Das Wichtigste zum Insolvenzantrag
Die Eröffnung der Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz kann jede zahlungsunfähige Privatperson beantragen, aber auch ihre Gläubiger sind dazu berechtigt.
Der Insolvenzantrag ist mithilfe des amtlichen Formulars zu stellen, welches zusammen mit den nach § 305 InsO erforderlichen Dokumenten einzureichen ist. Hier erfahren Sie, wie dies genau funktioniert und welche Unterlagen Sie benötigen.
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent gegangen ist, können einen Insolvenzgeldantrag stellen. Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsagentur ausbezahlt.
Spezifische Ratgeber zum Thema
Inhalt
Wann und wie wird der Insolvenzantrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt?
Überschuldete bzw. zahlungsunfähige Privatpersonen, die ihre Schulden regulieren möchten, können nicht sofort Privatinsolvenz beantragen. Sie müssen zuerst versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu erzielen.
Im Idealfall lassen sie sich hierbei von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle helfen. Diese ist nicht nur erfahren bei der Verhandlung mit Gläubigern. Sie kann auch die für die Insolvenzbeantragung erforderliche Bescheinigung ausstellen, dass dieser Einigungsversuch erfolglos geblieben ist.
Lehnen die Gläubiger eine solche außergerichtliche Einigung, z. B. in Form einer Ratenzahlung ab, so kann der Verbraucher die Privatinsolvenz beantragen. Ein entsprechender Insolvenzantrag ist auch dann möglich, wenn ein Schuldner derart überschuldet ist, dass er entweder gar keine Ratenzahlung anbieten oder eine getroffene Vereinbarung zum Schuldenabbau nicht mehr einhalten kann.
Mit der Beantragung der Insolvenz beginnt ein schwieriger Weg, an dessen Ende der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit werden kann. Verbraucher sind gut beraten, sich von Anfang an professionelle Hilfe bei einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt zu suchen, unter anderem weil die Insolvenzbeantragung wirtschaftliches und juristisches Knowhow voraussetzt und der Schuldner nicht alle Unterlagen und Bescheinigungen selbst erstellen kann.
Wer darf einen Insolvenzantrag stellen?
Die Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen nur Verbraucher bzw. Privatpersonen beantragen. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, erwerbslose Personen und Empfänger von ALG 1 oder 2.
Für Freiberufler und selbstständige Einzelunternehmer ist die Frage nach dem richtigen Insolvenzverfahren nicht immer ganz einfach zu beantworten. Grundsätzlich darf der Schuldner, der Privatinsolvenz beantragen möchte, keine selbstständige Arbeit ausüben.
Für Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer, Rechtsanwälte und Ärzte mit Praxis oder Kanzlei ist in der Regel die Regelinsolvenz das richtige Verfahren. Allerdings sieht die Insolvenzordnung eine Ausnahme für ehemalige Selbstständige mit „überschaubaren Vermögensverhältnissen“ vor. Diese können stattdessen die Verbraucherinsolvenz durchlaufen, wenn …
- sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben, denen sie Geld schulden und
- keine ausstehenden Löhne oder andere Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Kann ein Gläubiger die Privatinsolvenz seines Schuldners beantragen?
Neben dem Schuldner sind auch dessen Gläubiger berechtigt, dessen Insolvenz zu beantragen, wenn …
- diese ein rechtliches Interesse hieran haben und
- ihre Forderungen sowie den Grund für die Insolvenzeröffnung (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft machen.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit darf nur der Schuldner selbst Insolvenz beantragen.
Wenn der Schuldner kooperieren und zahlen möchte, macht ein Gläubigerantrag jedoch wenig Sinn. Denn er erhält seine Geldforderungen nur bezahlt, wenn der Schuldner überhaupt über pfändbares Vermögen verfügt. Und er riskiert eine Restschuldbefreiung des Schuldners, sodass er unter Umständen auf einen Teil seiner Forderungen verzichten muss.
Sollte ein Gläubiger trotzdem einen Insolvenzantrag stellen, muss der Schuldner schnell handeln, um seine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Denn diese wird nur gewährt, wenn er selbst rechtzeitig Verbraucherinsolvenz zusammen mit der Restschuldbefreiung beantragt.
§ 306 Abs. 3 InsO:
„Beantragt ein Gläubiger die Eröffnung des Verfahrens, so hat das Insolvenzgericht vor der Entscheidung über die Eröffnung dem Schuldner Gelegenheit zu geben, ebenfalls einen Antrag zu stellen.“
Insolvenzantrag des Schuldners
Wie eingangs erwähnt, benötigen Verbraucher in der Regel Hilfe bei einem Insolvenzantrag, unter anderem aufgrund der juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Außerdem muss er mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Vielzahl anderer Dokumente einreichen.
