Enthaftungserklärung zur Bürgschaft – inklusive Muster

Das Wichtigste zur Enthaftungserklärung bei einer Bürgschaft

Was ist eine Enthaftungserklärung für die Bürgschaft?

Der Gläubiger einer Bürgschaft gibt eine Enthaftungserklärung ab, wenn er den Bürgen aus seiner Haftung entlassen will. Er bestätigt damit, dass er den Bürgen nicht mehr für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners in Anspruch nehmen möchte. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wann eine Enthaftungserklärung wichtig ist.

Wer stellt die Enthaftungserklärung aus?

Der Bürgschaftsgläubiger stellt die Enthaftungserklärung aus und übergibt sie dem Bürgen. Letzterer kann damit nachweisen, dass das Bürgschaftsverhältnis beendet ist. Nutzen Sie als Orientierungshilfe für Ihre Enthaftungserklärung zur Bürgschaft unsere Vorlage, die Sie hier kostenlos herunterladen können.

Wer muss die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft unterschreiben?

Der Gläubiger muss die Enthaftungserklärung unterschreiben. Bei einer Mietkautionsbürgschaft ist das der Vermieter. In diesem Fall lässt sich der Mieter lässt die Enthaftungserklärung aushändigen und schickt sie an den Bürgen, beispielsweise an die Versicherung oder Bank.

Wann und warum eine Enthaftungserklärung für die Bürgschaft sinnvoll ist

Die Enthaftungserklärung beendet die Bürgschaft. Der Bürge haftet fortan nicht mehr für die Schulden des Dritten.
Die Enthaftungserklärung beendet die Bürgschaft. Der Bürge haftet fortan nicht mehr für die Schulden des Dritten.

Der Bürge haftet bis zu einer bestimmten Höhe für die Verbindlichkeiten eines Dritten, des Hauptschuldners. Häufig ist die Bürgschaft auch zeitlich begrenzt. All diese Konditionen werden in der Bürgschaftsurkunde festgehalten.

Diese Urkunde sollte sich der Bürge aushändigen lassen, sobald der Bürgschaftsrahmen aufgebraucht oder wenn die Bürgschaft nicht mehr notwendig ist. Damit endet das Bürgschaftsverhältnis.

Geht die Originalurkunde über die Bürgschaft verloren, hilft eine Enthaftungserklärung. Auch sie beendet das Bürgschaftsverhältnis. Der Bürgschaftsgläubiger bestätigt mit dieser Erklärung, dass er die Bürgschaft nicht mehr in Anspruch nimmt. Er entbindet den Bürgen also von seiner Haftung.

Eine schriftliche Enthaftungserklärung zur Bürgschaft dient dem Bürgen als Nachweis darüber, dass das Bürgschaftsverhältnis beendet ist und somit keine Ansprüche mehr gegen ihn bestehen. Die Erklärung sorgt für Klarheit und beugt künftigen Missverständnissen und Streitigkeiten vor. Sollte der Bürgschaftsgläubiger später dennoch Forderungen an den Bürgen stellen, kann Letzterer auf die Enthaftungserklärung verweisen.

Inhalt einer Enthaftungserklärung zur Bürgschaft

Aus Beweisgründen sollte die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft immer schriftlich erfolgen.
Aus Beweisgründen sollte die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft immer schriftlich erfolgen.

Die schriftlich abgefasste Enthaftungserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Name und Anschrift des Gläubigers
  • Name und Anschrift des Hauptschuldners, für dessen Verbindlichkeiten der Bürge einsteht
  • Name und Anschrift des Bürgen
  • Bürgschaftsnummer
  • Art der Bürgschaft
  • Bürgschaftssumme
  • Erklärung des Gläubigers, dass er den Bürgen hinsichtlich der benannten Bürgschaft nicht mehr in Anspruch nimmt
  • Unterzeichnung und gegebenenfalls Abstempelung durch den Gläubiger

Enthaftungserklärung für die Bürgschaft als Muster (PDF und Word)

Das folgende Muster dient lediglich der Orientierung. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und muss auf jeden Fall an das jeweilige Bürgschaftsverhältnis angepasst werden.

Beachten Sie bitte außerdem, dass Versicherer und Banken für die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft ihr eigenes Formular haben, die Sie dann auch nutzen sollten.

Laden Sie hier die für die Bürgschaft erforderliche Enthaftungserklärung als Muster kostenlos herunter:

Enthaftungserklärung zur Bürgschaftsurkunde Nr.: …

Gläubiger (z. B. Vermieter): … [Name und Anschrift]

Sicherungspflichtiger Hauptschuldner (z. B. Mieter): … [Name und Anschrift]

Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde: …

Bürgschaftsbetrag: … €

Zugrunde liegendes Hauptschuldverhältnis (z. B. Mietvertrag): …

Ich erkläre, dass ich keine Ansprüche und Rechte mehr aus der oben bezeichneten Bürgschaft geltend mache. Ich habe keine Rechte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis bzw. aus der Bürgschaft an Dritte abgetreten.

Ort, Datum

Unterschrift und Stempel des Gläubigers

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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