Insolvenzgericht: Zuständigkeit & Aufgaben im Insolvenzverfahren

Das Wichtigste zum Insolvenzgericht

Wer ist zuständig, wenn ich Privatinsolvenz anmelden möchte?

Die Privatinsolvenz müssen Sie beim Insolvenzgericht beantragen.

Welches Insolvenzgericht ist denn für mich zuständig?

Als Insolvenzgericht ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk auch ein Landgericht liegt.

Welche Aufgaben hat ein Insolvenzgericht noch?

Das Insolvenzgericht prüft zunächst, ob die Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung vorliegen – und wenn ja, dann eröffnet es das Verfahren per Beschluss. Außerdem ernennt und beaufsichtigt es den Insolvenzverwalter und spricht auf Antrag die Restschuldbefreiung aus.

Wann sollte Privatinsolvenz angemeldet werden?

Die Zuständigkeit beim Insolvenzgericht ergibt sich aus §§ 2 und 3 InsO.
Die Zuständigkeit beim Insolvenzgericht ergibt sich aus §§ 2 und 3 InsO.

Viele Menschen in Deutschland haben Schulden, etwa weil sie ein Haus gebaut und dafür einen Kredit aufgenommen haben. In den meisten Fällen können die Betroffenen ihre Schulden pünktlich abzahlen. Doch gerade wenn Schuldner plötzlich arbeitslos werden oder erkranken, ist es ihnen häufig nicht möglich, weiterhin sämtliche Verbindlichkeiten zu tragen.

Reicht das Einkommen von Betroffenen nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr aus, um die Schulden abzubezahlen, wird bei Privatpersonen von einer Überschuldung gesprochen. Häufig ist dann ein privates Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit, um nach einem gewissen Zeitraum wieder schuldenfrei zu werden.

Schuldner sollten die Privatinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind und keine Besserung der Lage in Sicht ist. Damit das Insolvenzverfahren anlaufen kann, müssen gewisse Schritte eingeleitet werden. Erster Ansprechpartner ist hierbei das Insolvenzgericht. Doch welches ist für sie zuständig und welche Aufgaben hat es?

Welches Insolvenzgericht ist zuständig?

Schuldner können die private Insolvenz beim Insolvenzgericht erst dann anmelden, wenn sie im Vorhinein versucht haben, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Geeignete Stellen, wie etwa Rechtsanwälte oder Schuldnerberater, müssen sie dabei unterstützen.

Ist die Einigung gescheitert, wird von der Person, welche zur Hilfe eingeschaltet wurde, eine Bescheinigung ausgestellt. Beim Insolvenzgericht muss diese dann eingereicht werden, damit die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren eingeleitet werden können.


Doch welches Gericht ist hierbei überhaupt sachlich zuständig? Die Antwort findet sich in § 2 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Es gilt Folgendes:

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.

Die Landesregierungen sind jedoch laut § 2 Abs. 2 InsO auch dazu ermächtigt, ein anderes oder ein zusätzliches Amtsgericht als zuständiges Insolvenzgericht festzulegen. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Von dieser Regel wird jedoch abgewichen, wenn der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort liegt. Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat seinen Sitz in Stadt A, Betriebsgelände und Verwaltung befinden sich jedoch in Stadt B. In diesem Fall liegt der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit in Stadt B und das für diesen Ort zuständige Insolvenzgericht ist der richtige Ansprechpartner.

Wie können Sie einen Antrag auf eine Negativbescheinigung beim Insolvenzgericht stellen?

In der Regel ist im Amtsgericht das Insolvenzgericht zu finden.
In der Regel ist im Amtsgericht das Insolvenzgericht zu finden.

Möchten Personen etwa das Geschäft eines Pfandleihers betreiben oder als Immobiliendarlehensvermittler tätig sein, müssen sie nach den grundlegenden Regelungen der Gewerbeordnung (GewO) hierzu zunächst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

In der Regel wird in einem solchen Fall auch die Vorlage einer sogenannten Negativbescheinigung verlangt.

Dieses Dokument bescheinigt, dass gegen die betroffene Person kein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Doch wo bekommen Betroffene eine solche Negativbescheinigung?

Negativbescheinigung muss Insolvenzgericht beantragt werden. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

11 Gedanken zu „Insolvenzgericht: Zuständigkeit & Aufgaben im Insolvenzverfahren

  1. Christel

    Möchte-vorzeitig-die-Privatinsolvenz-begleichen.Wie-funktioniert-dieses?

  2. Jörg

    hallo, mein Bruder hatte vor ca 15Jahren eine Privatinsolvens. Nun ist er im Mai verstorben. Er hat einige Sachen zu vererben, Was hindert mich darin das Erbe anzunehmen?

  3. Dali

    Hallo
    Ich möchte ein antrag auf 3 jahre insolvenz verkürzung stellen.Wo find ich Antrag,darf ic,h oder kann ich selbe antrag ausfüllen .Mein anwalt meldet sich nicht mehr ,er het insolvenz antrag gestellt und insolvenz läuft seit 01.2019.Möchte ich verkürzen auf 3 jahre.
    Danke

  4. Alexandra

    Hallo.ich bin seid ca 1.5 Jahren in der privatinsolvenz. Meine Tochter ist jetzt mit der Ausbildung fertig und zieht aus. Somit Fälle i h in die steuerklasse1.d.h. weniger Lohn und von meinem Lohn werden jetzt Pfändungen fällig. Mir würden monatlich mit allen Abzügen wie Strom versicherungen, pfändung ect nicht mal 100 Euro bleiben. Hätte ich wegen der Insolvenz überhaupt Anspruch auf Aufstockung oder wohngeldzuschüsse ?

  5. heike

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage mein Mann kann ein Antrag stellen auf Vorzeitiges Restschulbefreiungsverfahren erstellen .
    Wie muss er das machen?L,G

  6. Steve

    Ich stehe als jung Unternehmen vor der Insolvenz und weiss nicht wie ich und wo ich genau hin soll und was ich machen kann…

  7. Najem

    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich in monatlichen Raten mehrere Dinge in meinem persönlichen Namen gekauft habe, aber aufgrund meiner Unkenntnis der Gesetze Geldbußen gegen mich verhängt habe. Der Betrag, den ich zu zahlen habe, ist sehr groß, da ich weiß, dass ich nach der Verhängung dieser Geldbußen ein Unternehmen eröffnet habe

    Ich möchte also wissen, ob ich meine Privatinsolvenz oder die Insolvenz meines Unternehmens haben sollte

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Najem,

      eine Privatinsolvenz können Sie nur dann anmelden, wenn Sie aktuell nicht selbstständig tätig sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Kesslau

    Hallo, ich brauche Hilfe bei dem verfassen eines Briefes an das Amtsgericht wo ich die Verkürzung meiner Insolvenz auf 5 Jahre beantragen möchte. LG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie dabei unterstützen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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