Das Wichtigste zu Vorschusszinsen
Vorschusszinsen sind eine Art Strafzins, der Eine Bank verlangt Vorschusszinsen, wenn Sie einen Betrag von mehr als 2.000 Euro von Ihrem Sparbuch abheben wollen und dabei die festgelegte Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten nicht einhalten wollen. Mehr allgemeine Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Sie müssen Vorschusszinsen bezahlen, wenn Sie vorzeitig Geld von Ihrer Spareinlage abheben. Banken können jedoch von der Erhebung des Vorschusszinses absehen, wenn sich der Sparer in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, beispielsweise wenn er arbeitslos wird.
Der Vorschusszins beträgt in der Regel 25 bzw. 50 Prozent des Guthabenzinses. Wie die Berechnung der Vorschusszinsen bei vorzeitiger Auflösung erfolgen kann, erklären wir anhand eines Beispiels hier.
Beim Sparkonto gelten die gleichen Regeln wie für andere Spareinlagen auch. Die Banken können selbst festlegen, wie hoch der Vorschusszins ausfällt. In der Regel sind dies ¼ bzw. die Hälfte des Habenzinses.
Inhalt
Was sind Vorschusszinsen?
Es gibt viele Möglichkeiten, um Geld anzulegen. Eine der bekanntesten Optionen stellt wohl das Sparkonto, vor allem als Sparbuch, dar. Dabei handelt es sich um eine sehr konservative und risikoarme Form der Geldanlage. Im Gegenzug winken aber nur vergleichsweise geringe Zinserträge.
Das Sparbuch funktioniert wie folgt: Der Sparer eröffnet ein spezielles Sparkonto, auf das er jederzeit Geldbeträge einzahlen kann. Überweisungen oder ähnliches sind jedoch nicht möglich. Das Sparkonto dient nur dem Sparen und nicht dem herkömmlichen Zahlungsverkehr.
Das Geld wird dabei – im Gegensatz etwa zum Festgeld – ohne eine feste Laufzeit angelegt. Geld einfach abzuheben ist in der Regel nur für Summen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro möglich. Möchte der Sparer eine größere Summe vom Sparbuch abheben, muss er diesen Betrag zuvor kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Möchte der Sparer nicht so lange warten, kann er auch schon früher über die Summe verfügen. Unter diesen Umständen verlangt die Bank jedoch sogenannte Vorschusszinsen. Dabei handelt es sich um eine Art Strafzins dafür, dass der Sparer die Kündigungsfrist nicht einhält.
Wie hoch sind die Vorschusszinsen bei einem Sparbuch?
Benötigen Sie unerwartet und möglichst zeitnah eine größere Summe Geld und möchten dazu auf eine Spareinlage zugreifen, stellen Sie sich sicherlich die Frage, wie hoch die Vorschusszinsen ausfallen.
Grundsätzlich gilt zunächst, dass die Höhe der Vorschusszinsen nicht gesetzlich geregelt ist. Jede Bank kann diese selbst festlegen. In der Regel orientieren sich Banken bei der Vorschusszinsberechnung jedoch am Guthabenzins – also dem Zinssatz, den der Sparer für seine Einlage erhält.
Gut zu wissen: Sparer können im Monat auf einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro zugreifen, ohne dass der Strafzins fällig wird. Bei der Berechnung von Vorschusszinsen wird nur der Betrag berücksichtigt, der 2.000 Euro übersteigt.
Ein Beispiel: Sie möchten ohne Einhaltung der Kündigungsfrist 7.000 Euro von Ihrem Sparbuch abheben. 2.000 Euro davon sind vorschusszinsfrei. Nur auf die restlichen 5.000 Euro darf die Bank Vorschusszinsen erheben.
Viele Banken verlangen Vorschusszinsen in Höhe von ¼ bzw. 25 Prozent des Guthabenzinses, bei manchen sind ist es jedoch auch die Hälfte bzw. 50 Prozent des Guthabenzinses. Die nötigen Informationen für Ihre Spareinlage können Sie Ihren Unterlagen entnehmen oder direkt bei Ihrer Bank erfragen.
Wie lässt sich der Vorschusszins genau berechnen?
Wie lassen sich die Vorschusszinsen nun berechnen? Dafür benötigen Sie folgenden Werte:
- Wie hoch ist die Summe, auf die der Vorschusszins anfällt?
- Wie hoch ist der Guthabenzins und welcher Zinssatz wird für die Vorschusszinsen angesetzt?
Viele Banken lassen es außer Acht, wenn sie die Vorschusszinsen bei einem Sparbuch berechnen, dass der Sparer bereits im nächsten Monat wieder vorschusszinsfrei über einen Betrag von 2.000 Euro verfügen könnte. Aus diesem Grund wird der Vorschusszins für volle 90 Tage angesetzt, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten.
Unser Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen: Gehen wir davon aus, dass Sie sofort 10.000 Euro von Ihrem Sparbuch abheben möchten. Die Vorschusszinsen fallen in diesem Fall für einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro an.
Der Guthabenzins beträgt 0,6 Prozent und die Bank setzt einen Vorschusszinssatz von ¼ an. Damit liegt der Vorschusszins bei 0,15 Prozent. Nun benötigen wir für die Ermittlung der Vorschusszinsen folgende Formel:
(Betrag, auf den der Vorschusszins fällig wird) x Vorschusszinssatz / 100 x 90 / 360 = Vorschusszinsen
Setzen wir die Werte aus unserem Beispiel ein, ergibt sich folgende Rechnung:
8.000 x 0,15 / 100 x 90 / 360 = 3
Damit betragen die Strafzinsen in unserem Beispiel also 3 Euro. Bei einem Sparkonto sind die Vorschusszinsen demnach vergleichsweise gering und sollten einem vorzeitigen Zugriff auf einen Teil des Guthabens ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist in der Regel nicht im Wege stehen.
Hallo Meike,
deine Seite find ich sehr interessant und hilfreich.
Allerdings habe Ich ein anderes Problem. Vielleicht kannst du mir einen Tip geben.
Von meinem alten Sparbuch bei der Sparkasse wollte ich eine höhere Summe ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abheben. Ich war auch bereit die Vorschusszinsen zu zahlen. Die Sparkasse hat die Auszahlung verweigert mit der Begründung ich müsse die Kündigsfrist von 3 Monaten einhalten.
Ist das rechtens ?
Danke im vorraus,
Mit freundlichen Grüßen Matthias