Für den Insolvenzantrag ist ein amtliches Formular zu benutzen, welches richtig und vollständig ausgefüllt werden muss. Diesem Antrag sind weitere Dokumente beizufügen, z. B.:
- Bescheinigung des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
Wo ist der Insolvenzantrag zu stellen? In der Regel ist das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Schuldners liegt.
Kein Insolvenzantrag ohne Bescheinigung über den erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch
Verbraucher benötigen für die Beantragung der Insolvenzeröffnung ein Dokument von einer anerkannten Stelle, das den erfolglosen Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubigern bescheinigt. Diese Bescheinigung erhalten Sie z. B. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen.
Dieser Bescheinigung muss eine persönliche Beratung und die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners vorausgehen. Eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung bietet in diesem Zusammenhang Online-Schuldencheck **.
Gläubigerverzeichnis
Außerdem ist mit dem Insolvenzantrag ein Gläubigerverzeichnis einzureichen. Bei der Erstellung dieses Verzeichnisses kann Sie ein Schuldenberater oder ein Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Dieser wird beim jeweiligen Gläubiger nachfragen, welche Forderungen noch offen sind und mithilfe dieser Informationen das Verzeichnis erstellen. Die Unterstützung durch einen Profi ist auf jeden Fall ratsam, weil so sichergestellt werden kann, dass Sie keine Gläubiger vergessen.
Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
Schuldner müssen außerdem genaue Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen machen und ihre Schulden- und Vermögenssituation vollständig offenlegen. Als Grundlage dienen z. B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Rechnungen und Verträge. Diese Angaben werden in einem Vermögensverzeichnis und einer Vermögensübersicht zusammengefasst.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Für Verbraucher besteht in der Regel keine Insolvenzantragspflicht. Unterlässt eine Privatperson einen solchen Antrag oder stellt sie ihn verspätet, so macht sie sich nicht etwa wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Dieses Delikt gilt nur für Kapitalgesellschaften bzw. juristische Personen, wenn z. B. der Geschäftsführer trotz Kenntnis der Überschuldung des Unternehmens keinen Insolvenzantrag für die GmbH stellt.
Zahlungsunfähige bzw. überschuldete Privatpersonen sollten aber bedenken, dass sie unter Umständen ihre Restschuldbefreiung gefährden, wenn sie einen solchen Antrag verspätet einreichen. Gläubiger können die Versagung dieser Befreiung beantragen, wenn der Schuldner
- trotz (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- „ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat“ und
- die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch im letzten Jahr vor Insolvenzeröffnung vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigt hat.
Wie oft kann man einen Insolvenzantrag stellen? Ein Antrag auf Privatinsolvenz kann nicht beliebig wiederholt werden. Ein neuer Antrag ist erst nach Verstreichen einer bestimmten Frist möglich:
- Schuldner, deren Restschuldbefreiung abgelehnt wurde, müssen drei Jahre warten, bevor sie einen erneuten Insolvenzantrag stellen können.
- Und auch wenn ein Gläubiger die Privatinsolvenz beantragt und der Schuldner daraufhin keinen eigenen Insolvenzantrag einschließlich des Antrags auf Restschuldbefreiung stellt, läuft eine Sperrfrist von drei Jahren.
Insolvenzgeldantrag – Unterschied zum Insolvenzantrag?
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist, bekommen auf Antrag von der Arbeitsagentur Insolvenzgeld gezahlt. Hierdurch soll für maximal drei Monate der durch die Insolvenz wegfallende Lohn ausgeglichen werden. Dabei muss der besagte Lohnausfall zeitlich vor dem Insolvenzereignis liegen, also vor:
- der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
- dem „Abtauchen“ des zahlungsunfähigen Arbeitgebers.
Insolvenzgeld bekommen alle Beschäftigten in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, sprich Festangestellte, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Den Insolvenzgeldantrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Dieser ist auch dort wieder abzugeben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie eine Insolvenzbescheinigung der Insolvenzverwaltung oder des Arbeitgebers beilegen. Auch hierfür erhalten Sie Vordrucke bei der Arbeitsagentur.
Kurz & Knapp im Video: Was ist eine Privatinsolvenz?
Darf ich als Geschäftsführer einer GmbH und Mitgesellschafter persönlich eine Firmeninsolvenz beantragen oder darf das nur ein Anwalt bzw. Steuerberater?
guten tag hatte bis 2002 ein gewerbe und jetzt kommet das finamt und will 2000 euro von mir bin rentnerin 68 jahre alt bekomme 450 rente wie sol ich das bezahlen bitte um hilfe
Bin durch die Banken……wenn Sie nicht verkaufen tun wir es für Sie…..da reingerutsch