Das Wichtigste zur Beantragung von Insolvenzgeld
Mit Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers können dessen Arbeitnehmer einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen.
Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig, sodass Arbeitnehmer keinen Lohn mehr erhalten, kann die Agentur für Arbeit einspringen und Insolvenzgeld als Ersatz für das Arbeitsentgelt zahlen.
Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Inhalt
Wann kann ich Insolvenzgeld beantragen? Insolvenzereignis als Voraussetzung
Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld, wenn ihr Arbeitgeber ihnen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten keinen oder nur noch teilweise Lohn bezahlt.
Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Beschäftigte von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Dafür müssen sie einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen.
Der Anspruch besteht allerdings erst dann, wenn ein sogenanntes Insolvenzereignis eingetreten ist. Dazu gehören:
- Es wird ein Insolvenzverfahren aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eröffnet.
- Das Insolvenzgericht hat den Antrag auf Insolvenzeröffnung aufgrund unzureichender Insolvenzmasse abgewiesen.
- Der Arbeitgeber ergreift keinerlei Maßnahmen, um den Betrieb weiterzuführen und ihn zu erhalten.
Der Arbeitgeber gilt als insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung einer Insolvenz trifft das zuständige Insolvenzgericht. Stellt der Arbeitgeber keinen Insolvenzantrag, kann die Agentur für die Arbeit trotzdem ein Insolvenzereignis feststellen, wenn der Betrieb vollständig eingestellt wurde.
Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und sogenannte Dritte
- Insolvenzgeld beantragen als Arbeitnehmer: Ist der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig, kann er auch das Gehalt seiner Angestellten nicht mehr oder nur noch zum Teil zahlen. Dann dürfen die Arbeitnehmer einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Es wird als Ersatz für das ausbleibende Arbeitsentgelt gezahlt.
- Antrag auf Insolvenzgeld durch Dritte: Als Dritte gelten Personen, die zwar keine Arbeitnehmer bei dem insolventen Unternehmen sind, die aber dennoch einen Anspruch auf den Lohn oder das Gehalt des betroffenen Angestellten haben. Das sind z. B. Menschen, die einen Anspruch auf Unterzahlungszahlung gegenüber dem Arbeitnehmer haben. Der Unterhaltsempfänger kann in diesem Fall seinen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen. Auch juristische Personen, etwa eine GmbH oder Vereine, können als Dritte Insolvenzgeld beanspruchen, z. B. als Gläubiger im Rahmen einer Lohnpfändung.
Antrag auf Insolvenzgeld stellen und richtig ausfüllen: So geht’s!
Sie erhalten den Antrag auf Insolvenzgeld bei einem Jobcenter oder laden ihn auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
Das ausgefüllte Insolvenzgeldantrag-Formular reichen Sie zum Beispiel mit den geforderten Unterlagen per Post oder direkt vor Ort ein.
Folgende Dokumente sind dem Antrag für Insolvenzgeld beizufügen:
- Insolvenzbescheinigung (ausgestellt vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter)
- Arbeitsvertrag in Kopie
- Kündigung
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Angabe des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens
Beachten Sie, dass Familienangehörige, die ebenfalls im Betrieb tätig sind oder Mitgesellschafter sowie Geschäftsführer außerdem Zusatzblätter ausfüllen und abgeben müssen.
Insolvenzgeld beantragen – Antrag richtig ausfüllen: Ein Muster gibt es hierfür nicht. Nutzen Sie stattdessen den oben erwähnten Vordruck. Füllen Sie den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig aus. Denn ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung. Sie müssen zum Beispiel Angaben zum Insolvenzereignis oder Arbeitsverhältnis machen.
Checkliste mit den drei wichtigsten Fragen zur Beantragung von Insolvenzgeld
- Insolvenzgeld beantragen: Welche Frist ist einzuhalten? Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
- Wo ist das Insolvenzgeld zu beantragen? Der Insolvenzgeldantrag wird nicht beim Arbeitgeber, sondern direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Dies kann im Übrigen auch online geschehen und die Unterlagen elektronisch übermittelt werden.
- Mein Antrag auf Insolvenzgeld wurde vom Arbeitsamt bewilligt: Wie viel Geld erhalte ich? Das steuerfreie Insolvenzgeld wird rückwirkend für die letzten drei Monate vor dem Eintreten des Insolvenzereignisses gezahlt. Es ersetzt demnach drei Netto-Monatslöhne. Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt sowie eventuellen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung etc.). Beachten Sie, dass es hierbei eine Obergrenze gibt, die je nach Bundesland variiert.
Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld können gleichzeitig bezogen werden. Wird die Zahlung von Insolvenzgeld bewilligt, wird dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Letzteres gilt sozusagen als Vorschuss und der Anspruchszeitraum verkürzt sich dadurch nicht.
Hallo ich habe heute mit jemand gesprochen wegen mein insolvenz geld…
viele Grüße, Josip.