was nicht. Daher ist es ratsam, sich während dieser Zeit von einer Schuldnerberatung unterstützen und beraten zu lassen. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.
Hallo. ich bin in der Privatinsolvenz jetzt im 5 Jahr und habe die Möglichkeit einen gut bezahlten Job zu bekommen. Besteht hier die Möglichkeit mit meinem Insolvenzverwalter einen Weg zu finden das mein neuer Arbeitgeber nichts von der Insolvenz mitbekommt?
Danke schon mal für die Antwort
Hallo. ich bin in der Privatinsolvenz jetzt im 5 Jahr und habe die Möglichkeit einen gut bezahlten Job zu bekommen. Besteht hier die Möglichkeit mit meinem Insolvenzverwalter einen Weg zu finden das mein neuer Arbeitgeber nichts von der Insolvenz mitbekommt?
Danke schon mal für die Antwort
Hallo, mein Expartner hat Provatinsolvenz angemeldet u ist unserem gemeinsamen Sohn unterhaltspflichtig.
Die letzte Zeit haben wir durch Gehaltspfändung Unterhalt erhalten .
Da ich verheiratet bin bekommen wir keinen Unterhaltsvorschuss.
Muss er noch Unterhalt in der Insolvenz bezahlen oder braucht er es nicht.
Vielen Dank für eine Antwort
Schuldner verdient ca 600 € Brutto.Wird eine Private Insolwenz eröffnet?
MfG
Hallo Schröder,
ausschlaggebend dafür, ob die Privatinsolvenz eröffnet wird, ist, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist. Auf die Höhe seines Gehalts kommt es nicht an.
Ihr Team von schuldnerberatung.de