Das Wichtigste zu: Grundsicherung berechnen
Die Grundsicherung für Rentner wird auf Basis der individuellen finanziellen Situation ermittelt. Dabei fließen das eigene Einkommen, Vermögen und die Lebenshaltungskosten in die Berechnung ein. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen unter bestimmten Freibeträgen (5.000 Euro) liegt und die finanzielle Unterstützung notwendig ist, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Ob Sie Anspruch haben, können Sie im Rechner zur Grundsicherung prüfen.
Die Höhe der Grundsicherung variiert je nach persönlicher Situation und den festgelegten Regelsätzen. Diese Regelsätze orientieren sich an den aktuellen Lebenshaltungskosten und werden regelmäßig angepasst. Die Beiträge der aktuellen Regelsätze können Sie hier einsehen.
Inhalt
Grundsicherung: Ein Rechner
Steht mir Grundsicherung zu?
Die Grundsicherung ist eine Unterstützung für Menschen, die im Alter oder bei voller Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Anspruch auf Grundsicherung haben bedürftige Personen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem müssen Sie in Deutschland wohnen.
Für die Feststellung der vollen Erwerbsminderung ist keine vorherige Erwerbsminderungsrente erforderlich; die Prüfung erfolgt durch den Sozialhilfeträger. Bei bereits bezogener Rente besteht Anspruch auf Grundsicherung nur, wenn diese aufgrund voller Erwerbsminderung gezahlt wird. Andernfalls könnten Sie auf andere Sozialleistungen, wie Sozialhilfe, zurückgreifen.
Die Grundsicherung deckt verschiedene Kosten ab, darunter den Lebensunterhalt, Miet- und Heizkosten sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab, wobei auch das Einkommen Ihres Partners berücksichtigt wird.
Zum Einkommen zählen:
- Erwerbseinkommen
- Renten
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
Bestimmte Beträge, wie 100 Euro aus der Riester-Rente oder 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit werden nicht angerechnet.
Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Sie Grundsicherung erhalten können. Vermögenswerte wie Bargeld, Wertpapiere und Immobilien zählen dazu, während Kleinbeträge und selbstgenutzter Wohnraum geschützt sind.
Ein hilfreicher Hinweis: Wenn Ihr Gesamteinkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie ihren Anspruch auf Grundsicherung berechnen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, Ihre Berechtigung zu klären, da die Grundsicherung Ihnen finanzielle Sicherheit bieten kann.
Grundsicherung: So wird der Regelsatz ermittelt
Die Tabelle zeigt für die Grundsicherung die Regelsatz-Berechnung in den einzelnen Stufen. Es handelt sich hier um die Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2024 – Wie viel Grundsicherung bekommt man?
Regelbedarfsstufe | Betrag | Beschreibung |
---|---|---|
1 | 563€ | Gilt für Erwachsene, die in einer Wohnung ohne Ehepartner, Lebenspartner oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Dazu zählen auch erwachsene Kinder im Haushalt ihrer Eltern sowie Eltern, die im Haushalt eines Kindes leben. |
2 | 506€ | Gilt für Erwachsene, die mit einem Ehepartner, Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in bestimmten gemeinschaftlichen Wohnformen leben. |
3 | 451€ | Gilt für Erwachsene, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind. |
Berechnung der Grundsicherung für Rentner
Sie können bei der Grundsicherung Ihren Anspruch berechnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Um die Grundsicherung für die Rente richtig zu berechnen, zählt zum Einkommen unter anderem Renten, Kindergeld und Einkünfte aus einem Minijob. Um bei der Rente die Grundsicherung zu berechnen, wird jedoch nicht das gesamte Bruttoeinkommen angerechnet.
Um die Grundsicherung für Rentner zu berechnen, werden Steuern und Beiträge zur Sozial- und privaten Versicherung vom Einkommen abgezogen. Außerdem dürfen Sie 30 Prozent Ihres Einkommens aus einer nichtselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit abziehen, allerdings höchstens bis zu 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Bei bestimmten steuerfreien Tätigkeiten, wie Ehrenämtern, bleiben bis zu 3.000 Euro pro Jahr außer Betracht.
Für Ihre gesetzliche Rente gilt: 100 Euro pro Monat werden nicht angerechnet. Wenn Ihre Rente höher ist, werden zusätzlich 30 Prozent von dem Betrag, der über 100 Euro liegt, nicht zum Einkommen gerechnet (maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1). Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter dem benötigten Betrag liegen, erhalten Sie die Differenz als Grundsicherung.
Für die Grundsicherung die Höhe berechnen – So gehen Sie vor:
- Einkommen zusammenstellen: Alle Einkünfte wie Rente, Mieten oder Kapitalerträge erfassen.
- Freibeträge abziehen: Von der Summe der Einkünfte die relevanten Freibeträge abziehen.
- Bedarf ermitteln: Der individuelle Bedarf setzt sich aus dem Regelsatz und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
- Differenz berechnen: Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen ergibt die Höhe der Grundsicherung.
Berechnung: Grundsicherung in einer Bedarfsgemeinschaft
Die Berechnung der Grundsicherung in einer Bedarfsgemeinschaft, beispielsweise bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften, erfolgt auf ähnliche Weise wie bei Einzelpersonen, jedoch werden hier die Einkommen aller Mitglieder zusammengezählt. Zunächst wird das Gesamteinkommen ermittelt, indem alle Einkünfte der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft addiert werden. Anschließend müssen auch die relevanten Freibeträge berücksichtigt werden, die von der Summe der Einkünfte abgezogen werden, um letztendlich die Grundsicherung richtig zu berechnen.
Der nächste Schritt besteht darin, den Bedarf für die gesamte Gemeinschaft zu ermitteln, der dann anteilig auf die einzelnen Mitglieder verteilt wird. Schließlich wird ein Abgleich mit dem anrechenbaren Einkommen vorgenommen: Ist dieses geringer als der gemeinsam ermittelte Bedarf, wird Grundsicherung ausgezahlt.
Wie ist die Berechnung der Grundsicherung für behinderte Menschen?
Bei der Berechnung der Grundsicherung für behinderte Menschen gelten ähnliche Grundsätze wie bei Rentnern, jedoch gibt es im SGB XII spezielle Regelungen, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe eingehen.
Um die im SGB XII vorgesehene Grundsicherung und Berechnung für Menschen mit Behinderungen durchzuführen, sind folgende Schritte wichtig:
- Einkommen zusammenstellen: Auch hier sind alle Einkünfte relevant, einschließlich der Rente oder anderen Zahlungen, die die betroffene Person erhält.
- Freibeträge für Menschen mit Behinderung: Diese können in bestimmten Fällen höher ausfallen. Dies betrifft zum Beispiel Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.
- Individueller Bedarf: Der Bedarf wird basierend auf den gleichen Kriterien wie bei Rentnern ermittelt, aber hier können zusätzliche Kosten für Hilfsmittel oder Pflegeleistungen in den Bedarf einfließen.
- Differenz ermitteln: Nach Abzug des anrechenbaren Einkommens von dem ermittelten Bedarf ist dann die Grundsicherung zu berechnen.