Das Wichtigste zu Spielschulden
Spielschulden sind Schulden aus Wetten und Glücksspiel.
Private Spielschulden sind in der Regel nicht einklagbar. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Unternehmen, die legal Glücksspiel anbieten. Näheres lesen Sie hier.
Bei einer hohen Überschuldung und/oder einer Suchterkrankung sollte unbedingt Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung erhalten Sie bei der Online-Schuldenanalyse **.
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Inhalt
Was sind Spielschulden?
Poker, Roulette, Sportwetten oder Spielautomaten: Das Glücksspiel hat auf viele Menschen eine große Anziehungskraft. Während es die Chance auf hohe Gewinne bietet, besteht auch gleichzeitig ein nicht unbeträchtliches Risiko, Geld zu verlieren.
Wer mehr verzockt, als er bezahlen kann, hat Spielschulden. Diese seien Ehrenschulden, sagt der Volksmund. Tatsächlich sind private Spielschulden keine rechtlich durchsetzbaren Verbindlichkeiten. Welcher Paragraph regelt Spielschulden und was gilt im Fall von Spielschulden bei einem Unternehmen?
Spielschulden im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich in § 762 Abs. 1 und 2 BGB mit Schulden, die durch Spiel oder durch eine Wette entstanden sind. Dort heißt es:
- Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
- Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Spielschulden sind nicht einklagbar
Es gilt daher: Private Spielschulden sind eine sogenannte Naturalobligation. Selbst wenn die Spielschulden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurden – etwa einem Darlehensvertrag –, sind solche Verbindlichkeiten nicht gerichtlich durchsetzungsfähig. Werden Spiel- oder Wettschulden allerdings beglichen, kann dieses Geld nicht zurückgefordert werden.
Spielschulden bei Unternehmen
Anders sieht die rechtliche Lage jedoch bei Schulden aus, die durch Spiel oder Wette gegenüber einem Unternehmen entstanden sind, das legal Glücksspiele anbietet. Kasinos, Online-Portale etc. haben daher meist die Möglichkeit, Spielschulden durch einen Mahnbescheid, Pfändung usw. einzutreiben.
Denn durch das Spiel oder die Wette geht der Spieler in der Regel einen Vertrag mit dem Unternehmen ein. Das hat auch Vorteile: Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die dadurch entstehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Spieler kann dementsprechend auch seinen Gewinn gerichtlich einfordern.
Hilfe bei Spielschulden und Suchterkrankung
Wem die eigenen Schulden über den Kopf wachsen, sollte sich unbedingt professionelle Hilfe suchen – spätestens wenn die Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht.
Geeignete Anlaufstellen sind eine staatliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatung, aber auch seriöse gewerbliche oder anwaltliche Schuldnerberater. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation können Sie unter anderem auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** vornehmen lassen.
Spielschulden gehen zudem nicht selten mit einer Spielsucht einher. Dann ist es wichtig, nicht nur die Schulden, sondern auch die Ursache zu bekämpfen. Eine erste Anlaufstelle sind oftmals telefonische oder digitale Beratungsstellen, die auch anonym Hilfestellung anbieten.
In vielen Städten gibt es zudem Suchtberatungsstellen. Auch Kliniken und Psychologen/Psychotherapeuten können entsprechende Hilfe bieten. Ebenso können Betroffene sich nach thematisch passenden Selbsthilfegruppen umschauen. Der Austausch mit anderen Betroffenen ist oft sehr nützlich.
Hier finden sie unsere Ratgeber rund um die unterschiedlichsten Formen von Schulden: