Unternehmensinsolvenz: Was tun, wenn Unternehmen pleite sind?

Das Wichtigste zur Unternehmensinsolvenz

Was für eine Art Insolvenzverfahren ist die Unternehmensinsolvenz?

Die Unternehmensinsolvenz ist der umgangssprachliche Begriff für die Regelinsolvenz, welches vor allem Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen offensteht.

Wann sind Unternehmen verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Ob ein Unternehmen im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden muss, hängt von seiner Rechtsform ab. Sogenannte Kapitalgesellschaften bzw. privatrechtliche juristische Personen unterliegen der Insolvenzantragspflicht. Hierzu gehört z. B. die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Näheres erfahren Sie hier.

Was passiert in der Unternehmensinsolvenz?

Existiert ausreichend Vermögen, so eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren und zu retten. Wenn das Unternehmensvermögen nicht ausreicht, lehnt das Gericht den Insolvenzantrag mangels Masse ab. Das Unternehmen wird dann ohne Verfahren geschlossen.

Detaillierte Infos zur Unternehmensinsolvenz

Für wen kommt die Unternehmensinsolvenz in Frage?

Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, sich insolvent zu melden? Das ist bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Fall.
Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, sich insolvent zu melden? Das ist bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Fall.

Die Regelinsolvenz ist im Alltag eher als Firmen- oder Unternehmensinsolvenz bekannt. Wie der Name schon sagt, ist diese Form der Insolvenz den Unternehmen sowie Selbstständigen und Freiberuflern vorbehalten.

Hierzu gehören unter anderem die folgenden Unternehmensformen:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Einzelunternehmen
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Ziel der Unternehmerinsolvenz laut Definition ist es, dass die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

  • Der Insolvenzverwalter löst das Unternehmen auf und verwertet sein Vermögen. Der Erlös hieraus kommt den Gläubigern zugute, aber erst nachdem die Verfahrenskosten beglichen wurden.
  • Manchmal bestehen aber auch gute Chancen, das Unternehmen zu retten und zu sanieren und damit die Liquidierung des Betriebs abzuwenden. Voraussetzung dafür ist aber eine positive Prognose zur Unternehmensfortführung.

Eröffnungsgründe: Wann ist die Insolvenz für ein Unternehmen unumgänglich?

Eine Unternehmensinsolvenz muss rechtzeitig angemeldet werden. Behalten Sie deshalb den Überblick über die wirtschaftliche Lage.
Eine Unternehmensinsolvenz muss rechtzeitig angemeldet werden. Behalten Sie deshalb den Überblick über die wirtschaftliche Lage.

Das Insolvenzgericht wird die Unternehmensinsolvenz laut § 16 InsO nur dann eröffnen, wenn ein sogenannter Eröffnungsgrund vorliegt, das heißt, wenn das Unternehmensvermögen nicht mehr ausreicht, um all seine Gläubiger zu bezahlen. Häufig beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, der genau prüft, ob ein solcher Grund wirklich gegeben ist.

Die Insolvenzordnung – kurz InsO – unterscheidet die folgenden drei Eröffnungsgründe:

  1. Überschuldung
  2. drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. Zahlungsunfähigkeit

Der Gesetzgeber hat diese Begriffe in der InsO genau definiert. Die folgende Übersicht stellt die drei Eröffnungsgründe gegenüber:

Zahlungsunfähigkeit

  • § 17 Abs. 2 InsO
  • Schuldner ist nicht fähig, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen
  • in der Regel bei Zahlungseinstellung anzunehmen

drohende Zahlungsunfähigkeit

  • § 18 Abs. 2 InsO
  • der Schuldner kann voraussichtlich seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen

Überschuldung

  • § 19 Abs. 2 InsO
  • Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht
  • keine Überschuldung, wenn Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich ist

Insolvenzantragspflicht: Was passiert, wenn ein Unternehmen keine Insolvenz anmeldet?

Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen sind dazu verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Der Gesetzgeber will mit dieser Insolvenzantragspflicht erreichen, dass die Unternehmensinsolvenz früh genug beginnt, um alle Gläubiger optimal zu befriedigen.

