Das Wichtigste zu Unterhaltsschulden
Kindesunterhalt- oder Trennungsunterhalt-Schulden entstehen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, oder wenn er sich schlichtweg weigert.
Die Verletzung der Unterhaltspflicht wird nach § 170 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wenn sich der Unterhaltsschuldner seiner Pflicht entzieht, „so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre“.
Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich auch Unterhaltsschulden – mit zwei Ausnahmen: Sie gilt laut § 302 Nr. 1 InsO nicht für Unterhaltsschulden, die “der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat“. Unterhaltsforderungen, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, muss der Schuldner ebenfalls bezahlen.
Inhalt
Unterhalt ist trotz Schulden zu zahlen
Schulden beim Unterhalt entstehen, wenn jemand seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber seinem (ehemaligen) Ehepartner oder seinen eigenen Kindern nicht nachkommt.
Die monatlichen Belastungen sind mitunter recht hoch und treiben den einen oder anderen Unterhaltspflichtigen in die Schuldenfalle:
- Dem Betroffenen droht die Überschuldung.
- Das Jugendamt springt anstelle des zahlungsunfähigen Unterhaltsschuldners ein und leistet einen sogenannten Unterhaltsvorschuss – eine Vorauszahlung auf den Unterhalt. Diese Schulden sind an das Amt zurückzuzahlen.
- Dem Unterhaltsschuldner droht die Zwangsvollstreckung – entweder durch den Unterhaltsberechtigten oder das Jugendamt. Voraussetzung hierfür ist ein sogenannter Unterhaltstitel.
- Der Unterhaltspflichtige muss Privatinsolvenz anmelden, um sich von der Schuldenlast zu befreien.
Allerdings gibt es sogenannte berücksichtigungsfähige Schulden. Hier werden die monatlichen Ratenzahlungen vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen, sodass der zu zahlende Unterhalt niedriger ausfällt.
Unterhaltsschulden: Das Jugendamt als Gläubiger
Kann der Unterhaltspflichtige den Unterhalt wegen Schulden oder aufgrund anderer Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlen, so springt zunächst das Jugendamt ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss. Damit hat derjenige, der Unterhalt leisten muss, Schulden bei Jugendamt. Gläubiger ist nunmehr das Jugendamt und nicht mehr der Unterhaltsberechtigte.
Zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsvorschuss nicht zurück, wird die Unterhaltsvorschusskasse auf der Grundlage eines Unterhaltstitels die Zwangsvollstreckung einleiten – beispielsweise eine Lohnpfändung.
Achtung! Die Pfändungstabelle mit den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen kommt dabei allerdings nicht zur Anwendung. Stattdessen wird der Pfändungsbetrag individuell bemessen.
Laut § 850d I 2 ZPO ist dem …
„Schuldner […] jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf.“
Wenn Sie jemandem Unterhalt schulden und nicht zahlen, machen Sie sich außerdem unter Umständen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB strafbar. Hierfür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Was tun, wenn Sie Unterhalt schulden und nicht zahlen können?
Unterhaltsschulden gehören zu den sogenannten Primärschulden, die immer zuerst beglichen werden sollten.
Sind Sie dazu aktuell nicht in der Lage, können Sie Folgendes tun:
- Schildern Sie der Unterhaltsvorschusskasse bzw. dem Unterhaltsberechtigten Ihre finanzielle Situation. Möglicherweise können Sie Ihre Schulden in Raten bezahlen.
- Vielleicht kann der laufende Unterhalt, den Sie schulden, auch heruntergesetzt werden. Lassen Sie dies anwaltlich bzw. gerichtlich prüfen.
- Sofern Sie neben dem Unterhalt noch andere Schulden zu begleichen haben, ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit allen Gläubigern oder eine Privatinsolvenz sinnvoller. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle, um dies prüfen zu lassen. Auf Online-Schuldenanalyse ** ist eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung des Sachverhalts möglich.
Wann sind beim Unterhalt die Schulden verjährt? Unterhaltsschulden verjähren 30 Jahre, nachdem ein Unterhaltstitel erwirkt wurde.
Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz
Überschuldete Verbraucher können sich im Rahmen einer Privatinsolvenz von sämtlichen Schulden befreien, sofern diese vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Diese gerichtlich erteilte Restschuldbefreiung gilt in der Regel auch für Unterhaltsschulden.
Zunächst muss der Schuldner jedoch versuchen, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert ein solcher Einigungsversuch, so ist auch bei Unterhaltsschulden die Insolvenz ein möglicher letzter Ausweg. In der Privatinsolvenz werden Unterhaltsschulden wie alle anderen Schulden behandelt, mit folgenden Einschränkungen:
- Wenn Sie nach der Insolvenzeröffnung weiterhin Unterhalt schulden, müssen Sie diesen auch bezahlen. Die Restschuldbefreiung umfasst nur solche Verbindlichkeiten, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind.
- Nach § 302 Nr. 1 InsO fallen offene Schulden aus Unterhalt nicht unter die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner den Unterhalt „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt“.
Hier finden sie unsere Ratgeber rund um die unterschiedlichsten Formen von Schulden:
Muß oder kann der Unterhaltsberechtigte für die Schulden aufkommen?
Was ist nur mit den Vätern los? Es sind immer 2 Personen involviert. Männlein und Weiblein. Wenn die beiden ein Kind zeugen sind auch beide für die Versorgung zuständig. Diejenige(n) bei denen das Kind lebt, zahlen doch auch. ZB.: Wasser, Strom, Abwasser, Müll, Versicherungen, Kost usw. Das ist doch nicht kostenlos. Warum wird hier von jemanden gesagt, ich zitiere,, Wer alleine Leben will und ein Kind allein erziehen will muss auch allein die Verantwortung tragen und nicht unschuldigen die Kosten aufbrummen ´´ ich hab selten so einen Unsinn gehört. Dann bitte, hättest du verhüten müssen. Du hast doch auch entschieden Sex zu haben. Allerdings stimme ich dir zu, dass die Auskunftspflicht bindend sein sollte.
Hallo,
Der Staat nimmt und der Staat gibt.
Bei unserer Erbschaft hat der Staat nahezu 200 000€ eingenommen.
Da darf der Staat auch gerne mal bei anderen Sachen für mich bezahlen… ich sehe darin kein Problem alles mögliche auf den Staat umzulegen.
Geld wird seit dem Jahr 2008 von der EZB lediglich gedruckt und hat kaum noch an Gegenwert. Dies erkenne ich an den Immobilienpreisen und am Gold…. man muss immer mehr Papier geben um die gleiche Menge an Haus/Gold zu erhalten. Auch deshalb sehe ich kaum ein Problem darin wenn der Staat sich auch um die Probleme der „kleinen Bevölkerung “ kümmert und sich nicht nur um Lufthansa, TUI und andere Konzerne mit Rettungsaktionen beschäftigt…
Leute beantragt was ihr könnt beim Staat, denn der Laden macht bald zu 🙂
Jahre später erst gesagt bekommen das ich ein Kind habe aber sofort alle vergangenen Kosten am Hals!
Ich weiß nicht wie ich meine Miete bezahlen soll geschweige den noch was Essen aber Hauptsache der Staat „kümmert“ sich.
Mein Freund zahlt den festgesetzten unterhalt den Rest bekommt die Mutter von stadt ist er trotzdem noch Schuldner vielen Dank
Es ist eine Schande das von Menschen die gar keinen Kontakt und Mitspracherecht in der Erziehung sowie von Menschen die gar keine Möglichkeit haben mitzuerziehen noch Unterhalt gefordert wird für etwas womit sie nichts zu tun haben dürfen oder können.
Wenn die Frau kein Kind will kann der Mann auch nicht einfach entscheiden das sie es doch bekommt.
Wer alleine Leben will und ein Kind allein erziehen will muss auch allein die Verantwortung tragen und nicht unschuldigen die Kosten aufbrummen und damit anderen Kindern das Glück einer heilen Familie ruinieren die diese Person dadurch nicht mehr finanzieren kann.
