BGH-Urteil: Kündigung wegen Mietschulden zulässig

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Der BGH hat entschieden: Eine Kündigung wegen Mietschulden ist zulässig.

Der BGH hat entschieden: Eine Kündigung wegen Mietschulden ist zulässig.

Wird die Miete nicht gezahlt, entstehen Mietschulden. Bei der Rückzahlung von Schulden, sollte dieser Art von Schulden eine besondere Priorität zukommen, denn im schlimmsten Fall verlieren Schuldner hierbei das Dach über dem Kopf. Doch kann ein Vermieter bei Mietschulden den Mietvertrag einfach kündigen und den Mieter dazu zwingen, seine Wohnung zu verlassen? Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun, dass eine doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig ist.

Doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig: Gängige Praxis der Vermieter

Werden Mietschulden über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Eine gängige Praxis unter Vermietern war es bisher, zusätzlich zur fristlosen Kündigung gleichzeitig eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Auf diese Art sollte sichergestellt werden, dass der Mieter auch wirklich auszieht. Denn: Wird nur eine fristlose Kündigung ausgesprochen und der Mieter begleicht innerhalb der gesetzlichen Schonfrist seine Schulden, wird diese unwirksam und der Mieter darf bleiben. Nach einer ordentlichen Kündigung hingegen, endet das Mietverhältnis auch, wenn die Mietrückstände innerhalb dieser Frist nachgezahlt werden.

Während das Landgericht Berlin Räumungsklagen von Vermietern in zwei Fällen abgewiesen hatte, weil es diese gängige Praxis als nicht rechtens ansah, entschied der BGH nun, dass die doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig ist.

Wann können Mieter wegen Mietschulden gekündigt werden?

Ab wann ist eine Kündigung wegen Mietschulden eigentlich zulässig?

Ab wann ist eine Kündigung wegen Mietschulden eigentlich zulässig?

Ab wann ist solch eine doppelte Kündigung wegen Mietschulden eigentlich zulässig? Generell gilt, dass ein Mietvertrag nicht einfach gekündigt werden kann, wenn die Miete einmal nicht rechtzeitig bezahlt wird. Laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geht dies erst, wenn:

  • zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden.
  • in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht vollständig bezahlt wurde, sodass sich die Mietschulden in der Höhe einer Monatsmiete oder mehr bewegen.
  • die Miete in mehr als zwei Monaten in Folge nicht vollständig bezahlt wurde, sodass der Mietrückstand deshalb insgesamt höher ist als zwei Monatsmieten oder mehr.
Es gilt also: Erst wenn einer der oben genannten Fälle eingetreten ist, ist eine fristlose und laut BGH auch eine doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig.


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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „BGH-Urteil: Kündigung wegen Mietschulden zulässig

  1. Elke

    Also meinem Sohn wurde wegen Mietschulden in Höhe von 6 Monaten ca. 1600,-€ zum 08.02.2020 gekündigt. Die Kündigung lag mit Datum vom 04.02.2020
    im Briefkasten ohne Poststempel.
    Es wurde ihm mitgeteilt, dass am 08.02.2020 die Wohnung geräumt notfalls mit Schlüsseldienst geöffnet wird. Er wird praktisch ohne 3 Monatiger Frist auf die Strasse gesetzt. was kann er tun. Hilfe

    1. Benjamin

      Sich beim Vermieter entschuldigen, die Mietschulden bezahlen und die Wohnung sofort räumen.

  2. Bernd

    Kann ich dagegen denn irgendwie vorgehen? Mein Onkel ist im gleichen Haus Hausmeister, in dem er wohnt. Nun wissen wir nicht so recht, ob er sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder für Mietrecht wenden sollen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bernd,

      handelt es sich um eine Kündigung wegen Mietschulden, sollte ein Anwalt für Mietrecht der richtige Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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