Zwangsvollstreckung einleiten: Welche Kosten fallen an?

Das Wichtigste zu den Kosten einer Zwangsvollstreckung

Wer muss für die Kosten der Zwangsvollstreckung aufkommen?

Die für eine Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten müssen laut § 788 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) vom Schuldner getragen werden. Sie werden zur Hauptforderung hinzugerechnet.

Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

Zu den Vollstreckungskosten zählen unter anderem Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und ggf. die Gebühren für den Gerichtsvollzieher, sofern dieser für die Zwangsvollstreckungsmaßnahme zuständig ist.

Wie hoch sind die Zwangsvollstreckungskosten?

Wie hoch die Kosten für die Vollstreckung tatsächlich ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind etwa in einer Anlage zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) festgeschrieben.

Was sind Zwangsvollstreckungskosten und wer muss sie tragen?

Die für eine Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten werden zur Hauptforderung hinzuaddiert.
Die für eine Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten werden zur Hauptforderung hinzuaddiert.

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung greifen Gläubiger auf staatliche Hilfe zurück, um Ansprüche gegenüber Schuldnern durchzusetzen. Es gibt verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem die Sach-, Konto- und Lohnpfändung sowie die Zwangsversteigerung von Immobilien. In der Regel wird eine Vollstreckung von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt.

Lässt ein Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten, fallen Kosten an. Dazu gehören unter anderem die folgenden Posten:

  • außergerichtliche Kosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für den Gerichtsvollzieher
  • Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts
  • Kosten zur Erlangung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Urteils

Doch wer muss die für eine Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten tragen? Dies ist in § 788 Abs. 1 ZPO festgelegt:

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben.

Die Vollstreckungskosten müssen also vom Schuldner gezahlt werden. Das gilt jedoch nur für notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. Kosten werden dann als notwendig angesehen, wenn diese bei der Vollstreckung eines wirksamen Titels entstanden sind.

Zwar ist der Schuldner bezüglich der für die Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten zahlungspflichtig, allerdings erfolgt eine Vollstreckung in der Regel zusammen mit der Hauptforderung. Das bedeutet, dass der Gläubiger zunächst die Kosten aufbringen muss und diese dann später vom Schuldner zurückbekommt. Doch was geschieht, wenn der Gläubiger nicht zahlen kann? In diesem Fall kann er beim zuständigen Vollstreckungsgericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Wie lassen sich die Kosten für die Zwangsvollstreckung berechnen?

Zwangsvollstreckung: Auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind zu bezahlen.
Zwangsvollstreckung: Auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind zu bezahlen.

Sowohl Gläubiger als auch Schuldner stellen sich die Frage, wie hoch die für eine Zwangsvollstreckung anzusetzenden Kosten ausfallen. Eine pauschale Antwort lässt sich hier jedoch in der Regel nicht geben, da unterschiedliche Faktoren bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher sind gesetzlich in der Anlage zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) festgelegt. Für die persönliche Zustellung eines Titels fallen etwa Gebühren in Höhe von 10 Euro an, die Bewirkung einer Pfändung schlägt mit 26 Euro zu Buche. Es können jedoch weitere Kosten anfallen, wenn der Gerichtsvollzieher beispielsweise mehr als einmal zur Wohnung des Schuldners fahren muss, weil der Betroffene dort nicht anzutreffen ist.

Wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen, muss auch dieser für seine Dienste bezahlt werden. Diese zusätzlichen Kosten für die Zwangsvollstreckung sind nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) festgelegt. Zusätzlich müssen Gerichtskosten berechnet werden, die sich an der Forderungssumme bemessen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Zwangsvollstreckung einleiten: Welche Kosten fallen an?

  1. Wolterink

    Hallo.
    Können Sie mir eine Pfändung erklären , wenn Sie die Unterlagen bekommen ?

  2. Lothar

    Ich möchte auch eine Zwangvollstreckung einleiten,denn mein Unfall ist jetzt 10jahre her .Ich habe das L-Auge verloren und es sind nur noch 40% Sehkraft vorhanden. Der Vewalter ist verstorben und die Eigner der WEG kümmert um nichst. Sie spielen Mietmobbing mit mir und meiner Gattin.Wir sind Jahrgang 1941 bzw. 1942
    Was soll ich tun?
    Danke im voraus

  3. Maren

    Hallo!
    Ich habe vor fast einem Jahr (26.2.19) eine Mahnung/Ankündigung Zwangsvollstreckung bezahlt. Am 23.1. diesen Jahres stand der Zwangsvollkstrecker vor der Tür und wollte diese Forderung eintreiben. Ein Anruf bei der entsprechende Behörde klärte den Vorgang sofort. Das Geld ist am 1.3.19 eingegangen, aber die Forderung wurde nicht gelösch.t Es war also ein Fehler im System oder ähnliches. Der Zwangsvollstrecker erhielt die Zahlungsbestätigung umgehend per Email und zusätzlich einen Tag später per Post. Trotz allem besteht der Zwangsvollstrecker darauf, dass ich die Kosten der Vollstreckung zahle. Hat er das Recht darauf zu bestehen und weitere Kosten bei Nichtzahlung anzudrohen?

    1. R.

      Die Kosten des Gerichtsvollziehers sind vom Gläubiger zu zahlen, weil er die Zwangsvollstreckung beantragt hat, obwohl seine Forderung durch vorherige Zahlung bereits erfüllt und damit erloschen war.

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