Das Wichtigste zur Abtretungsfrist
Umgangssprachlich ist die Abtretungsfrist als Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz bekannt. Sie beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.
Die Abtretungsfrist dauert drei Jahre, sofern der Schuldner seinen Insolvenzantrag nach dem 30.09.2020 gestellt hat. Bei älteren Verfahren gilt weiterhin die sechsjährige Verfahrensdauer, die auf Antrag auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden kann. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.
Mit dem Ende der Abtretungsfrist erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner diese beantragt hat.
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Video: Privatinsolvenz in nur drei Jahren abschließen
Was ist die Abtretungsfrist?
Hat eine Person so hohe Schulden angehäuft, dass sie diese in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft abbauen kann, ist die Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg.
Dieses Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:
- Zuerst muss sich der Schuldner außergerichtlich um eine Einigung mit den Gläubigern über seinen Schuldenabbau bemühen.
- Erst wenn dieser Einigungsversuch gescheitert ist, darf er ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.
- Anschließend unternimmt das Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch. Scheitert auch dieser, eröffnet es die Privatinsolvenz und bestellt gleichzeitig einen Treuhänder, der für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (des pfändbaren Schuldnervermögens) verantwortlich ist.
- Mit der Insolvenzeröffnung beginnt gleichzeitig die Abtretungsfrist, auch als Wohlverhaltensphase bekannt. Während der Abtretungsfrist tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Das Geld dient dem Schuldenabbau. Für diese Abtretung muss der Schuldner eine Abtretungserklärung abgeben.
Zum Ende der Abtretungsfrist erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Der Schuldner ist dann gewöhnlich seine Schulden los und kann befreit in einen neuen Lebensabschnitt starten.
Wie lange dauert die Abtretungsfrist?
Aufgrund einer Insolvenzrechtsreform, die für alle nach dem 30.09.2020 gestellten Insolvenzanträge gilt, dauert die Abtretungsfrist nur noch drei Jahre, ohne dass der Schuldner hierfür alle Verfahrenskosten und einen bestimmten Mindestanteil seiner Schulden bezahlt haben muss.
Für ältere Restschuldbefreiungsverfahren, die vor diesem Stichtag beantragt wurde, gilt weiterhin die sechsjährige – jedoch staffelweise verkürzte – Abtretungsfrist. Diese Schuldner können ihre Abtretungsfrist jedoch verkürzen – nach den Regeln der alten Insolvenzordnung:
- Der Schuldner darf einen Antrag auf sofortige Restschuldbefreiung stellen, wenn er die Verfahrenskosten beglichen und die Forderungen der Insolvenzgläubiger komplett befriedigt hat.
- Sind drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen, erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner die Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Forderungssumme bezahlt hat.
- Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn zumindest die Kosten des Verfahrens beglichen wurden.
Informative Ratgeber rund um die Abtretung (§ 398 BGB):
Welche Pflichten hat ein Schuldner während der Wohlverhaltensphase?
Während der Abtretungsfrist muss der Schuldner gewissen Obliegenheiten nachkommen. Tut er dies nicht, versagt das Gericht Restschuldbefreiung, wenn ein Insolvenzgläubiger dies beantragt. Damit wäre das Insolvenzverfahren umsonst.
Wie bereits erwähnt, muss der Schuldner während der Abtretungsfrist den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. § 295 InsO sind weitere wichtige Pflichten zu entnehmen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
- Der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweislich darum bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
- Erbt ein Schuldner während der Abtretungsfrist, muss er die Hälfte davon an den Insolvenzverwalter abgeben. Dasselbe gilt für Schenkungen – Gelegenheitsgeschenke und Geschenke von geringem Wert ausgenommen.
- Lotteriegewinne und vergleichbare Gewinne muss der Schuldner sogar vollständig herausgeben während der Wohlverhaltensphase.
- Zieht der Schuldner um oder wechselt den Arbeitsplatz, hat er unverzüglich den Treuhänder und das Insolvenzgericht darüber zu informieren.
- Der Insolvenzschuldner darf keine Zahlungen an Gläubiger leisten.
Video: Wohlverhaltensphase
mein Arbeitgeber führt seit 6mon trotz mehrfacher Aufforderung den pfändbaren Betrag nicht an den Insolvenzverwalter ab. was muss ich tun
Muss ein Rentner ebenfalls eine Arbeit annehmen.