Das Wichtigste zur Grundversorgung mit Strom
Alle Haushalte in Deutschland haben Anspruch auf eine Grundversorgung mit Strom. Dabei handelt es sich um einen Standard-Tarif. So soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher mit Strom beliefert werden.
Beziehen Sie z. B. eine neue Wohnung, erhalten Sie Strom vom Grundversorger, wenn Sie nichts unternehmen. Die Grundversorgung greift automatisch immer dann, wenn kein Sondervertrag vereinbart wurde. Näheres erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Meistens verursacht der Strom aus der Grundversorgung sehr hohe Kosten, weil dieser Tarif teurer ist als Sonderverträge. Mehr dazu hier.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Grundversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung, um Ihre Stromschulden zu tilgen. Bezahlen Sie Ihre Abschläge möglichst pünktlich, um eine Stromsperre zu vermeiden. Wenn Sie die Schulden nicht begleichen können, wenden Sie sich an das Jobcenter oder Sozialamt und stellen dort einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von der Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale unterstützen.
Inhalt
Was ist die Grundversorgung mit Strom?
Verbraucher gelten entweder als Kunden der Strom-Grundversorgung oder sie haben einen Sondervertrag und sind sogenannte „Sonderkunden“. Mithilfe der Grundversorgung kann jeder deutsche Haushalt zu einem Standard-Tarif mit Strom versorgt werden. Jeder Haushaltskunde hat Anspruch auf die Grundversorgung.
Wer umzieht und in seiner neuen Wohnung erstmals Strom verbraucht, landet gewöhnlich beim Strom-Grundversorger am neuen Wohnsitz – mit zwei Ausnahmen:
- Gibt es bereits einen Stromvertrag für den neuen Stromzähler, gilt die Grundversorgung nicht.
- Wenn der Umziehende den Vertrag bei seinem bisherigen Stromanbieter „mitnimmt“ und auf den neuen Wohnsitz überträgt, fällt er nicht in die Grundversorgung für Strom, sondern bleibt Sonderkunde. Energiekunden müssen die Strom-Grundversorgung also nicht anmelden, wenn noch kein Energieliefervertrag existiert. Das gilt auch, wenn jemand nach dem Einzug in eine neue Wohnung keinen Sondertarif mit seinem Versorger vereinbart.
Tipp: Notieren Sie sich die Zählernummer des Stromzählers, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen. Dokumentieren Sie am Tag Ihres Einzugs außerdem alle Zählerstände – am besten im Wohnungs-Übergabeprotokoll und mit einem Foto. Mithilfe dieser Daten kann Ihr Stromanbieter den Stromverbrauch genau nachvollziehen und korrekt abrechnen. Sie brauchen diese Informationen auch für einen neuen Vertragsabschluss, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten.
Wer ist Grundversorger für Strom?
Die Grundversorgung mit Strom übernimmt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden innerhalb eines bestimmten Netzgebiets beliefert. Das sind in den meisten Fällen die Stadtwerke vor Ort.
- Wenn Sie den Grundversorger für Strom herausfinden wollen, können Sie zuerst einen Blick in Ihren Stromvertrag werfen: Stromanbieter müssen darin angeben, ob der Kunde im Rahmen der Grundversorgung beliefert wird oder nicht.
- Hilft Ihnen dies nicht weiter, können Sie auch bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber nachfragen. Wer das ist, steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Alternativ finden Sie ihn auch mithilfe Ihrer Postleitzahl über die Website https://stromausfall.de/map/.
Grundversorgung für Strom: Welche Kosten sind damit verbunden?
Häufig ist der Standard-Tarif zur Grundversorgung deutlich teurer als ein Sondervertrag, sodass sich ein Tarifwechsel durchaus lohnt und Kunden damit eine Menge Geld sparen können.
Es kann aber aufgrund der turbulenten Entwicklungen auf dem Energiemarkt passieren, dass die Grundversorgung günstiger abschneidet. Außerdem gibt es mitunter deutliche lokale und regionale Preisunterschiede.
Es lohnt sich deshalb, dem Strompreis für die Grundversorgung vor Ort mit den jeweils verfügbaren Sondertarifen zu vergleichen und dann zu entscheiden, ob sich ein Wechsel lohnt. Behalten Sie dabei auch im Hinterkopf, dass Grundstromversorger meistens ebenfalls Sonderverträge anbieten.
Kann ich die Strom-Grundversorgung kündigen?
Für Energielieferverträge gelten die Regelungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV). Diese Bedingungen sehen unter anderem vor, dass Kunden die Grundversorgung mit Strom jederzeit kündigen dürfen, mit einer Frist von zwei Wochen.
Im Hinblick auf diese recht kurze Kündigungsfrist sind die Grundversorgungstarife recht flexibel. Es existiert auch keine Mindestvertragslaufzeit.
was wäre wenn im Vertrag steht, dass es ein mindestlaufzeit mit Grundversorger gibt? was kann man machen und wie erfolgt die kündigung, vielen Dank im Voraus