Das Wichtigste zu Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind die Gebühr, die eine Bank verlangt, wenn ein Kreditnehmer einen Kredit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, sondern erst später abruft. Dies kann sich auf die komplette Kreditsumme oder einen Teil davon beziehen. Mehr grundlegende Informationen finden Sie hier.
Sie müssen die Bereitstellungszinsen so lange zahlen, bis Sie die Kreditsumme komplett abgerufen haben. Die Bank darf diese jedoch erst verlangen, wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist. Wie lange diese dauert, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen für einen Kredit hängt von mehreren Faktoren ab: Wie hoch ist die noch nicht abgerufenen Kreditsumme? Wie hoch ist der von der Bank festgelegte Bereitstellungszins? Wie lange musste die Bank das Geld für Sie zurücklegen? Ein Rechenbeispiel finden Sie an dieser Stelle.
Am wichtigsten ist eine realistische Zeitplanung für die Finanzierung. Lassen Sie eine Immobilie bauen, können Sie mit dem Bauträger vereinbaren, dass dieser die Bereitstellungszinsen übernehmen muss, wenn er die Verzögerung selbst verschuldet hat. Weitere Tipps haben wir in dieser Passage für Sie zusammengefasst.
Inhalt
Was sind Bereitstellungszinsen und ab wann werden sie fällig?
Nehmen Sie einen Kredit auf, um ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, dann benötigen Sie die Kreditsumme in der Regel sofort in voller Höhe. Damit bezahlen Sie dann den Verkäufer. Etwas anders verhält es sich jedoch meist, wenn Sie selbst ein Haus bauen oder eine Immobilie von einem Bauträger kaufen.
In einem solchen Fall rufen Kreditnehmer die Kreditsumme meist nach und nach ab – etwa nach gewissen Stufen des Baufortschritts. Erst nach einem gewissen Zeitraum haben sie dann also die volle Kreditsumme erhalten.
Bis es so weit ist, muss die Bank die vereinbarte Summe für den Kreditnehmer an die Seite legen und diese absichern. Während dieser Zeit kann der Kreditgeber dieses Geld nicht anlegen, also selbst keine Erträge damit generieren. Außerdem erhält er nicht die vereinbarten Sollzinsen – die kann er erst verlangen, wenn der Kreditnehmer einen Teil des Kredites abgenommen hat. Im Gegenzug, quasi als Entschädigung, verlangt die Bank deshalb die sogenannten Bereitstellungszinsen.
Meist werden diese jedoch nicht sofort fällig. In der Regel wird eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart, während der die zusätzlichen Kosten nicht gezahlt werden müssen. Wie lange dieser Zeitraum ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies legt jede Bank für sich selbst fest. Häufig sind es einige Monate bis hin zu einem Jahr.
Kurz zusammengefasst: Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Sie einen auszahlungsreifen Kredit nicht sofort abrufen, sondern erst später auf die volle Kreditsumme zugreifen. Sie werden auch Bereitstellungsprovision genannt. Und wie lange zahlt man Bereitstellungszinsen? Sie fallen so lange an, bis die volle Kreditsumme ausgezahlt wurde.
Berechnung von Bereitstellungszinsen: Wie teuer wird es für Kreditnehmer?
Die wichtigste Frage für Kreditnehmer ist in diesem Zusammenhang nun wohl, welche Höhe die Bereitstellungszinsen haben. Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht. Viele Banken setzen jedoch einen Zins in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat an. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 3 Prozent.
Dabei gilt: Lässt die Bank die Bereitstellungszinsen berechnen, dann muss sie dabei die bereitstellungszinsfreie Zeit berücksichtigen. Außerdem fällt der Zins nicht auf die volle Kreditsumme an, sondern nur auf den Teil, der bislang noch nicht abgerufen wurde.
Ein einfaches Beispiel für die Bereitstellungsprovision bei einem Kredit: Gehen wir davon aus, dass ein Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von insgesamt 400.000 Euro für eine Immobilie aufgenommen hat. Die zinsfreie Bereitstellung endet nach sechs Monaten. Der Kreditnehmer nimmt die volle Kreditsumme jedoch erst nach zwölf Monaten in Anspruch, weil sich der Kauf verzögerte. Es kommt vorher zu keinen Teilauszahlungen.
In diesem Fall muss er für einen Zeitraum von sechs Monaten Bereitstellungszinsen zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Kreditsumme ab, die noch nicht abgerufen wurde, sowie vom angesetzten Zinssatz. Gehen wir davon aus, dass dieser bei 0,25 Prozent liegt, muss der Kreditnehmer insgesamt Bereitstellungszinsen in Höhe von 6.000 Euro für die zu spät abgerufenen 400.000 Euro an die Bank zahlen.
Das macht eine Schuldnerberatung:
Wie kann ein Kreditnehmer die Bereitstellungszinsen umgehen?
Wie unser Beispiel zeigt, können die für einen nicht zeitnah abgerufenen Kredit anfallenden Bereitstellungszinsen einen je nach Einzelfall vierstelligen oder sogar noch höheren Betrag ausmachen. Für Häuslebauer & Co. ist dies eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich die Bereitstellungszinsen vermeiden lassen können. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang die professionelle Planung der Finanzierung, gerade bei Bauvorhaben. Es kann in jedem Bauabschnitt zu teuren Zeitverzögerungen kommen. Ausreichend Puffer schützen den Kreditnehmer.
Es gibt auch die Möglichkeit, mit dem Bauträger eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass dieser die Bereitstellungsprovision für das Darlehen übernehmen muss, wenn es zu Verzögerungen kommt, die er selbst verschuldet hat. Dafür ist es jedoch nötig, dass Sie vertraglich festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt welcher Bauabschnitt fertiggestellt sein muss.
Darüber hinaus können Sie mit Ihrer Bank über eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln. Dies geht jedoch häufig mit einem etwas höheren Zins einher. Unter Umständen können Sie auch aushandeln, dass die Bank es zulässt, dass Sie zunächst den Kredit aufbrauchen und erst später Ihr Eigenkapital zur Finanzierung antasten. Damit können Sie die Bereitstellungszeit reduzieren.
Wenn Sie verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen, sollten Sie diese genau durchrechnen. So kann es sich je nach Einzelfall durchaus lohnen, einen Kredit mit einer kürzeren bereitstellungszinsfreien Zeit zu wählen, wenn dafür der Kreditzins niedriger ist.
Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
Die Bereitstellungszinsen für einen Kredit bedeuten für Häuslebauer & Co. zusätzliche Kosten. Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Kreditnehmer die Frage, ob diese Summe wenigstens steuerlich absetzbar ist. Das würde zu einer Minderung der Steuerlast führen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie die Bereithaltungszinsen nur dann von der Steuer absetzen können, wenn Sie die zu finanzierende Immobilie vermieten. Vermieter können nämlich verschiedene Posten, die für die betreffende Immobilie anfallen, steuerlich absetzen.
Dazu gehören etwa Renovierungs- und Reparaturkosten, die Grundsteuer sowie Nebenkosten. Gleiches gilt auch für die Bereithaltungszinsen, welche als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Möchten Buchhalter Bereitstellungszinsen buchen, dann gehören diese zu den Zinsaufwendungen an eine Bank – allerdings nur, wenn es gleichzeitig nicht zu einer Tilgung kommt.