Das Wichtigste zur Vollstreckungsandrohung
Hat ein Gläubiger eine titulierte Forderung erwirkt, kann er daraufhin die Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Häufig lässt er dem Schuldner zuvor jedoch noch eine Vollstreckungsankündigung zukommen. Mit dieser fordert er den Schuldner noch einmal zur Zahlung auf und droht mit der Zwangsvollstreckung, falls die Forderung weiterhin nicht befriedigt wird.
Reagieren Sie nicht auf die Vollstreckungsandrohung und zahlen weiterhin nicht, müssen Sie mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, beispielsweise einer Lohnpfändung, rechnen.
Sie können gegen eine Vollstreckungsankündigung keinen Widerspruch, sondern vielmehr einen Einspruch einlegen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihnen der betreffende Vollstreckungstitel zuvor nicht zugestellt wurde.
Inhalt
Wann erhalten Sie eine Vollstreckungsandrohung?
Zahlen Schuldner eine offene Forderung nicht, versuchen viele Gläubiger, sie mithilfe des Gerichts zur Begleichung der Summe zu bewegen. Dazu müssen die Gläubiger zunächst einen vollstreckbaren Titel erwirken. Zu diesen zählen unter anderem rechtskräftige Urteile, Prozessvergleiche sowie Vollstreckungsbescheide.
Ist der Gläubiger in Besitz eines solchen Titels, kann er die Zwangsvollstreckung – etwa in Form einer Sach- oder Kontopfändung – durchführen lassen. Häufig kommt es jedoch nicht sofort zur Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
In vielen Fällen lassen Gläubiger dem Schuldner zunächst eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung zukommen. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, mit welchem der Schuldner noch einmal zur Zahlung der offenen Forderungen aufgefordert wird. Im gleichen Zuge wird ihm angedroht, dass es zur Zwangsvollstreckung kommen wird, wenn er der Aufforderung nicht innerhalb einer gewissen Frist nachkommt.
Voraussetzungen für die Gültigkeit der Zwangsvollstreckungsandrohung
Wann ist eine Vollstreckungsandrohung gültig? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Gläubiger muss über einen vollstreckbaren Titel verfügen.
- Zudem muss dieser Titel über eine Vollstreckungsklausel verfügen und er muss dem Schuldner zugestellt worden sein.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme. Behörden, wie etwa das Finanzamt, müssen nicht erst ein Gericht einschalten, bevor eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Sie dürfen direkt auf Grundlage eines Verwaltungsaktes, etwa aus einem Steuerbescheid, vollstrecken. Daraus folgt, dass sie keinen vollstreckbaren Titel benötigen, bevor sie eine Vollstreckungsandrohung versenden.
Vollstreckungsandrohung erhalten: Was tun Schuldner nun am besten?
Wenn Sie eine Zwangsvollstreckungsandrohung erhalten, ist dies die letzte Warnung, bevor es tatsächlich zur Vollstreckung der offenen Forderung kommt. Möchten Sie die Vollstreckung abwenden, haben Sie zwei Optionen:
- Sie zahlen die offene Summe sofort oder
- Sie treten mit dem Gläubiger in Kontakt und handeln mit diesem eine Ratenzahlung bzw. eine Stundung der Forderung aus.
Verfügen Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um die Forderung zu begleichen, müssen Sie mit einer zeitnah folgenden Zwangsvollstreckungsmaßnahme rechnen.
Unter gewissen Umständen haben Sie jedoch die Möglichkeit, gegen die Vollstreckung vorzugehen. Wie wir bereits angemerkt haben, darf eine Vollstreckungsandrohung nur dann verschickt werden, wenn dem Schuldner der Vollstreckungstitel zugestellt wurde.
In manchen Fällen kann es jedoch dazu kommen, dass Sie von einer solchen Androhung überrascht werden, weil Ihnen zuvor kein Titel zugestellt wurde. Sollte dies der Fall sein, können Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, hilft ein Anwalt weiter.
Ist Ihre Schuldenlast erdrückend hoch und Sie können die Forderungen Ihrer Gläubiger auch nicht in Raten befriedigen? In einer solchen Situation könnte die Privatinsolvenz den Ausweg aus der finanziellen Notlage darstellen. Ob dies für Sie die richtige Vorgehensweise ist, erfahren Sie bei einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.
Kosten für die Vollstreckungsandrohung: Wer die Gebühr zahlen muss
Das Schreiben, mit welcher die Zwangsvollstreckung angedroht wird, setzt ein Rechtsanwalt auf. Für das Verfassen der Vollstreckungsandrohung werden Kosten fällig.
Laut der Nr. 3309 VV des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zieht eine Vollstreckungsandrohung eine 0,3-Verfahrensgebühr nach sich.
Diese Gebühr für die Vollstreckungsandrohung laut RVG muss in der Regel der Schuldner tragen. Dafür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Schuldner hat die offene Forderung nicht rechtzeitig nach Zugang der Androhung bezahlt. In der Regel wird eine Frist von 14 Tagen angesetzt. Erst wenn diese verstrichen ist, kann die Gebühr eingefordert werden.
- Es kann keine Gebühr für eine Vollstreckungsandrohung ohne vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangt werden. Der Gläubiger muss also tatsächlich über einen entsprechenden Titel verfügen.
Es kann dazu kommen, dass Sie zu Unrecht erhaltene Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen müssen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, wird der Inkasso-Service der Behörde tätig. In diesem Zusammenhang können Sie auch eine Vollstreckungsandrohung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.