Insbesondere zahlungsunfähige bzw. überschuldete Kapitalgesellschaften dürfen nicht mehr zulasten ihrer Gläubiger am Wirtschaftsgeschehen teilnehmen. Insbesondere die Leitungsorgane der folgenden Unternehmen unterliegen der Antragspflicht zur Unternehmensinsolvenz:

Die Leitungsorgane von insolventen Kapitalgesellschaften müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung der Unternehmensinsolvenz stellen.
Die Leitungsorgane von insolventen Kapitalgesellschaften müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung der Unternehmensinsolvenz stellen.
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) als Sonderform der GmbH
  • eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Societas Europaea (SE)
  • GmbH & Co. KG
  • Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist“ (§ 15a Abs. 1 S. 3 InsO)

Laut § 15a Abs. 1 S. 2 müssen die Verantwortlichen, bspw. der Geschäftsführer den Antrag auf Unternehmensinsolvenz „spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung“ stellen.

Meldet ein Verantwortlicher die Unternehmensinsolvenz nicht fristgerecht an, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Es droht laut § 15 a Abs. 4 InsO eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei fahrlässigem Vorgehen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen. Nur wenn die Geschäftsführung stets genauestens die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kennt, kann sie eine solche Straftat vermeiden.

Personengesellschaften wie die OHG oder die GbR sind normalerweise nicht verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Denn bei ihnen haften gewöhnlich die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, sodass die Gläubiger ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen können.

Auch bei einer Privatinsolvenz werden nicht so strenge Maßstäbe angesetzt. Eine überschuldete oder zahlungsunfähige Privatperson kann die Insolvenz anmelden, muss es aber nicht. Die Insolvenzverschleppung gibt es hier anders als bei der Unternehmensinsolvenz nicht.

Unternehmensinsolvenz: Der Ablauf ist genau vorgegeben

Die Unternehmensinsolvenz kann dazu führen, dass die Firma aufgelöst wird.
Die Unternehmensinsolvenz kann dazu führen, dass die Firma aufgelöst wird.

Den Antrag auf Unternehmensinsolvenz kann entweder der Schuldner oder einer der Gläubiger stellen. Alle Unterlagen müssen beim dafür zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Antragsformular
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Das Gericht prüft anschließend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit das Unternehmen das Insolvenzverfahren durchlaufen kann. Dazu gehört, …

  1. dass die Kosten für das Verfahren gedeckt sind und
  2. dass tatsächlich einer der oben genannten Eröffnungsgründe vorliegt.

Diese Prüfung nimmt einige Zeit in Anspruch. Bis dahin, also bis zur eigentlichen Insolvenzeröffnung sorgt das Insolvenzgericht dafür, dass sich die Vermögenslage des Schuldners nicht zum Nachteil der Gläubiger verändert. Hierzu kann es z. B. einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

Das Gericht eröffnet die Unternehmensinsolvenz per Beschluss. Damit beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. In dem Eröffnungsbeschluss bestellt es außerdem einen Insolvenzverwalter, welcher die Kontrolle über das Unternehmen erhält. Er prüft, ob das Unternehmen gerettet, also saniert werden kann oder ob es aufgelöst wird.

Viele Betroffene mögen sich fragen, welche Dauer für ein Insolvenzverfahren für Unternehmen angesetzt wird. Eine pauschale Antwort gibt es hierfür allerdings nicht. Anders als bei der Privatinsolvenz bestimmt das Gesetz keine feste Verfahrensdauer. Vielmehr kommt es u. a. darauf an, …

  • wie viele Gläubiger involviert sind,
  • wie groß die Firma ist und
  • welche Struktur sie besitzt.

In schwierigen Fällen dauert das gesamte Insolvenzverfahren mitunter bis zu zehn Jahre.

Diese Gründe führen zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland

Fehler im Management können dazu führen, dass die Insolvenz von einem Unternehmen unumgänglich ist.
Fehler im Management können dazu führen, dass die Insolvenz von einem Unternehmen unumgänglich ist.

Laut einer Studie der Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL aus dem Jahr 2017 lässt sich häufig nicht ein einziger Auslöser finden. Vielmehr sei es häufig ein Zusammenspiel verschiedener Gründe, die zu einer Unternehmensinsolvenz führen. Dazu gehören besonders häufig die folgenden:

  • neue Aufträge bleiben aus, sie werden storniert oder verschoben
  • zahlungsunfähige Firmen reißen andere Unternehmen in die Insolvenz (Dominoeffekt)
  • Fehler im Management
  • fehlende Unternehmensplanung
  • unzureichendes bzw. fehlendes Debitorenmanagement (Zusammenarbeit mit Schuldnern)

Oft muss es gar nicht bis zur endgültigen Insolvenz kommen. Wenn die Verantwortlichen rechtzeitig handeln, können sie Unternehmen noch im Schutzschirmverfahren sanieren.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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