Desweiteren sind Kinder die Steuerzahler der Zukunft , ohne sie würde das System zusammenbrechen, somit ist der Staat für den Unterhalt eigentlich zusrändig – die Person die ein Kind aufzieht verliert mehr als genug Geld, Zeit und auch viel des eigenen Lebens.
Daher sollte man in der Angelegenheit endlich Gerechtigkeit walten lassen und Menschen mit Kindern nicht dafür strafen.
Komplett deiner Meinung Männer sind die Daumen. Kinder kosten Geld das ist okay uns zwingt man zum zahlen dann sollte man die mütter zwingen wenigstens danke zu sagen für das geld und ein paar informationen wie es den Kids geht schulnoten. Was es neues gibt usw. NAJA im nächsten Leben werde ich ein Vogel
Ja zahlen dürfen wir….das ist Gesetz! Infos über sein Kind zu bekommen ist guter Wille der Ex. Da läuft etwas verkehrt.
Bin genau deiner Meinung Sascha. Wir Väter müssen als Geldautomat funktionieren, aber bekommen nicht einmal Nachrichten vom Kind, welche Hobbys es macht, wie es klar kommt in der Schule. Einfach nichts, stattdessen wird abgewiesen, Telefonate mit dem Kind sind verboten? Was sind das für Mütter, die so etwas tun. Und dann sollen wir Monat für Monat Unterhalt zahlen ? Was ist das für eine unfaire Welt . Wir dürfen kein Kontakt haben, aber zahlen sollen wir.
weißt du es ist auch in die andere Richtung möglich was unfair sein kann..Man zieht das Kind allein auf, Verpflegung wohnungssuche usw…dem Papa interessiert es nicht. Jetzt nach 10 Jahren und alles Menschlich jede 2 Wochenende und Ferien .. hat er sich entschieden unseren Sohn so zu manipulieren das mein Mann der ihn 9 Jahre aufgezogen hat und seine 2 Halbgeschwister blöd sind und zieht zum Papa. Obwohl ich noch als Frau 2 weitere Kinder habe, interessiert es Jugendamt überhaupt nicht. Monatlich zahle ich mindestumzerhalt und werde gezwungen Vollzeitjob aufzunehmen damit ich vollen Unterhalt leisten kann. So viel zumnThema die armen Väter, vor Gericht irgendein Schmarn erfunden und zack darf er weg ziehen und will nicht mal was mit uns zu tun haben. Schande für alle die so abgezockt werden vor allem Väter die arbeiten voll und dennoch auf Unterhalt klagen selbst aber bei Mami und Papi im Haus leben.
sorry für den langen Text aber ich als Frau stehe gerade auch nicht in super Situation…
Wird mir nix anders über bleiben als insolvenz anzumelden.Komm da nie mehr raus.Und das obwohl die Mutter im abbezahlten Haus wohnt.und die 2 von 3 Kinder mich auf Unterhalt verklagt haben.Bezahlen darf der Vater und der geht pleite könnte heulen.
Puh – sehr vereinfacht dargestellt. Wenn Du keine Kinder hättest haben wollen, dann hättest Du Dich entweder sterilisieren lassen können oder auf den Sex besser verzichtet.
Ich kann Deine Wut verstehen. Bin alleinerziehender Vater, meine Exfrau zahlt keinen Unterhalt und will ständig Dinge entscheiden, deren Konsequenzen sie weder zahlen noch tragen muss.
Leider sind wir als Väter hier in Deutschland immer noch Eltern zweiter Klasse.
Kinder sind unsere Zukunft und Du hast zur Entstehung beigetragen, sorge dafür dass die Kinder gut groß werden können und ziehe nicht die Allgemeinheit zu Verantwortung
Bin da völlig bei dir. Zumal wenn die Frau das angebliche Kind nur bekommen hat um den Mann auszunehmen und selbst zu faul ist arbeiten zu gehen und sich seit 30 Jahren auf dem Rücken der Steuerzahler ausruht